Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1849)
- Date
- 1849-11-26
- Page
- Seite 686 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225606-3225655--10624-3240687- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
686 Quellen bekannt, und man wird sie zu stopfen wissen. Der Redner hat ferner dem Staate einen schweren Borwurf in Betreff des Religionsunterrichts gemacht. Wie in der Familie, so muß der Staat auch in der Schule vom religiösen Momente ausgehen; indifferent ist er nur den verschiedenen Religionsgesellschaften gegenüber, aber nicht, wo es um den religiösen Unterricht der Jugend sich handelt. Der Staat würde auch seinen eigenen Zweck mit Füßen treten, wenn er die Religion im Unterrichte untergehen lassen wollte. Spezielleres behalte ich mir für die Diskussion der einzelnen Artikel vor, nur spreche ich schon jetzt aus, daß der Kirche nicht prinzipienmaßig die Leitung des Unterrichts übergeben werden kann, aber die religiöse Erziehung wird der Staat ihr zugcstehen, und er wird Mittel finden, auch in der Schule die Organe der Kirche zu benutzen, aber als Ausfluß seines Rechts, nicht des der Kirche. (Bravo.) Stiehl: Wir stehen am letzten Theile unserer Revisionsarbeit, der Schule. Wer diese hat, der hat die Zukunft. Lassen Sie uns für eine preußische Volksschule sorgen, die eine Zukunft schafft, welche nicht hinter unserer glorreichen und frommen Vergangenheit zurücksteht! Friedrich Wilhelm I. sprach es im Jahre 1736 aus, daß die zu Klöstern gehörigen Schulen für den Volksunterricht nicht mehr genügten. Auf jenes Edikt folgten noch mehrere organische Gesetze über die Schule bis 1801. Erst seit dieser Zeit aber sind die großen Veränderungen in unserm Staate vorgegangen, welche bisher in der Gesetzgebung über die Schule noch nicht ihren Ausdruck gefunden haben. Die Provinzialstände Preußens haben zuerst die Nothwendigkeit einer neuen gesetzlichen Ordnung anerkannt, allein ihr Erlaß ist, wie ich glaube, glücklicher Weise, unterblieben, da unser Volksgeist wol genug Gemeinsames hat, um ein allgemeines Schulgesetz möglich zu machen. Das Jahr 1848 hat nun die einzelnen Prvvinzialordnungen unmöglich, ein Schulgesetz nvthwendig gemacht. Die Tugenden des preußischen Volks sind nicht trotz der Volksschule, sondern durch die Volksschule erzeugt und ausgebildet worden. Leitet man die Früchte des vorigen Jahres aus der Leitung des Staates her, so frage ich, ob da, wo die Kirche unmittelbar die Leitung der Schule hat, ob in Rom die Früchte besser waren? (Bravo rechts.) Die Intelligenz war im vorigen Jahr einer der Grundpfeiler, an welchen die Verführung zerschellte, sie wird es auch in Zukunft sein. Als im Mai v. I. die von der Regierung vorgelegte Verfassungsurkunde den Unterricht mit einem einzigen dürftigen Artikel abfertigte, hatte man keine Ahnung von der Macht der Lehrer. Nehmen Sie die Fassung der Kommission an, ändern Sie den unprakrischen Satz der ersten Kammer: daß auf konfessionelle Verschiedenheiten möglichst Rücksicht genommen werden solle, in den praktischen Satz um, daß den kirchlichen Behörden die Aufsicht über den religiösen Unterricht gegeben werde, und Sie werden für die Zukunft des Vaterlandes sorgen. In den Kommissionsanträgen liegt der Grundsatz, daß der Staat ein gewisses Maaß der Bildung von Jedem fordert. Lassen Sie uns das festhalten, denn der konstitutionelle Sraat beruht aus der Bildung. DaS verlangte Maaß ist das, was den Menschen erst zum Menschen macht, lassen Sie uns darum die Zwangspflicht zur Schule aussprcchen! Der Staat muß diese Bildung aber auch garantiren, und das thut er, indem er für Unterrichtsanstalten sorgt und den Unterricht unentgeltlich ertheilen läßt. Wenn dieser Satz auch ein Produkt der Demokratie wäre, so adoptire ich ihn doch als eine sittliche und soziale Nothw endig» keit. Die Gemeinden müssen für den Unterhalt der Schule sorgen, wie sie für andere gemeinnützliche Utensilien, z. B. Löschaparate u. dergl. Sorge tragen. Die sozialen Fragen werden jetzt, wo ihre Ausschreitungen mit Waffengewalt zurückgedrängt sind, zu sehr in den Hintergrund gestellt, während man sie mit liebenden Händen pflegen sollte. In den Kommissionsanträgen ist ferner der Lehrerstand als Solcher hingestellt, und der Staat garantirt ihm die Mittel der Existenz. Die Bildung der Lehrer muß allerdings vertieft werden, allein wenn ihnen ein Anhaltspunkt gewährt, das vorhandene Bcdürfniß befriedigt wird, dann wird kein Dünkel mehr in ihnen herrschen. Ich will, daß der Staat die Leitung der Schule behalte, aber sie nicht zu seiner Domäne mache! Der Redner geht sodann auf die Forderungen ein, welche in der Würzburger Denkschrift der Bischöfe und in der der preußischen Bischöfe aufgestellt worden, und erklärt sich gegen die Leitung der Schule durch die Kirche und gegen die Lheilung dieser Leitung. Der konfessionelle Religionsunterricht aber sei eine Nothwendigkeil, sonst leide die Religion. Der Redner empfiehlt den Kommissionsantrag.