Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1849)
- Date
- 1849-10-01
- Page
- Seite 570 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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570 Schwersenz, 10. September 1849. In No. 35 Ihres geschätzten Blattes wird unter der Rubrik „Historisch-Geographisches im Talmud" von Herrn F. Lt. eine Erklärung der Worte '*73 KINN Vit '"D (Synhedrin 39 a) als neu gegeben, die sich schon in meinem Werke „Die Religionsphilosophie des Sehar :c." (S. 28 Note) vorfmdet. Da mein Werk, welches sich soeben (No. 36) auch von Ihnen, Herr Redakteur, einer freundlichen Besprechung erfreute, bereits Ende April c. die Presse verlassen, Ende Mai in den Buchhandel gekommen und in öffentlichen Blattern anoncirt worden ist, so darf ich natürlich auch Betreffs gedachter Erklärung für mich die Priorität beanspruchen. Ich fühle mich zu dieser Bemerkung gedrungen, nicht um den gelehrten Vf. jenes Aufsatzes des Plagiats zu beschuldigen, indem allerdings mein Werk noch nicht verbreitet genug ist, um annehmen zu muffen, es sei Herrn L. bereits Vorgelegen — besonders da derselbe gleich An-" fangs seines Artikels die Bemerkung vorausschickt, daß er in Betreff des „Neuen" nicht wissen könne, ob nicht das Eine oder das Andere, von ihm für neu gehaltene, doch in den jüngsten Schriften oder Zeitschriften gesagt ist, weil er die neuesten Produktionen fast gar nicht oder doch nur sehr unregelmäßig lese — allein ich will erstens verhüten, daß ich von solchen Lesern, welchen mein Werk erst später zu Gesicht kommen sollte, denen also diese Erklärung schon früher aus Ihrem weitverbreiteten Blatte bekannt sein dürfte, nicht selbst als Plagiarius angesehen werde, dann erlaube ich mir auch darauf aufmerksam zu machen, daß nach meiner (ebendaselbst besindlichen) Begründung dieser Erklärung aus dem Rechtsgutachten des R. Hai Gaon die Leseart des Rabbenu Tam die Begriffe vollkommen deckt und wir also der Emendation des Herrn L. — von welcher er sich wundert, wie ältere und neuere Ausleger und Drucker sie übersehen konnten — gar nicht bedürfen. Es sei mir noch vergönnt, die am Schluffe meiner Vorrede ausgesprochene Bitte um Belehrungen, Berichtigungen und Ergänzungen hier zu wiederholen und gleichzeitig dankend zu erwähnen, daß dieser Wunsch schon theilweise in Erfüllung gegangen, indem Einige meiner gelehrten Freunde mir ihre gefälligen Bemerkungen brieflich zukommen ließen. Die Veröffentlichung dieser Bemerkungen behalte ich mir zwar noch bis auf Weiteres vor, doch erlauben Sie mir wol, hochgeehrter Herr Redakteur, hier dasjenige anzuführen, was sich auf den eben beregten Gegenstand bezieht. ' 1) Herr Arnheim macht mich auf R. S. Edets z. St. aufmerksam, der zwar weder auf das Wort NiBiüttfct, noch auf yvrmim rmm irgendwie naher eingeht, aber doch in der Auslegung der Worte '*01 “pbött mit mir übereinstimmt, und diese Auffassung auf den Umstand stützt *), daß die an jener Stelle unmittelbar vorhergehende Kontroverse: m-i tna itV '12 sich ebenfalls um diesen Gedanken bewegt (unter will Edels alles Irdische, unter . rm alles Geistige verstehen). 2) Herrn Löwenfeld (Posen) weist auf die Bezeichnung 13 (Batra 73 a) hin, die ganz mit meiner Erklärung harmonirt, nämlich: Ahriman Sohn der Nacht (Finsterniß). ' 3) Herr Cohn (das.) korrigirt bei Gelegenheit des Wortes die Angabe des R. Nathan im Aruch 8. v. nbn, daß die Parsen ihre Priester ‘p'nbn nennen, da ynin (Ghebern) vielmehr die Benennung der ganzen Religionssekte ist, der parsische Priester aber 8W1Ä738 (pers. Megiusch, gr. Mdyog) heißt. Ich füge dem bei, daß auch die Hypothese L an d an's (ibid.), wonach Chabur die Gegend am Flusse dieses Namens in Chaldäa (arab. Al-Cliabur, hebr. -ibb), deren Einwohner Chaburaer Cpian) heißen, bezeichnen soll, zu gesucht ist, da wir unter ‘p“D!n viel einfacher die Gebern oder Parsen zu verstehen haben. (Das Wort Geber ist in der neupersischen Sprache zur Bezeichnung dieser Religionspartei üblich, vorzüglich bei den Mohammedanern, und soll aus dem arabischen Worte Kasir, d. i. Ungläubiger, entstanden sein.) Außerdem macht Cohn in der gedachten Talmudstelle nachstehende, allerdings etwas gewagte Emendation. Für s-r^-iatb wb liest er "’-nsyb und weist auf Plutarch in seinem Werke „über Osiris und Isis" hin, der uns von den Parsen berichtet, „daß sie alle Geschöpfe ihren beiden Gottheiten Ormuzd und Ahriman unterordnen, den Letztem aber namentlich als den Herrn aller im Wasser besindlichen Geschöpfe betrachten", woraus nun zu schließen, daß das Wasser als Gegensatz des Feuers (und in diesem Sinne mit der Finsterniß korrespondirend, welche entgegengesetzt dem Lichte) als das eigentliche Element Ahrimans anzusehen sei, wonach also die Antwort Amemars sehr treffend wäre: „wie würde dann Ahriman dem Ormuzd das Recht einraumen, das Wasser in seinem Gebiete trüben zu dürfen?" , : .*) Was mit etwas anderen Worten auch Herr Lt. thut.