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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-10-29 · Heft 44 (29.10.1849) · p. Seite 623

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 44 (29.10.1849)
Date
1849-10-29
Page
Seite 623 (sequence 7)
Language
German
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623 bens- und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren oder sich irgend einer Religionsgesellschaft anzuschließen. Art. 33. Jeder Staatsangehörige ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen oder öffentlichen Uebung seiner Religion. Verbrechen oder Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen. Art. 34. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. Art. 35. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Niemand braucht die Ruhetage irgend einer Religionsgesellschast zu feiern. Die allgemeinen Ruhetage bestimmt das bürgerliche Gesetz. Der Sonntag ist ein allgemeiner Ruhetag. Art. 36. Die Formel des Eides lautet: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe." Art. 38. Die bürgerliche Giltigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Zivilaktes abhängig. Die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Zivilaktes stattsinden. Die Strafen gegen diejenigen, welche dieser Bestimmung zuwider eine kirchliche Trauung vollziehen, bestimmt das Gesetz. Art. 39. Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß. Oesterreichischer Kaiserstaat. Leipzig, im Oktober. Die Grenzboten enthalten folgenden, sehr interessanten Artikel unter der Ueberschrist „Kossuth von einem Rabbi gesegnet." „Der Antheil, welchen die Juden an den Ereignissen Ungarns nahmen, war kein geringer. Wer das Vorurtheil zu bezwingen vermag, wird gestehen, daß in diesem orientalischen Volke ein sittlicher Fonds liegt, der pures Gold aus den tiefen Schachten zu Tage fördert, in die man es vergrub. Ausgeschlossen von allen bürgerlichen Rechten, und von allen Nationalitäten in gleicher Weise verfolgt und bedrückt, gab weder dieses, leicht zur Vergeltung ausstachelnde Verhältniß, noch die Nationalität und die Religion der Juden den Ausschlag, welcher politischen Partei sie sich zuwenden sollen; nicht als Juden, sondern als Bewohner des Landes schlossen sie sich der Bewegung an, und daher findet man sie ebenso in den Reihen der „Rebellen" wie der „Oesterreichischgesinnten", und zwar nicht zaghaft bei der Reserve, sondern im Vordertreffen, Leib und Leben, Gut und Blut für ihre Ansicht einsetzend. In dem Heere der Magyaren kämpften tausende Juden, darunter ein General und so viele invalid geschossene Gemeine; im Heere des Kaisers wurden Juden auf dem Schlachtfelde wegen ihrer Tapferkeit dekorirt, und eine Menge Offiziere dieses Glaubens avancirten zu sonst nie erreichten Graden. Daß sich bei anderen Beschäftigungen die Juden in beiden Lagern betheiligten, wollen wir blos der Gewinnsuchtzuschreiben. Allein als die oktroyirte Verfassung die volle Emanzipation der Juden aussprach, hätte man glauben sollen, daß sie die Reihen der Magyaren verlassen würden, um so mehr, da Kossuth und das debrecziner Parlament noch immer die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten nicht zu beschließen wagten. Man proklamirte die Republik, und hielt dennoch den konfessionellen Unterschied aufrecht; vielleicht eben deshalb, um nicht durch einen zweiten antinationellen Beschluß das Land gegen sich aufzuregen. Dennoch hielten die Juden fest an der Partei der magyarischen Patrioten, und nicht allein die jungen verließen ihre Eltern und ihren Besitz, um in die Schlacht zu ziehen, wo die nebenstehenden Männer die weichlichen Soldaten oft höhnten und dadurch zu unnützen Thaten aufstachelten, auch die alten und bedächtigen Israeliten erglühten in Liebe und Hingebung für das Land und seine heroischen Führer. Die Rabbiner und Prediger der Juden werden jetzt bestraft für diese Sympathieen gleich den katholischen Domherren und protestantischen Seelsorgern, und die berüchtigte Kontribution Haynau's, den Judengemeinden solidarisch auferlegt, ist eine Folge der den Juden inSgesammt zugemuthcten Anhänglichkeit an Kossuth und seine Bestrebung. Wollte Haynan die Sympathie bestrafen, so hatte er Recht, sie war bei der überwiegenden Mehrzahl der ungarischen Juden für die Ungarn. Wir wollen eine Geschichte aus Koffuths Kinderleben, aus authentischer Mittheilung, erzählen, die einen charakteristischen Beitrag zur Aufklärung jener Sympathie giebt, welche die alten und frommen Juden für diesen Agitator bis zur letzten Stunde seines Wirkens betätigten. Während Patriotismus das

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