Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1849)
- Date
- 1849-11-19
- Page
- Seite 668 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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668 hin, daß der Staat inseinen äußeren Gebräuchen auch nicht nach den christlichen Konfessionen sich richte, und das müsse doch jedenfalls, wie auch die erste Kammer ausgesprochen, beibehalten werden. Der letzte Redner sprach also geradezu die Wiederaufhebung der Emanzipation aus. Sitzung vom 10. November. Nur die Rede von Bekkerath und Bemerkungen von Fubel waren in dieser Sitzung von Bedeutung; was Landferman, Stiehl, Gr. Renard theologastern, kann hier nicht wiedergegeben werden. Die Herren drehen sich Alle um den Satz: der Staat könne nicht ohne Religion sein, darum müsse der preußische Staat ein christlicher sein, und darum Staat und Kirche verbunden sein. Daß Religion noch nicht mit Christenthum, und daß Christenthum noch nicht mit Kirche identisch ist — das wollen sie freilich nicht wissen. Daß Gewissensfreiheit auch Religion ist, und daß ohne Gewissensfreiheit die Religion irreligiös und nur eine Zwangsanstalt ist: zu solcher Ansicht erhebt sich kein Einziger dieser Herren! v. Bekkerath: Der Redner, welcher gestern zuletzt auf dieser Tribüne gestanden, verlangte, daß der Staat eine positive Religion haben sollte. Dies beruht auf der falschen Ansicht, daß die beiden großen Gebiete, auf welchen die Entwickelung der Menschheit sich bewegt, als Eins betrachtet werden. Die Bezeichnung: „Trennung des Staates von der Kirche" hat zu vielen Mißverständnissen Anlaß gegeben. Man hat dem Staate vorgeworfen, daß er sich dann von der Religion lossage. Allein das ist nicht richtig; thäte der Staat dies, so ginge er seinem Untergange entgegen, doch muß man auch wünschen, daß der Staat die Freiheit des Einzelnen achte. Wenn er durch Anwendung der Rechtsregeln in dieses Gebiet hinübergriffe, würde er statt zu fördern, nur hemmen und schaden. Es liegen vielfache Vorschläge vor, die dahin streben, den Staat aus der Stellung, die er in der Verfassung vom 5. Dezember einnimmt, wieder zu verdrängen. Dies Bestreben kann von zwei Standpunkten ausgehen. Der eine ist der vollständiger Verschmelzung der geistlichen und weltlichen Herrschaft, um dadurch die Regierungsmacht zu verstärken. Allein dies ist gefährlich für die religiöse wie für die politisches Freiheit, denn diese Ansicht hat dahin geführt, daß der Grundsatz: der Zweck heiligt die Mittel, nicht ohne Anwendung geblieben ist. Die vorliegenden Vorschläge sind aber mehr von dem andern Standpunkte ausgegangen, auf welchem man wünscht, daß die religiösen Grundsätze auch die äußeren Einrichtungen des Staates durchdringen. Wer die weltbefiegende Kraft des Christenthums an sich erfahren hat, der wird wissen, daß es dazu der Verfaffungsparagraphen nicht bedarf. Werden die Worte „von der Theilnahme an einer Religionsgesellschaft" aus Art. 11 gestrichen, so bleibt der Beurtheilung des Staates überlassen, was überhaupt eine Religionsgesellschaft ist, und damit ist zum Eingriffe des Staats in die Religionsfreiheit Gelegenheit gegeben. Ebenso wenig kann ich mich bei den folgenden Artikeln für die Beschlüsse der ersten Kammer erklären. Soll die christliche Religion in ihren Hauptbekcnntniffen als Grundlage des Staats anerkannt werden, so könnte dies leicht auf die Prinzipien des Wöllnerschen Religionsedikts zurückführen. Will man diese Konsequenzen beibehalten, so wäre es besser, auch den allgemeinen Satz des Art. 11 zu streichen, denn es wäre vielleicht besser, offen zu zeigen, daß man diese große Errungenschaft wieder nehmen wolle, als dies auf Umwegen zu thun. Stoßen Sie, wie der Abgeordnete v. Kleist-Retzow verlangt hat, die Juden und andere Religionsparteien aus dem Staatsleben aus, so wird dies weit eher eine Hemmung für den Staat, als für den dadurch betroffenen Theil. der Bevölkerung sein. Der katholischen Kirche gegenüber wäre dies entschieden der Fall. Jede Anwendung des Christenthums auf den Staat muß nothwendig einen konfessionellen Charakter tragen. Die religiös-bürgerlichen Einrichtungen würden also vom evangelischen Standpunkte aus geschehen müssen, und ich glaube nicht, daß es wohlgethan wäre, den Samen des Mißtrauens jetzt noch mehr auszustreuen, damit er einst wuchernde Früchte trage. Ich habe tiefe Ehrfurcht vor dem Christenthume, dessen heiliger Stifter gesagt hat: Mein Reich ist nicht von dieser Welt, und deshalb bin ich gegen alle Abänderungsvorschläge, welche sämmtlich einen Eingriff des Staats in die Religionsfreiheit enthalten. Ich wünsche nur nicht, daß zu allen Drangsalen, die auf dem Vaterlande lasten, auch noch die konfessionellen Zerwürfnisse kommen mögen. Wenn ich die gegenwärtige Lage Deutschlands betrachte, und auf die vorliegenden Amendements blicke, dann will es mich bedünken: „es zieht ein finstrer Geist durch dieses Haus." Stimmen Sie