Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1849)
- Date
- 1849-11-05
- Page
- Seite 639 (sequence 7)
- Language
- German
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639 Nutzanwendung für das bürgerliche Leben daraus zu ziehen. 8-8. Bücher, welche nicht zur Gefängnißbibliothek gehören, darf er nur mit Genehmigung des ersten Vorstehers einzelnen Gefangenen leihen oder schenken. 8. 9. Kein Gefangener kann einen Brief abgehen lassen oder empfangen, ohne daß ihn der betreffende Geistliche gelesen und durch Handzeichen gebilligt hat. 8- 10. Er führt ein Charakterbuch über alle ihm überwiesenen Gefangenen, worin er, neben dem Ergebniß seiner Beobachtungen in Bezug auf Gemüthsart, Verstandeskräfte, Fortgang der Selbsterkrnntniß und Besserung, aller ein- und abgehenden Briefe in Kürze zu gedenken hat. So oft von einer Behörde Aufschluß über Charakter und Betragen eines Gefangenen verlangt wird, j giebt der Geistliche einen Auszug aus diesem Buche mit Erläuterungen. 8- 11. Nach einiger Zeit der Beobachtung der Gefangenen sucht der Geistliche geeigneten Falls mit dem Heimathsgeistlichen eine Korrespondenz anzuknüpfen, giebt ihm aber jedenfalls vier Wochen vor dem Strafende des Gefangenen von dessen Haupteigenschaften, Anlagen und etwaigen Zeichen der Besserung mit dem Antrag Nachricht, denselben ferner zu überwachen, zu belehren und zu unterstützen. 8- 12. Er übergiebt jeweils Verzeichniß der Zellen, wo er im Laufe des Tages Besuch machte, dem ersten Vorsteher mit kurzen schriftlichen Bemerkungen über auffallende Erscheinungen, wie Anzeichen von Seelenstörung, besondere Aufregung oder unziemliches Betragen einzelner Gefangenen. 8- 13. In hauspolizeilicher Hinsicht hat er sich übrigens lediglich den Anordnungen des ersten Vorstehers zu fügen und etwaige Wünsche und Anstände in dieser Beziehung ihm zur Erledigung vorzutragen. 8- 14. Er hat ein Tagebuch zu führen, welches alle drei Monate an's Justizministerium eingesendet wird und worin alle wichtigen Wahrnehmungen über den Zustand der Gefangenen, Vorgängen im Haus, Mangel der bestehenden Einrichtungen, Wünsche und Vorschläge aufzunehmen sind. — Aus dieserDienstinstruktionist leichtersichtlich, mit welcher Genauigkeit und Sorgfalt das Gefängnißwesen behandelt wird und es bleibt diese Mühe auch nicht vh«c Erfolg; die Gefangenen werden größtentheils durch diese Behandlungsweise für bessere Gefühle empfänglich und vermenschlichen Gesellschaft immer mehr zugeführt. Präger, Bezirksrabbiner. Oesterreichischer K'aiserstaat. Prag, 10. Oktober. In Prag scheinen leider die Ideen der religiösen Gleichberechtigung noch nicht tiefe Wurzeln gefaßt zu haben. Der dortige Bürgermeister hat in einer halbofsiziellen Zuschrift den Vorstand des israelitischen Kultus ersucht, dahin zu wirken, daß zur Vorbeugung bevorstehender Kravalle die Juden ihre Gewölbe in der Stadt nicht öffnen mögen. Wien, 15. Oktober. Die bekannte und vielbesprochene Angelegenheit der ungarischen Judenkontriibutionen wird in Folge Ministerbeschluffes in Erwägung gezogen, und die Leistung der auferlegten Lasten bis zum Eintreffen der nothwendigen Auskünfte srispendirt werden. —. Im Gegensatz zu dieser Nachricht, enthält der Lloyd einen Artikel, wonach den Deputirten der pesther und ofener Gemeinde die Erlassung der ihnen auferlegten Kontributionen abgeschlagen worden, und nur nachgegeben ist, für die Monturen Geld zu geben, wobei ihnen 25 Proz. erlassen ist. —. In Pesth wurde in diesen Tagen das Bethaus der Reformgenoffenschaft geschloffen. Jedoch sagt man, daß es auf höhern Befehl wieder eröffnet werden soll. Italien. Rom, 15. Oktober. Wie überall, oder wenn irgendwo, haben es die hiesigen Israeliten, diese, so arme und gedrückte, so demüthige und vielgeprüfte Gemeinde schwer zu empfinden, daß eine Revolution erfolglos vorüber gegangen. Das Kardinalkollegium hat den Juden befohlen, alle katholische Dienstleute aus dem Dienste zu entlassen. Nun, Biele find es keinen Falls. — Die römischen Juden wollen eine