Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1849)
- Date
- 1849-10-29
- Page
- Seite 621 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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621 darin, die Zuhörer auf anregende und belehrende Weise zu leiten in die Untersuchung über den Inhalt der Verheißungen und der Pflichten (in ihrer Verbindung bei uns Gottesbund genannt), welche uns in den heiligen Urkunden und in ihrer historischen, theoretischen und auf praktischem Gebiete fortschreitenden Entwickelung gegeben sind. Es kommt dabei formell gar nicht darauf an, inwieweit der Lehrer.sich und seine Zuhörer an dies oder jenes Gebot in gegenwärtiger Zeit gebunden glaubt, wie viel Macht er der historischtheoretischen Entwickelung (Tradition) einraumt; denn wir Juden sind, so viel ich weiß, wol uneinig über den Umfang des ewigen Gesetzes, aber nicht darüber, daß ein ewiges Gesetz die Grundlage unserer Religion ausmache. Von diesem Gesichtspunkt aus ist die Eigenthümlichkeit des jüdischen Religionsvortrages leicht desinirt und der Weg dahin liegt offen da. Allerdings ist auf diesem Wege zu einer guten und zweckmäßig ansprechenden Rede viel mehr Talent erforderlich als zu den meisten christelnden Rabbinatspredigten, indeß wird sich vielleicht auf der andern Seite zeigen, daß die Gemeinden, zumal die gebildeteren bald mehr auf gesunden Kern geben werden, als auf oratorische Gaben. Wenn ich ein jüdischer Prediger wäre, so würde ich meine Vorträge mehr wie Vorlesungen ankündigen, und z. B. erklären: von Ostern bis Pfingsten werde ich sabbatlich die Schemone-Esre-Gebete in ihrer Stellung gegenüber dem früher« Opferdienst behandeln, vom Sabbat Nachamu bis Neujahr die aus dem Abschnitt Kedoschim fließenden Moral- und Zeremonialgcsetze, im Winterhalbjahre die poetische Seite des Buchs Debarim u. s. w., und dabei würde ich bitten, sich wegen etwaniger Einwürfe in meiner Wohnung «inzusinden. Als eine Neuigkeit habe ich noch zu berichten, daß hier am Neujahr das Betlokal der im vorigen Jahre abgebrannten Klause (die vereinigten alten und neuen Klausen, ist die richtige Firma) eröffnet wurde. Dieser Bau, ein Werk des Architekten Rosengarten, welcher auch die kaffeler Synagoge gebaut hat, enthält zwar nur 80 Stellen, ist aber eine ausgezeichnete Arbeit an Geschmack und Zweckmäßigkeit. H. Berlin, 16. Oktober. Zwischen der alten und der neuen Verwaltungsbehörde der hiesigen jüdischen Gemeinde besteht ein Zerwürfniß, zu dessen Schlichtung jetzt eine schiedsrichterliche Kommission aus den Herren Geh. Komm.-Rath Friedemann, Geh. Rath I. W. Meyer und Alex. Mendelssohn zusammengesetzt worden ist. Diese Kommission hat sich den Abgeordneten Justizrath Geppert, als einen der angesehensten hiesigen Rechtsanwälte, zum juristischen Assistenten ersehen. Hechingen, 24. September. (Privatmitkh.) Die Nr. 69 des Verordnungsblattes für das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen enthält folgende Bekanntmachung: „Bei der stattgehabten Staatsdienstprüfung in der Rechtswissenschaft hat der Rechtskandidat vr. Samuel Mayer (Rabbiner) die Note „gut", und der Rechtskandidat Michael Pfister von hier die Note „befriedigend" erhalten, und sind dieselben zum Staatsdienste für befähigt erkannt worden. Hechingen, den 28. August 1849. Fürstliche Landesregierung, v. Frank. Bernburg, 16. Oktober. (Privatmitth.) Daß man in Deutschland jetzt wieder nicht gewillig ist, unumwunden und unbedingt die Gleichstellung zur That werden zu lassen, erwies jüngst eine Abstimmung des Landtags, durch welche zwar das „Judenschutzgeld" aufgehoben, aber in gleicher Höhe als „Handelsgeld" auf die Juden gelegt ward, welche bis jetzt nur auf den Schutz Handel trieben — also immer eine Abgabe auf — Juden; und nur auf Solche, «ine Abgabe auf Religion! Aus dem Nasfauifche«, 7. Oktober. (Privatmitth.) So klar die bei uns zum Gesetze erhobenen deutschen Grundrechte sich auch über den Eid aussprechen, so versucht man es doch wieder, besondere „Judeneide" einzuführen. Der Bezirksrabbiner Dr. Hochstädter sah sich daher gmöthigt, dagegen in der Naff. Allg. Ztg. aufzutreten; und da seine Auseinandersetzung klar und konzinn ist, und der Gegenstand immer noch nicht seine faktische Erledigung gefunden, so mag sie, so oft auch in diesen Blättern schon darüber verhandelt worden, hier ihren Platz haben. „A. Zuerst vom biblisch-jüdischen Standpunkte. Nach demselben reicht