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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-10-08 · Heft 41 (8.10.1849) · p. Seite 583

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 41 (8.10.1849)
Date
1849-10-08
Page
Seite 583 (sequence 11)
Language
German
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583 verfolgen: die Verwirklichung der Gleichstellung und das Schicksal der ungarischen Judengemeinden. Was die Elftere betrifft, so findet in Oesterreich ziemlich das Umgekehrte statt, was in Preußen. Hier war seit langer Zeit das Volk in seinen meisten Schichten für die Gleichstellung, aber die Regierung hatte sich bis zum vorigen Jahre prinzipiell dagegen ausgesprochen. In Oesterreich sehen wir jetzt die Staatsregierung überall auf die Verwirklichung der Gleichstellung dringen, während von Seiten her Magistrate rc. die ferngesuchtesten Hindernisse aufgestellt werden. So veröffentlicht die deutsche Zeitung aus Böhmen folgenden, in Folge eines speziellen Falles vom niederösterreichischen Landeschef unterm 11. September ergangenen Erlaß: „Da der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nach der ausdrücklichen Bestimmung des §. 1 des über die Grundrechte des österreichischen Staatsbürgers erfloffenen Patents vom 4. März 1849, von dem Religionsbekenntniß unabhängig ist, so versteht es sich von selbst, daß auch die Israeliten hinsichtlich des politischen Ehekonsenses an keine andere als an die hierüber für alle übrigen Staatsbürger noch bestehenden Vorschriften gebunden sind, und somit zu ihrer giltigen Verehelichung der vorläufigen Bewilligung des betreffenden Kreisamtes oder der Landessteüe nicht mehr bedürfen. Was jedoch die künftige Führung der Geburts-, Trauungs-, und Sterbematrikel der Israeliten betrifft, so erhalt die Stadthauptmannschast gleichzeitig den Auftrag, hierüber unter Vorlage einer übersichtlichen Zusammenstellung der hierüber bestandenen Vorschriften einen mit Rücksicht aus die gegenwärtigen veränderlichen Verhältnisse abgefaßten Entwurf über das hierbei in Zukunft zu beobachtende Verfahren zu verfassen und zu überreichen." Prag, 21. September. Die Gleichstellung der Juden hat in den prager Stadtbehörden «inen hartnäckigen Gegner. Dieselben haben es abermals versucht, die Juden auszuschließen, indem sie im Entwurf zur Gemeindeordnung die Bestimmung aufnahmen, daß der Gemeindeverband Prags nur die vier Stadtviertel umschließe: Alt- und Neustadt, Kleinseite und Hradschin. Dadurch sind der Wissehrad und die Judenstadt ausgeschlossen, welche Letztere bis jetzt als fünftes Stadtviertel integrirender Theil der Stadt war. Der Lloyd läßt sich darüber folgendermaßen vernehmen: „Die Juden standen und stehen fortwährend unter der Jurisdiktion des prager Magistrats, die Grundbücher über die Realitäten der Judenstadt wurden immer von Magistratsbeamten geführt, und nur die Unduldsamkeit der frühern Zeit konnte ein Ghetto schaffen, wodurch die Trennung aber blos lokaler, nicht administrativer Art wurde. Mit dem Verschwinden der obskuren Zeit hat auch die lokale Scheidewand zu sein aufgehört, und den Juden muß nach der Verfassung das so lang verkümmerte und vorenthaltene Recht ohne weitere Diskussion auf's Entschiedenste werden. Es ist fast überflüssig, hier auch zu erwähnen, daß die Juden die ältesten Bewohner der Stadt Prag sind, wie es selbst Palacky in seiner Geschichte anerkennt, daß das Ghetto sogar erst auf der Kleinseite, dann im sogenannten Judengarten auf der Neustadt war, und erst später den Juden der jetzige Stadttheil zur Niederlassung angewiesen wurde. Daß sie aber wider Willen durch Gewalt in besondere Gaffen eingepfercht wurden, daraus kann ihnen unmöglich ein Präjudiz erwachsen, daß ihre Rechte als prager Stadlbürger an besondere beliebige Bedingungen geknüpft würden; und darauf zu dringen, ist deshalb ebenso unverantwortlich und unbillig, als es lächerlich ist, daß eine Person, deren Name freilich meiner jeden Thorheitheimisch ist, noch immer, und auch bei dieser Gelegenheit, die Religion als einen Leisten ansieht, worauf man den Menschen zum Bürger schlagen soll." Pefih, 17. September. Die Judengemeinde in Theresiopel wurde ebenfalls wegen angeblich dem Feinde geleisteten Vorschub zur unentgeldlichen Lieferung von 25,000 Paar Schuhen vcrurtheilt. Der Erstehungspreis einer solchen Fußbekleidung wird unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf nicht weniger als 9 — 10 Fl. angeschlagen, daher die Gesammtleistung bei 250,000 betragen würde. Das gesammte Vermögen jener — nur 120 Köpfe zählenden Gemeinde ist mit Inbegriff des nothwendigsten Bettgeräths auf höchstens 40—50,000 Fl. angeschlagen worden. Trotz diesem Mißvcrhältniß wurde der Pönfall von 200 Fl. für jeden Tag der Terminsüberschreitung requirirt und da mit vieler Mühe nur etwa 400 Paar Schuhe beim ersten Termin eingeliefert werden konnten, so sind mehre Mitglieder jener Gemeinde als Geißeln eingezogen worden.

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