Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1849)
- Date
- 1849-11-26
- Page
- Seite 688 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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688 gung von Staat und Kirche herbeiführen, und wer sollte dann Richter sein? Dies würde ein nie zu lösender Konflikt werden, allein es giebt Mittel, die Besorgnisse der Kirche zu heben, ohne dem Staate Etwas zu vergeben, wobei jedoch der Grundsatz zu wahren sein wird, daß die Befugniß der Kirche nicht aus ihrem Rechte, sondern aus einer Uebertragung des Rechtes von Seiten des Staates entstehe. Ein solches Mittel liegt in angemessener Komposition der Schulvorstände. Die inneren Angelegenheiten betreffend, so erscheint es allerdings unerläßlich, die Schule mit den nöthigen Organen zu versehen, wobei besonders die Geistlichen unbedingt zu Mitgliedern zu wählen sein werden. Ein zweites Mittel, den Einfluß der Geistlichkeit auszudehnen, liegt darin, das Lokalaufsichtsrecht den Geistlichen zu übertragen. Wenn der Schulvorstand in einem Falle dazu nicht geneigt sein würde, so würde der Staat zu prüfen haben, ob genügende Gründe zu dieser Abweichung vorhanden seien, und nur in diesem Falle wäre die Genehmigung zu ertheilen. Wenn die Schulen so eingerichtet und geleitet werden,' dann wird der Kirche jeder Einfluß gegeben, den ihr der Staat geben kann, ohne sein eigenes Recht zu verletzen. Die Entscheidung darüber, wie die Schule in Bezug auf konfessionelle Verhältnisse eingerichtet sein muß, gehört in's Unterrichtsgesetz. Es ist ein alter Streit, ob konfessionelle oder Simultanschulen besser seien; ich halte auch vom Standpunkte des Unterrichts aus die Konfessionsschule für besser, weil durch sie mancherlei Verletzungen vermieden werden. Sie kann aber nur da gebildet werden, wo nach dem Zahlenverhältniß die Bildung einer solchen Schule möglich ist, wo dies nicht der Fall, da ist die Simultanschule freilich unvermeidlich. Ein fernerer Umstand von der größten Bedeutung ist der, daß wenn keine Konfessionsschulen eingerichtet werden, die Kirche ihre Schulen sich selbst verschaffen würde, und so könnte es dahin kommen, daß in den Gemeinden zwei Schulen existirten, von denen aber nur eine besucht wäre. Es wird daher offenbar vorzuziehen sein, die konfessionellen Schulen als Gemeindeschulen zu konstituiren. Hierauf wird die Verhandlung vertagt. München, 19. November. (Privatmitth.) Noch ist es ungewiß, wann der Gesetzentwurf, der die Emanzipation der Juden ausspricht, von der Kammer in Angriff genommen wird, allein das ist gewiß, daß er in der Kammer viele Angriffe erleiden wird. Wir haben auf dem jetzigen Standpunkte wenig Hoffnung. Der rechte Augenblick ist verloren, und verloren, weil weder das baier'sche Volk wahrhaft frei von Vorurtheil, wahrhaft durchdrungen von der rechten Freiheit, die nicht im Tumultuiren und wohlfeilem Biertrinken besteht, ist, noch die baier'schen Juden Energie für die Emanzipation besitzen. Die baier'schen Juden, in den letzten Dezennien systematisch zur Hyperorthodoxie erzogen, sehen zum Theil in der Emanzipation eine Benachtheiligung der Religiosität, und, so in sich gelähmt, können sie sich zu einem energischen Handeln nicht entschließen. Sie lassen's halt gehen, wie es geht. Und es geht halt schlecht. So wird Baiern noch lange die unemanzipirten Juden besitzen, damit es in Deutschland an einem lebendigen Denkmal an frühere Zustände nicht fehle. Das Denkmal ist nur ein wenig groß, es besteht aus mehr als 59,000 Menschen! Oesterreichischer Kaiserstaat. Prag, 13. November. (Privatmitth.) Wir trugen gestern ein Ehrenweib zu Grabe, die geachtete Gattin des Hauptschuldirektors Herrn Markus Winternitz. Wir wollen hier diesem frommen Weibe keinen Nekrolog schreiben, sondern nur der Leichenrede erwähnen, welche der ehrwürdige Dberjurist Herr Rapoport vor der Beerdigung gehalten. Es ist löblich, daß er der geachteten und geehrten Dahingeschiedenen einige Worte nachgeschickt, aber es ist nicht löblich, daß er diese Leichenrede als breite Exposition zu einem schmalen Nebenzwecke verwendete; es ist löblich, daß er eine Leichenrede einer werthgeschätzten Person unaufgefordert gehalten, aber es ist nicht löblich, bei Gelegenheit einer Leichenrede die Anwesenden, die Leidtragenden nicht ausgenommen, aufzufordern dahin zu wirken, daß an der israelitischen Hauptschule die Bibel im Urtexte gelehrt werde. Ein solcher Moment scheint uns nicht geeignet zu solcher Aufforderung. Den Leidtragenden ist die Brust »oll von ihrem Schmerze, und den Uebrigen, welche der Leiche die letzte Ehre erwiesen, haben diese Aufforderung nicht am rechten Orte und nicht zur rechten Zeit gefunden, und sie wurde sogar von Manchem, welcher nicht so durchdrungen ist von der Wichtigkeit seiner Aufforderung, mit einem