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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-10-15 · Heft 42 (15.10.1849) · p. Seite 599

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 42 (15.10.1849)
Date
1849-10-15
Page
Seite 599 (sequence 11)
Language
German
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599 Literarische Nachrichten. Kraisdors (Baiern), 16. September. Vor einigm Tagen kamen mir einige Schriftchen zu Gesicht, die ich im Interesse der Schule und ihrer Lehrer zu empfehlen mich veranlaßt sehe. Das erste Merkchen: „Biblische Geschichte für die israelitische Schuljugend, vonEmanuel Hecht." Obgleich derartige Merkchen schon erschienen sind, so verdient dieses um so mehr einer befondern Empfehlung, da es sich besonders nützlich macht, durch seine Leichtfaßlichkeit, und, was eine Hauptsache bei jedem Schulbuche ist, durch seine Kindlichkeit. Als einen Vorzug erkenne ich aber auch die Reichhaltigkeit dieser Geschichte, ihr jüdischer Geist; es ist auf jüdische Feste, Gebräuche rc. Rücksicht genommen. Besonders gefällt mir der im erwähnten Merkchen wehende rationelle Geist, ohne Gefährdung des Konfessionellen. Der Leser wird meine Beurtheilung richtig finden. — Das zweite Werkchen ist eine Fibel für hebräische Leseschüler, erschienen unter dem Titel: „Handbüchlein für hebräische Leseschüler von Emanuel Hecht, zweite, völlig neu umgearbeitete, doppelt starke Ausgabe. Beim Verfasser (in Hoppstetten bei Birkenfeld) und durch Mainzer Buchhandlungen zu beziehen. Wenn gleichwol bei den Leseübungen manches Wort sich eingeschlichen hat, ohne daß die Form und Gebrauch bei vorhergehenden Uebungen dem Schüler vorgeführt worden sind, so ist es dennoch ein gelungenes Werkchen. Eine besondere, aber eine sichere, bald zum Ziele führende Methode. Nirgends Mechanismus und Schlendrianismüs. Die allgemeine Anlage, wie jede einzelne Uebung vom Leichtern zum Schwerem, vom Einfachen zum Zusammengesetzten. Wenig Neues auf einmal und erst nach gehöriger Einübung des Frühern. Verbindungen mehrerer Zwecke, mit dem Lehrstoff zugleich Stoff zu Uebersetzungen und sprachlichen Uebungen; das Material dem Pentateuche entnommen, um das Lesen dieses vorzubereiten und zu erleichtern. Von einer räuberischen Buchhandlung in Holland nachgedruckt (woraus dessen Brauchbarkeit erhellt), hat jeder Schulmann mit dem überraschendsten Erfolge dieses Werkchen benutzt. Warum sich der sonst so schreiblustige Lehrer Hecht in letzter Zeit so schweigsam verhalten, ist mir unerklärlich und wäre zu wünschen, daß sich dieser mehr an jüdischen als an christlichen Zeitschriften betheiligte. 8.... H—t. Magdeburg, 10. Oktober. In einigen Tagen erscheint hier ein Schriftcherr von Di*. Ludwig Philrppson im Berlage von Fabricius' Buchhandlung: „Stimmen und Stimmungen aus der Zeit." Näheres nach dem Erscheinen. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Reorganisation des Gemeiirdewesens. Entwurf einer kirchlichen Verfassung für die Israeliten im Großher;ogthum Mecklenburg- Schwerin. (Fortsetzung.) §. 31. Der Oberrath kann auf desfallsigen Antrag die bestehenden gottesdienstlichen Reformen für Solche, deren religiöser Ueberzeugunz sie widersprechen, ganz oder theilweise in der Art suspendiren, daß ihnen, so weit dies ohne Störung des vorschriftsmäßigen öffentlichen Gottesdienstes nur immer geschehen kann, die Vereinigung zu einem besondem öffentlichen Gottesdienste in der Synagoge gestattet werde. 8. Ditdirng der Landesgemnnde. §. 32. Die israelitischen Gemeinden im Großherzogthume Mecklenburg-Schwerin bilden in ihrer Gesammtheit eine kirchliche Landesgemeinde, die ihre Angelegenheiten theils durch einen Oberrach, theils durch Synoden selbstständig ordnet und verwaltet. Organisation des Wberraths. tz. 33. Der Oberrath besteht: a) aus dem Landesrabbiner, b) einem Rache von fünf aus den israelitischen Gemeinden zu wählenden Mitgliedern. Einem jeden, der unter b genannten Sttityliebev soll ein Ersatzmann beigeordnet werden, der für den Fall, daß Solches aus dem Rache scheiden oder an der Ausübung der ihm obliegenden Geschäfte verhindert würde, eintritt. §. 34. Diejenige Gemeinde, in welcher der Sitz des Landesrabbinen sich befindet, hat zu dem Rache ein Mitglied

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