Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1849)
- Date
- 1849-10-15
- Page
- Seite 590 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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590 der Kammern hervorgehen werde, wir wissen noch nicht, was die Regierung daraus machen werde — aber das wissen wir, daß, was der Graf v. Schwerin im vereinigten Landtag gesagt: „über Euer Judengesetz wird die Zeit rasch hinweggehen, und es spurlos verwehen", auch über die jetzigen Resultate gelten wird. Denn wenn auf allen übrigen Gebieten die Meinungen noch sehr verschieden sind — die religiöskirchliche Frage ist entschieden, und nur die pietistische Partei stehet sür sich — daß diese in Preußen wieder die obherrschende ist, wer kann dafür? Selbst die konservativste Presse urtheilt darüber ebenso, und wir führen nur als Beispiel an, wie sich die Vossische, sage die Vossische Zeitung darüber ausläßt. „In der ersten Kammer bewegen sich die Debatten über das Kirchenwesen und das Staatsverhältniß zu demselben in einer schwülstigen Weise um die Rechtsertigung des religiösen Bedürfens der Menschheit, als ob es sich darum handelte! In Sparta erbot sich einst ein sixredncrischer Sophist, das Lob des alten Halbgottes Herakles rhetorisch zu vcrtheidigcn. „Du Narr, wer tadelt ihn denn?" so antwortete ruhig einer der Ephoren. So auch hier! Wer redet vom Verhältnisse der Einzelnen und Gemeinden zu Gott, dem HERRN, wenn von der staatsrechtlichen Befugniß des ehrlichen Mannes die Rede ist, unter seines bürgerlichen Gleichen für einen guten Bürger zu gelten, er bete hebräisch, lateinisch, italienisch, französisch, englisch, deutsch, holländisch, schweizerisch oder wie sonst. Denn alle diese Sprachen haben ihre eigenthümlichen religiösen Anschauungsweisen; in der deutschen Sprache und Geburt aber finden sie sich alle ebenso in einem wahren Regenbogen von Färbungen zerstreut, wie in der englischen. Was hat der Staat mit meinem Gebete zu thun! — Tadelt denn Jemand das Christenthum, Judenthum u. s. w.? Wozu daher von dem Allen reden, nachdem der Begriff einer offiziellen Kirche für ein bestimmtes Schibolet in der Anbetung Gottes längst mit den Kinderschuhen des Staates und der Gemeinden abgelegt ist? —Der Ton einer solchen Verhandlungsweise ist zuerst durch den Abgeordneten v. Gerlach angestimmt worden, der sogar die schönsten deutschen Dichterstellen dazu gebrauchte, um an Versen seinen hierarchischen Eifer für die Staatsherrschaft eines im Gesichtskreise beschränkten Dogmatismus zu kühlen. Schiller z. B. klagt echt dichterisch in der Ode, die Götter Griechenlands, daß die dramatischen Gestalten des Alterthums, so handlich für die Dichtkunst, in neuer Zeit abstrakte Begriffe geworden sind. Er bedauert, daß nicht mehr der Sonnengott die Quelle des Tageslichtes über den Himmel führt, sondern daß sich dort oben jetzt ein seelenloser Feuerball dreht. Nach Herrn v. Gerlachs Auffassungsweise wäre also Schiller ein Feind der mathematischen Astronomie. In derselben Weise dramatisch beklagt Schiller den Verfall der Tempel der anmuthvollen Liebe, die uns jetzt als ein psychologisches Abstraktum erscheint. Der Abgeordnete aber wirft Schillern Abfall vor, und nutzt dies zu dem ganz willkürlichen Ausfälle, daß Alle, die seinen jetzigen hierarchisch-dogmatischen Gesichtspunkt nicht theilen, wahrscheinlich lieber die Venus Amathusia anbcten als Gott den Herrn. Die Kammer hat sich in ein staatsrechtliches Bekümmern darum eingelassen, Sb man sich überhaupt zu irgend einer Religionsgesellschaft bekenne. Das ist doktrinär recht schön und gut, aber praktisch ohne möglichen Erfolg. Wer soll's beweisen, daß irgend Jemand nicht zu der Religionsgesellschaft gehöre, für deren Mitglied er sich ausgiebt und schriftlich in irgend einem Schema angiebt? Dem weltlichen Staate bleibt wahrhaft Nichts übrig, als von Jedem die gleiche Erfüllung der Pflichten zu fordern, auf deren Grund der Staat ruht. Alles Uebrige ist weltlich eine imaginäre Garantie, welche der Abgeordnete Ritter gegen den praktischen Sinn des ursprünglichen Paragraphen empfohlen hat. Ueberdem können das saubere Gesellschaften sein, zu welchen -sich irgend ein Frevler bekennt; religiös prüfen darf sie aber der Staat nicht." So wie wir aber ehemals Schritt vor Schritt die Völker auf dem Wege zur Emanzipation begleiteten: so müssen wir sie jetzt auch auf dem Wege zurück, den sie in der Gegenwart gehen, nicht aus den Augen lassen. Die Geschichte der Menschheit wird das Material noch zu benutzen haben. Nachdem wir in vor. Nr. die Hauptpositionen aus der Sitzung vom 1. Oktober gezeichnet haben, skizziren wir kürzer die folgenden vom 2. Oktober. Sitzung vom 2. Oktober. v. Bethmann-Hollweg. Wie der einzelne Mensch seinen Glauben stärkt durch treues Bekenntniß, so ist auch uns die Pflicht, den Edelsten im Volke