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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-10-01 · Heft 40 (1.10.1849) · p. Seite 565

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 40 (1.10.1849)
Date
1849-10-01
Page
Seite 565 (sequence 9)
Language
German
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565 begriffen, gewiß weit mächtigere Hebel tiefer Innerlichkeit und inbrünstiger Andacht abgeben, so hat doch Ersterer zum großen Theile vorläufig nur erst der Köpfe, nicht aber der Herzen sich bemächtigt und daher weit eher das Gefühl der dereinstigen Degradation Israels, als des höchsten Triumphes der jüdisch-religiösen Idee Ln seinem Gefolge, wahrend Letztere noch nicht allgemein genug ist, um für den Ausfall eines, die israelitische Gesammtheit umschließenden Momentes jetzt schon ein vollständiges Aequivalent bieten zu können. Doch sind die Schwierigkeiten nicht unüberwindlich und wird die bereits begonnene Arbeit, sobald als nur immer möglich, vollendet werden. Bis dahin empfehlen wir zur vorläufigen Aushilfe das Mayer'sche Gebetbuch, das gleichfalls von den obengenannten Prinzipien ausgeht. Was ferner die Bestimmung des §. 34 betrifft, so räumt dieselbe Lediglich aus Rücksicht auf den §. 45 und den Schlußsatz des §. 46, so wie auf den Fall schleunig zu erledigender oberrathlichec Geschäfte wahrend der Abwesenheit des Landesrabbinen von seinem Wohnsitze der daselst befindlichen Gemeinde einen Vorzug ein, ohne damit, wie schon aus §. 39 erhellt, dem vom kirchlichen Statute von 1839 zwar noch festgehaltenen, jetzt aber antiquirten und in Zukunft auf den vorliegenden Fall überhaupt schwerlich mehr anwendbaren Prinzips huldigen zu wollen, wornach die Rechte und Ansprüche der einzelnen Gemeinden nach dem Verhältnisse ihrer Beitrage zur allgemeinen Kirchenkaffe bestimmt werden. Daß aber nach §. 60 Schwerin auch für die Folge noch Sitz des Landesrabbinen bleiben soll, erscheint darum erforderlich, weil trotz der Trennung von Staat und Kirche immer noch gar mancherlei Falle eintreten können, welche eine persönliche und schleunige Vertretung der Interessen der Landesgemeinde bei der höchsten Staatsbehörde erheischen. Die vollste Ausdehnung glaubten wir dagegen dem Prinzips der Gleichstellung aller Gemeinden hinsichtlich der Abstimmungen bei der demnächst einzuberufenden Synode (vergl. h. 5) geben zu müssen. Hier, wo eine freie Vereinbarung theils zwischen den Mitgliedern derselben Gemeinde, theils zwischen den verschiedenen einzelnen Gemeinden erst erzielt werden soll, schien es uns durchaus nothwendig, jede Gemeinde, wie jede Partei, ohne Rücksicht auf ihre Gliederzahl als ein abgeschlossenes Ganzes von demselben Gewichte bei der Vertretung anzusehen. Wir glauben daher aber auch mit Zuversicht darauf rechnen zu dürfen, daß keine Gemeinde und keine religiöse Partei von der Betheiligung an einer Versammlung sich ausschließen werde, wo es sich um das Interesse Aller handelt, wo jede Glaubensüberzeugung ungehindert ihre Vertretung finden und ein Werk der Einigung gestiftet werden soll — nicht etwa durch eine gewaltsame Vermischung verschiedenartiger Elemente, sondern durch die ungestörte Bewegung und Entfaltung, wozu sie sich gegenseitig freien Raum lassen. Weg also mit allem Zank nnd Hader, mit aller Parteileidenschaft, wo es die Erhaltung eines Gutes gilt, d.is alle noch innerhalb des Judenthums Stehenden, gleichviel ob dieser oder jener religiösen Richtung zugethan, als ihr höchstes Heiligthum betrachten müssen, wo religiöse Institutionen gewahrt werden sollen, deren unser alter ehrwürdiger Glaube noch nie in höherem Maße, als gerade in der gegenwärtigen Zeit der Zerfahrenheit auf allen Gebieten des geistigen Lebens zu seinem Fortbestände bedurfte. Wir fürchten keineswegs jenen, im Staube kriechenden Jndifferentismus, den selbst das geringste Opfer für den Altar der Religion zu hoch dünkt; denn gewiß nur sehr geringe ist die Anzahl der ihm Verfallenen, und auch diese werden gar bald vor der entsetzlichen Verödung eines außerhalb aller religiösen Gemeinschaft stehenden Lebens zurückschrecken; aber die tiefe Zerrissenheit selbst unter den warmen Anhängern unsers heiligen Glaubens, die weite Kluft zwischen den Freunden des Herkommens und denen des Fortschrittes — das ist's, was den Fortbestand namentlich so kleiner und mitunter auch sehr verschuldeter Gemeinden wie die Unsrigen, in hohem Grade gefährdet und dringend zum Aufgebote aller unserer Kräfte mahnt, das gelockerte Band vom Neuen zu befestigen, ohne die religiöse Überzeugung nach irgend einer Seite hin damit zu fesseln. Oder sollten es die mecklenburgischen Israeliten ruhig geschehen lassen, daß ihre Schulen zerstört, ihre Kinder dem väterlichen Glauben entfremdet, ihre Gotteshäuser verkauft und die von den Voreltern dort geweinten blutigen Thranen und — das Judenthum mit in den Kauf gegeben werden? Sollten die deutschen Israeliten nach Jahrhunderten des Druckes blos deshalb entfesselt worden sein, damit sie die Hände, die sie dankend zum Himmel erheben sollten, ungehindert zum Selbstmorde waffnen können? Das mögen diejenigen für möglich halten, welche den Gottesgeist unseres Glaubens nicht kennen und ferner nicht wissen, welche zahlreiche Opfer namentlich Ihr, Israeliten Mecklenburgs, noch als Schutzjuden für die Errichtung religiöser Institutionen freiwillig gebracht. 40*

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