Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1849)
- Date
- 1849-10-29
- Page
- Seite 627 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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627 Turin, 12. Oktober. Daß die kaum und plötzlich gekommene bürgerliche Gleichstellung der Religionen in Italien, wo früher diese vor der Meinherrschast des Katholizismus so sehr verpönt war, noch im Volke selbst vielen Widerstand und Mißverstand findet, kann nicht überraschen. In diesen Lagen erhielt die Deputirtenkammer Petitionen, die davon Zeugniß gaben. Eine wollte, daß man alle Juden nach Jerusalem schicke, und einen Abkömmling David's auf den Thron setze; eine andre aus Acqui verlangte, daß man dem Volke erlauben möge, den Ghetto drei Stunden lang zu plündern. Frankreich. Paris, im Oktober. Die Nr. 2. des Univ. israel. enthält Schilderungen der Feier der jüngsten hohen Feiertage, woraus wir Einiges entnehmen. Der Zufluß, heißt es, der Gläubigen war beträchtlich, insonders an den Abendgottcsdiensten. Die Furcht vor der Cholera und Zufällen, welchen ein dem Einsturz drohendes Gebäude ausgesetzt ist, hat eine unermeßliche Menge nicht abgehalten, vor dem Herrn sich zu beugen. Eine sehr große Anzahl von Soldaten, allen Waffen und Graden angehörig, vereinigte sich mit ihren Brüdern, den Gott der Heere anzubeten. Aber betrachten wir auch die Kehrseite. Der gegenwärtige Tempel zu Paris, viel zu klein für die Bevölkerung, wird bald unter dem Hammer der Bauleute fallen, und größer und zweifellos angemessener wieder erstehen. Es wäre daher unnütz, die vielen Jnkonvenienzen auseinanderzusetzen, welche die Kleinheit des Raumes abermals zu Tage brachte. Die Ruhe ist unmöglich in einem, für seine zahlreichen Besucher allzu engen Raume; die Andacht und Sammlung sind schwer, wenn man in seinen Bewegungen gehindert ist, und eine physische Unbequemlichkeit die Ergießung des Herzens abspannt. Daher fehlte vielfache Unordnung nicht. Dazu kam die Beweglichkeit der Beamten, die sich zu oft den Synagogenkommiffarien nähern, um ihnen in's Ohr zu flüstern und Befehle entgegenzunehmen. Andere Leute geniren sich nicht, mitten in den Gebeten sich zu den Großrabbincn zu begeben, um müssige Worte an sie zu richten. Insonders gegen Ende ist die Unordnung auf's Höchste; allgemeine tumultuöse Auflösung, geräuschvolle Gespräche, daß man den Borbeter nicht mehr hört re. Die Verwaltung muß man tadeln, daß sie die Anhäufung von Gruppen auf dem Hose, in den Hallen, auf den Treppen duldet, die so dicht sind, daß man mit Mühe hindurchdringt. — Die Mizwot wurden diesmal, trotz dem Notu proprio von Porti« und den Nachrichten aus Ungarn und der Türkei, sehr gut verkauft. Die israelitische Mildthätigkeit hat sich dabei auf eine neue Weise geäußert: ein Unbekannter ließ mehre Mizwot zu hohen Preisen (60—70 Frks. [16—182/3 Thlr.s) kaufen, um sie armen Glaubensgenossen zu übergeben, die an den hohen Festtagen niemals zu den religiösen Ehren gelangen. —. Mehrere Journale haben von der prächtigen Synagoge gesprochen, welche die Gemeinde zu Mühlhausen nächstens einweihen wird. Die Stadt hat zu den Kosten, welche 150,000 Frks. (40,000 Thlr.) betragen, 15,000 Frks. (4000 Thlr.) beigetragen. Der Verkauf von 128 Stellen hat 170,000 Frks. (45,333 V3 Thlr.) eingebracht. Es bleibt nun noch der fünfte Theil der Stellen, deren Preis die Totaleinnahme auf 200,000 Frks. (53,333'/» Thlr.) bringen wird. Den Käufern ist mitgetheilt, daß der Ueberschuß unter ihnen wieder vertheilt werden wird. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Reorganisatto» des Gemeindewesens. Entwurf einer kirchlichen Verfassung für die Israeliten im Großherzogthum Mecklenburg- Schwerin. (Schluß.) Bestimmungen über die demnächst einzuberufende Synode. §. 1. Die Synode findet in Schwerin statt und wird an einem noch naher zu bestimmenden Tage und Orte von einem Mitglieds der landesherrlichen Kommission im Oberrathe eröffnet worden. §. 2. Dieselbe bestehet aus sämmtlichen Mitgliedern des israelitischen Oberraths und den Abgeordneten der israelitischen Gemeinden des Landes. Auch mit dem Predigtamte betraute Religionslehrer können als Solche — jedoch ohne Stimmberechtigung und ohne Anspruch auf Entschädigung für Reisekosten — an den Berathungen der Synode sich betheiligen.