Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1849)
- Date
- 1849-10-01
- Page
- Seite 566 (sequence 10)
- Language
- German
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566 Und so hoffen wir denn, daß die Synode von jeder Gemeinde beschickt werden und auf dem Wege des lebendigen .Austausches der Ansichten unter göttlichen Segen das Werk des Friedens gelingen wird, des Friedens nicht auf Kosten, sondern im Interesse der religiösen UeberzeugungL Schwerin, den 24. Juli 1849. Der israelitische Oberrath. Meyer, vr. Einhorn. S. Entwurf. A. Organisation öer Gemeinde. I. §. 1. Die Vereinigung meherer Israeliten zu einer engern religiösen Gemeinschaft aus Grund gegenwärtiger Kirchenverfassung und zur Wahrnehmung der damit verbundenen Bedürfnisse bildet eine Gemeinde. 8- 2. In der Regel umschließt der Gemeindeverband blos die Einwohner ein und desselben Ortes. Jedoch kann derselbe auch auf benachbarteOrtschaften ausgedehnt werden. 8- 3. Der Wohnsitz in dem Orte, wo die Gemeinde sich befindet, begründet für Jeden das Recht, Ln dieselbe einzutreten. Das Verhalten in moralischer und religiöser Beziehung, welches jeder lediglich vor Gott und seinem Gewissen zu verantworten hat, kann ebenso wenig den Verlust dieses Rechtes, als sonstige Kirchenstrafen nachziehen. Die Aufnahme in die Gemeinde geschiehst mittelst Unterschreibung der gegenwärtigen Kirchenverfassung und hat der betreffende Vorstand bei jedem zum Eintritte Berechtigten Solche möglichst zu veranlassen. (Fortsetzung folgt.) Jüdische Grabsteine. Kappel bei Buchau, 3. September 1849. So schmerzlich es das Gefühl des Israeliten berührt, wenn ihm die schrecklichen Verfolgungen seiner Ahnen ins Gedachtniß zurückgerufen werden und er erfahrt, wie man selbst an ihren Ruhestätten nach dem Tode Hand anlegte; so kann ich doch nicht umhin, ihrer historischen Wichtigkeit wegen, die Aufschriften einiger Grabsteine hiemit weiter zu veröffentlichen, die bei der Restauration des Münsterkranzes in unserer Kreisstadt Ulm vorgefunden wurden, und über deren frühere Verwendung zu diesem Werke sich der gegenwärtige Baumeister Th ran in dem Ulmer Landboten No. 68 l. I., bei dem Abdrucke dieser Grabschriften also vernehmen läßt: „Als der letzte Baumeister Matthäus Döblinger von Böblingen (oder Eßlingen?) wahrnehmen mußte, daß der fromme Eifer der Ulmer für ihr Prachtwerk mehr und mehr zu erkalten begann, so war er in die traurige Nothwendigkeit versetzt, nur um den Thurm noch schließen zu können sein Baumaterial an allen Orten und Enden zusammenlesen zu lassen, und die zu Ende des 14. Jahrhunderts vorausgegangene grausame Judenverfolgung belästigte die christlichen Gewissen nicht im Geringsten auch das Todtenseld des gehetzten Volks Israel umzuwühlen und mit seinen Denkmalen der Liebe und Verehrung ihren Dom zu belegen." Die Steine, fünf an der Zahl, sollen in scharfer und schöner hebräischer Schrift ausgehauen und folgenden Inhalts sein. 1. db inpS 11W-0 in 511Ö73 'i maib tbn yp£ pa n'n'bYn ,üieb d'bp öv yrö (also über 470 Jahre alt.) 2. rpaan DroE in spn 'i Iprn paan rlliLb inp n:iö -rbon 'n nma» tm nm2nb (also fast 484 Jahre alt.) 3. Dr>n niüaäio npan 'i nn ■pbimin ni» ninp N2 i^an aiw nnrn 4. bfiTÄiVü in nin^ibp 'i -nib nam pan r Nbv pH ,pa nnYn Diab ib'fc 'a nv ''lusn mpan (also 466 Jahre alt.) 5. 'n nr b*iban i"*1 lüöiiö (*inn nmir in mp^ba 'i i'a ,pa p* pn fielst D* KnkYri taisb m'j? (also 491 Jahre alt.) L. Hofh eimer. *) Dieses Wort scheint nicht richtig abgeschrieben zu sein. Anmerk, des Einsenders.