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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-10-22 · Heft 43 (22.10.1849) · p. Seite 609

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 43 (22.10.1849)
Date
1849-10-22
Page
Seite 609 (sequence 5)
Language
German
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609 stirt wegen dieses Artikels, ist zu meiden. Die Simultanschulen werden den Jndifferentismus erzeugen, religiöse Konfiikte begünstigen. Verbessern Sie die häusliche Stellung der Lehrer, reduziren Sie die Zahl der Kinder in den einzelnen Klassen; so haben Sie das Wichtigste zur Hebung des Volksunterrichts gethan! Der Minister der geistlichen Angelegenheiten. Die Berücksichtigung und Erwähnung der konfessionellen Schule halte ich allerdings für besonders wichtig, da jeder Konfession in der Schule ihr Recht gewahrt werden soll. Die Regierung ist diesem Grundsatz auch treu geblieben in den Bestimmungen des Unterrichtsgesetzes, wie ich bereits des Weitern erwähnt. Manche Orte sind aber nur für Simultanschule geeignet und deshalb sind diese, weil den konfessionellen Schulen daraus keine Ausnahme erwächst, als Prinzip anzuerkennen. Was die Auffassung des Herrn Abgeordneten von dem Verhältnisse der Konfessionsschulen zu Staat und Gemeinde und Kirche betrifft, so wäre Folgendes daraus zu bemerken: Die religiös-kirchliche Erziehung ist allerdings mitunter den Einstuß zu rechnen, der der Kirche zusteht und ich schließe mich darin vollkommen jener Auffassung an, welche die Schule nur ein Surrogat der Familie nennt. Ist also der Einfluß der Kirche auf diese Art festgestellt, so ist das Wort, das die Verfassung gegeben, erfüllt; aber weiter wird die Regierung nicht gehen. Das Recht der Oberaufsicht giebt sie nicht auf, schon im Hinblick auf ihre Pflicht, die sie dem Lande gegenüber übernommen. Die Bildung des Schulvorstandes und die einer Lokalaufsicht, welche die Kirche übernehmen wird, aber freilich nur im Aufträge des Staates, sollen dieser ein Zeugniß des Vertrauens sein, das der Staat auf ihre Mitwirkung hat. Ich möchte daher dafür stimmen, daß keine Veränderungen an diesem Artikel vorgenommen würden, außer vielleicht jenem Versprechen einer Berücksichtigung der Konfessionsschulen; aber Nichts weiter! §. 21. Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an. Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschule sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften. §. 22. Die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschule werden von den Gemeinden und im Falle des nachgewiesenen Unvermögens erganzungsw eise vom Staate aufgebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen. Den Kindern unbemittelter Eltern wird der erforderliche Elementarunterricht unentgeldlich ertheilt. Jnsonders durch dieBemühungen Gerlachs und Hansemanns statt „auskömmlichen Gehalt" wird noch der §. 23 so angenommen: „Die Volksschullehrer erhalten ein den Lokalverhaltniffen angemessenes Einkommen." München, 28. September. Die Minister Zwehl, Ringelmann und Kleinschrod besuchten am Vorabend des israelitischen Versöhnungsfeftes (langer Tag) den Gottesdienst in der Synagoge und äußerten sich über die feierliche Haltung, welche von angemessenen Reformen im jüdischen Kultus ein zeitgemäßes Zeugniß liefert, sehr wohlgefällig. (A. A.) Oesterreichischer Kaiserstaat. PreHburg, 5. Oktober. Die hiesige Jsraelitengemeinde hat dieser Tage die fällige Rate der Toleranzsteuer mit 7244 Fl. K. M. für alle im preßburger Komitate wohnenden Gemeinden gezahlt. Bis zum Jahre 1851 ist der Rückstand ganz abgetragen. Pefth, 3. Oktober. Die von der hiesigen Jsraelitengemeinde veranstaltete Friedensfeier fand gestern in Anwesenheit des Herrn Distriktskommiffarius von Szent-Jvanyi, des Hofraths von Havas und mehrerer höherer Militärpersonen statt. Der Prediger vr. Bach sprach mit vieler Weihe und Andacht von der Bedeutung dieser Feier, die, nach seiner Auseinandersetzung, sehr günstig mit dem jüdischen Laubhüttenfest zusammensiel, welches Letztere seine historische Begründung in einem Moment der Befreiung aus wilder Anarchie hat. Bei dieser Gelegenheit wurden Geldbeiträge für die verwundeten k. k. Krieger gespendet. Wien, 11. Oktober. In einer der letzten Sitzungen des hiesigen Gemeinderaths wurde ein Regierungs-

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