Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-10-08 · Heft 41 (8.10.1849) · p. Seite 577

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 41 (8.10.1849)
Date
1849-10-08
Page
Seite 577 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225606-3225648--10508-3240564
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

577 Wickelung des Geistes sich vereinfachen, sich vergeistigen müsse. Wohl, so mag diese, auf den Propheten gestützte Ueberzeugung bei Allem, was wir auf dem Gebiete der Religion für die Folge Vorhaben, uns leiten. So mag aber auch, theure Schwestern und Brüder, diese Ueberzeugung heute, ja heute schon, in dieser Stunde schon auf uns ihren überwältigenden Einfluß üben. Wisset Ihr es nicht, wir feiern einen Tag der Versöhnung, der Befreiung von unserer Schuldhaftigkeit? Wisset Ihr es nicht, dieser Befreiung durch Gott muß eine Befreiung durch uns selbst vorangehen? Vor Allem, wie wir hier stehen — erkennet, daß Ihr Sünder seid! O wie sich dieses stolze Ich auch sträubet, wie es das Haupt in den Nacken wirft; o ich sage Dir: Du bist doch ein Sünder! Frage Dich nur aufrichtig, wie oft Du Deine Pflicht verletzt hast? wie oft die Ehrfurcht vor Deinen Eltern? wie oft die Liebe zu Deinem Gatten oder Deiner Gattin? wie oft die Treue an Deinen Geschwistern? sag, wie oft hast Du Menschen verletzt durch Wort und Geberde? verleumdet? befeindet? O und wenn Du erst das große Heer der Unterlassungssünden erwägest — sag, wie oft konntest Du Gutes thun und Du thatest es nicht aus Selbstliebe, Eigennutz und Gleichgiltigkeit? wie viel hast Du Deinem Vergnügen geopfert und wie wenig dem Elend Deiner Menschenbrüder? Was konntest Du wirken für das allgemeine Wohl in Staat, Stadt, Gemeinde und kleineren Kreisen, und Du unterließest es? Herunter, selbstgenügsames Ich, in den Staub der Erkenntniß, verhülle Dich nicht in den Mantel der Selbsttäuschung, demüthige Dich, Du feierst einen Tag der Versöhnung. Nein! lasset ihn nicht blos eine Zeremonie, einen Satz, eine tobte Form sein; greifet tief ein in das trügerische Netz, das unser Geist um sich gespannt, alle seine Blößen stellet nackt hin vor euer eigenes Auge, so nackt, wie sie vor Gottes Auge stehen. Um Eures Heiles willen — wisset Ihr, wie nahe ist der Tag des Herrn, wisset Ihr, was Euch bevorstehet, wisset Ihr, ob Ihr diesen Tag noch einmal erlebet — und um Eures Friedens willen, ihn zu erringen für die zukünftigen Tage Eures Erdenlebens, erkennet Euch, thuet Buße, bessert Euch, versöhnet Euch, mit Euch, mit Euren Mitmenschen, mit Gott — die Stund' ist da, lasset sie nicht verloren gehen-Amen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 30. September. Viel Aufsehen machte hier der Fall, daß der vor Kurzem verstorbene, sehr reiche Bankier Lessing auf dem Sterbebette zu seiner väterlichen Religion, dem Judenthume, zurückgekehrt, und auf seinen dringend ausgesprochenen Wunsch auf dem jüdischen Kirchhof begraben worden ist. Auch die Kommission der ersten Kammer hat sich über die Religionssrage ausgesprochen. Sie hat ausgesprochen, daß sie die Gleichstellung der Religionsparteien als eine Thatsache ansehen, die nicht mehr zurückgenommen werden könne. Sie hat die betreffenden Artikel so redigirt: Art. 11. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften nach Maßgabe des Art. 28, und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird anerkannt. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Theilnahme an einer Religionsgesellschafk. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Die Religionsgesellschaften, welche keine Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. 12. Unveränderte Beibehaltung. Art. 16. Die bürgerliche Giltigkeit der Ehe wird durch deren Abschließung vor den dazu bestimmten Zivilstandsbeamten bedingt. Die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Zivilaktes statlsinden. Die Standesbücher werden von der bürgerlichen Behörde geführt. Art. 21. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Befähigten, die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an. Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften. Berlin, 30. September. Der jüdische Gemeindeverstand wird heute in einer außerordentlichen Versammlung über einen Fall zu entscheiden haben, der allgemeines Aufsehen macht. Ein rechtsgelehrtes Mitglied des Vorstandes wurde durch einen Amtsgenoffen auf die empörendste Weise in der Registratur des Verwaltungslokals der Gemeinde gemiß-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.