Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-12-03 · Heft 49 (3.12.1849) · p. Seite 695

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 49 (3.12.1849)
Date
1849-12-03
Page
Seite 695 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225606-3225656--10634-3240698
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

695 Ein allgemeiner Religionsunterricht sei unmöglich. Die Lokalaufsicht gebühre unbedingt der Kirche-,- die Kreisaussicht sei bis 1811 auch durch die Geistlichen ausgcübt worden, seitdem habe der Staat die Sache in die Hand genommen, doch seien auch von ihm Geistliche mit der Revision der Schulen beauftragt worden. Künftig möge nur darauf gesehen werden, daß die Revisoren tüchtige Schulmänner seien, gleichviel, ob Geistliche oder nicht. Es sei zu hoffen, daß die Gemeinden sich künftig mehr am Schulwesen betheiligen würden, und daß der Staat tüchtige Lehrer schaffe, für die man ein Gehalt aussetzen solle, das sie vor Hunger schütze. Eckstein: Unsere Schulen habe die Kirche nicht gegründet, sie habe keinen Anspruch darauf. Die Volksschule verdanke ihre Existenz Pestalozzi, seine Ideen seien durch den höchstseligen König und die unvergeßliche Königin Louise in Preußen eingeführt worden. Das Recht der Kirche sei durch Leitung des Religionsunterrichts und die Befugniß der Aufsicht hinreichend gewahrt. Die politische Gemeinde sei zwar nicht dieselbe wie die Schulgemeinde, allein diese werde erst in der Zukunft Geltung erlangen. Bei der Abstimmung gewann folgende Fassung die Mehrheit: „Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Die Organe der betreffenden Religionsgesellschaftcn nehmen mit Rücksicht darauf an der örtlichen Leitung der Volksschule Theil. Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an." Das Weitere interessirt hier nicht. Somit sind diese Gegenstände so weit erledigt, daß es nur noch 1) darauf ankommt, wie sich die beiden Kammern über die Differenzen einigen, 2) wie weit die Krone dem ihre Sanktion giebt. Berlin, 23. November. (Privatmikth.) Um ihnen den Boden, auf dem die äußerste Rechte steht, mit wenigen Worten klar zu machen, zitire ich Ihnen einige Sätze von Stak)l, die dieserin seiner Rede über die Zusammensetzung der ersten Kammer aussprach, nämlich: „Ich beantrage ferner die kirchliche Vertretung, denn die Kirche vertritt den Gehorsam gegen die Obrigkeit, sie vertritt das Fundament jedes Staats, die wahre christliche Gleichheit. Und die Vertretung der christlichen Kirche verlange ich, denn das Christenthum ist der Glaube der Nation. Die Freiheit ist vernünftig, nicht aber die Gleichheit; die Religionsfreiheit, nicht aber die Religionsgleichheit. Die Nation will nicht ihre Leuchte durch die Entwickelung von Jahrhunderten aufgeben, sie will ihr die Pforten öffnen zu diesem Hause." Da haben Sie den rechten Ausdruck: „Religionsfreiheit, aber nicht Religionsgleichheit!" Nur Schade, daß wo Religionsungleichheit stattsindet, sofort auch die „Religionsfreiheit" geschwunden ist, weil, wo die Religion als Kirche anscheinend Vorzüge beansprucht, damit sofort die anderen Kirchen unfrei geworden. Stahl spricht im Namen „der Nation", nun freilich, er ist Vertreter der Nation! Berlin, 26. November. (Privatmitth.) Die hohen Festtage des Tischri pflegen bei unseren Glaubensgenossen immer eine erhöhte religiöse Stimmung voraufgehen und Nachfolgen zu lassen; nicht lange währt's, und es ist vorüber. Der Strom, der gewaltig aufschwoll, ist wieder dahin, und rinnt in seinem gewöhnlichen Bette langsam weiter. Auch bei uns ist es wieder ruhig geworden, die streitenden Vorstände haben sich vertragen, unsere Gemeindekonstituante arbeitet langsam weiter, das Uebrige — wartet man ab. Wenden wir unsere Blicke weiter hinauf, so sehen wir nach der Revolution denselben Geist arbeiten, der vor derselben allmächtig war, den Geist, der sich für den Geist seines Meisters ausgicbt, und doch das Wort des Meisters verhöhnt: „mein Reich ist nicht von dieser Welt" — dieweil dieser Geist diese Welt beherrschen und alle Andersdenkenden von ihr ausschließen will. Zwar konnte er die Welt noch nicht so weit zurückschrauben, um die bürgerlichen Rechte den Juden wieder zu nehmen — wenn ihm auch der Wille dazu nicht fehlte, so doch die Kraft, und die Partei dieses Geistes hebt sich es für eine spätere Zeit auf — so hält er doch um so eiserner Alles fest, was irgend das geistige Gebiet berührt, als seinen Erbbesitz, als sein ausschließliches Eigenthum. Wir hätten also erlangt: Freizügigkeit im Lande, volle Gewcrbefreiheit nach Maßgabe der für Alle geltenden Gesetze, wir wählen mit und können gewählt werden, wir können auch die Examina für den Staatsdienst

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.