Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1849)
- Date
- 1849-10-08
- Page
- Seite 582 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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582 doch in alten und neuen Berfassungen nur Befreiung von politischen Vorrechten einzelner Konfessionen ausgesprochen sei, wie viel weniger sei es gerechtfertigt, nur zu Gunsten möglicher seltener Fälle, z. B. der Eidespflicht, der Religionsfreiheit jenen äußersten Ausdruck zu geben. Burmeister bespricht die Frage als Naturforscher, auf die Gefahr hin, daß eine gewisse Partei, ein gewisses Blatt ihn als Atheisten verketzern werde. Religion ist nur das Gefühl der Abhängigkeit, wie sie das Individuum nach seiner Bildung mehr oder weniger empfindet. So ist jede Religion berechtigt, das Christenthum aber am Vollkommensten, weil seine Grundlage, die Offenbarung, mit den Resultaten des tiefsten Forschens im Einklang ist. Als Solches ist es auch, wie richtig gesagt worden, wesentlich germanisch und der Art. 11 spricht in der Freiheit des Glaubens nur die Selbstständigkeit des deutschen Geistes aus, wie sie nicht durch Abänderungen irgend einer Art geleugnet werden darf. Er geht weiter auf den Unterschied des Christenthums von der Kirche und weist nach, wie Letztere, als menschliches Prostukt, den Entwickelungsphasen des Geistes folgen müsse. Daraus folge das Recht des Individuums, der Kirche gegenüber. v. Daniels richtet sich zunächst gegen die Behauptungen des Vorredners, der freilich, zu seiner Freude, dennoch die Religion als etwas Selbstständiges neben der Wissenschaft habe anerkennen müssen. Wenn aber das Christenthum nur die Offenbarung des Menschengeistes, so würde er, zumal sich dieser unter ganz absonderlichen Formen manchmal manifestire, gar nicht für Erwähnung desselben in der Verfassung stimmen. Zum Schluffe vertheidigt er sein Amendement. Gierke. Zur Zeit des ersten vereinigten Landtages war schon der ein besonders muthiger Streiter, der für Glaubensfreiheit kämpfte. Zwischen jener Zeit und dieser liegen die Ungeheuern Ereignisse des vorigen Jahres und es ist beinah eine Beleidigung für diese Versammlung noch mit Wärme jene Grundsätze, die schon damals anerkannt, vertheidigen zu wollen. Er kritisirt darauf die Amendements, welchen er sammtlich nicht beistimmt, endlich die Reden, besonders die des Herrn v. Gerlach in Bezug auf die Märzverheißungen und die Scham über die Marzereigniffe, welche er in vielen Punkten theile, wie ihm eigene Anschauung gelehrt habe. Nach dieser Rede vertagt der Präsident wegen vorgerückter Zeit <3 Uhr) die Debatte bis morgen Dienstag früh 10 Uhr. Mainz, 26. September. Heute, gerade am Versöhnungstage wurde der jüdische Prediger vr. Adler in Worms unter anderen Gefangenen den im hiesigen Arresthause befindlichen politischen Gefangenen eingereiht. In der letzter» Zeit redigirte er das ultrademokratische Blatt „die neue Zeit". (D. Z.) Aus dem Mecklenburgischen, 29. September. (Privatmitth.) Wenn irgendwo, so kann man in unserm Lande für die nächste Zeit vielen Zerwürfnissen und Zerrüttungen in den jüdischen Gemeinden entgegensehen. Die Parteien standen sich seit langer Zeit zu schroff gegenüber, und es war bereits seit Jahren die Trennung innerhalb der Gemeinden zwischen Reformern und Orthodoxen wenigstens von Seiten der Letzteren Gegenstand des Verlangens und Forderns. Vom Oberrath war dabei die moderne Partei allerdings zu sehr berücksichtigt, und den Ansichten und Gefühlen der Orthodoxen zu wenig Rechnung getragen worden, als daß versöhnliche Schritte schnellen Eingang finden sollten. Es steht daher zu befürchten, daß, so wie das bisherige Verhältniß faktisch zur Lösung kommt, an sehr vielen Orten sofort die Loslösung eintritt. Oesterreichischer Kaisersiaat. Wien, 26. September. Die hier anwesenden Vertreter der verschiedenen Judengemeinden Ungams sind unablässig bemüht, bei Sr. Majestät eine Rücknahme und beziehungsweise Milderung der ihnen auferlegten Kriegskontribution zu bewirken. —. Die Angabe, daß die den Judengemeinden zu Ofen und Pesth auserlegte Kontribution erlassen worden sei, ist dahin zu berichtigen, daß die ganz mittellose Gemeinde Ofens von der Mitwirkung befreit worden ist. In Betreff der pesther wird noch dem Bescheide entgegengesehen. Wien, 27. September. Im österreichischen Kaiserstaate haben wir jetzt ein zwiefaches Interesse zu