Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1849)
- Date
- 1849-11-05
- Page
- Seite 638 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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688 fünften, z. B. das Leben der Patriarchen von vr. Sommerfeld, Susan Edut von Mendelssohn, angeschafft. Der Gottesdienst für jeden Sabbat ist folgender: f 1) ein deutsches Gebet; 2) responsenweiser Vortrag von drei oder vier der gewöhnlichen Betpsalmen; 3) der erste Abschnitt von Schema; 4) die vorgeschricbenen Verse beim Ausheben der Tora; 5) Vorlesen des Wochenabschnitts in deutscher Sprache; 6) Vorlesen der Haphtora in eben dieser Sprache; 7) Predigt; 8) Aschre responsenweise; 9) ein deutsches Gebet. Im Laufe der Woche schreiben die Sträflinge den Inhalt der Predigt nach ihrer subjektiven Auffaffung nieder, welches ich jedesmal beim Zellenbesuche, neben anderen religiösen Besprechungen, durchgehe. Dasselbe Verfahren ist für den Religionsunterricht, der zweimal wöchentlich akromatisch ertheilt wird. Ein kleiner Theil des Katechismus wird verlesen und darüber gesprochen, beim Zellenbesuch hingegen erst eigentlich katechisirt, weil, wenn die Sträflinge beisammen sind, dieselben sich auch nicht vereinzelt sprechen hören sollen. Unsere Regierung hat sich durch diese Einrichtung ein großes Verdienst im Allgemeinen und ins Besondere für die Israeliten erworben. Denn ein großer Theil der Sträflinge ist jedes Wissens baar und es liegt die Vermuthung sehr nahe, daß diese Unwissenheit mit zum sittlichen Verderben beigetragen. Aus dem Vorhergehenden ist schon ersichtlich, wie sehr die Regierung auch für die religiöse Pflege der Israeliten besorgt ist, es wird dies aber noch deutlicher durch die Dienstinstruktion hcrvorgehen, die mir vom Justizministerium gegeben wurde und die ich Ihnen hier abschriftlich mittheile. Dienstinftruktion für den israelitischen Hausgeistlichen bei der neuen Männerstrafanstalt in Bruchsal. §• 1. Dem israelitischen Geistlichen in der Anstalt liegt ob: 1) die Abhaltung des Gottesdienstes und 2) des Religionsunterrichtes, 3) die seelsorgliche Besprechung mit den Gefangenen in den Zellen, 4) die nächste Aufsicht über die Beschäftigung der Gefangenen in den Freistunden, 5) die Mitüberwachung ihres Briefwechsels, 6) die amtliche Korrespondenz mit den Heimathsgeistlichen bei und nach der Entlassung der Gefangenen. §. 2. Der israelitische Geistliche steht dienstpolizeilich unmittelbar unter dem Justizministerium, bezüglich der Hauspolizei aber unter dem Vorstand der Anstalt *). Er ist nicht ordentliches Mitglied des Aufstchtsrathes, jedoch zu den Sitzungen beizuziehen, so oft es sich um einen Gegenstand handelt, der seinen Wirkungskreis berührt. §. 3. In Urlaubs- und sonstigen Verhinderungsfällen hat der Geistliche dem Aufsichtsrath Stellvertreter vorzuschlagen. Sollten dieselben nicht annehmbar scheinen, so wird der Aussichtsrath Verfügung des Justizministeriums einholen. 8. 4. Jeden Sabbat und Feiertag soll er einen Gottesdienst, insoweit der Ritus Solchen erlaubt, und jede Woche zweimal Religionsunterricht halten. 8. 5. Er erhält den Schlüssel zu allen Zellen und jeweils Benachrichtigung des Ab- und Zugangs der Gefangenen, Letztere unter Beifügung der erforderlichen Notizen über persönliche Verhältnisse. 8-6. Vorzügliche Aufmerksamkeit hat er auf die Gefangenen in den Aufnahms-Kranken- und Strafzellen, so wie auf die Gemüthsschwachen und Gemüthsleidenden in den Gefängnißzellen zu richten. 8. 7. Er soll jeden Gefangenen seiner Religion wenigstens zweimal wöchentlich auf den Zellen besuchen und bei jedem 3 —19 Minuten verweilen. Dabei sucht er den religiösen und moralischen Sinn möglichst zu wecken und in den Predigten, im Religionsunterrichte oder durch Bücher den Gefangenen zugeführten besseren Gedanken und Grundsätze zu erläutern und die *) Der Aufsichlscalh bildet die Mittelstelle zwischen dem Vorstand des Hauses und dem Justizministerium und besteht aus einem Mitgliede des Gerichtshofes hier, als Präses, aus vier von der Regierung grwählten hiesigen Bürgern und den Beamten der Anstalt. Es ist dieses der einzige Punkt, in dem der israelitische Geistliche den christlichen nachsteht.