Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1849)
- Date
- 1849-10-01
- Page
- Seite 564 (sequence 8)
- Language
- German
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564 nachteiligen Einfluß selbst auf die Wirksamkeit der Tüchtigeren dieses Standes üben, sondern diese überhaupt — was am Meisten zu beklagen ist — zu einer verhältnißmäßig nur seltenen Erscheinung machen. Ja es ist ordentlich wie ein Wunder zu betrachten, wenn es hin und wieder bei den angestrengtesten Versuchen einmal gelingt, den Anforderungen vollkommen entsprechende Synagogenbeamten zu gewinnen. In der Regel gewährt das Ergebniß aller desfallsigen Bemühungen trotz der Ansehnlichkeit der Besoldungen darum keine Befriedigung, weil den Bewerbern keinerlei Art von Garantie gegen das bittere Loos geboten werden kann, den anzutretenden Posten schon nach kurzem Zeitraum wieder verlaffen zu muffen. Es ist bisher von den Gemeinden das Kündigungsrecht allerdings nur selten ohne haltbaren Grund geübt worden. Gerade aber die Befugniß zur Kündigung zwingt Jene so häufig, Gebrauch davon zu machen. Hiezu kommt nun noch, um das Maaß der Uebelstande ganz voll zu machen, die höchst schädliche Einwirkung, welche der häufige Lehrerwechsel schon an und für sich selbst auf die Schule äußert. Erwägt man endlich, daß für gesicherte Stellen selbst bei geringeren Besoldungen paffende Männer sich finden, so werden die Vortheile, welche die Gemeinden durch Uebertragung des Kündigungsrechts auf den Oberrach sowol in materieller, wie in geistiger Hinsicht erlangen würden, gewiß nicht in Abrede gestellt werden können. Von der höchsten Bedeutung für die Umgestaltung des Kultuslebens sind ferner die Bestimmungen des §. 30, welche bei einem sehr beträchtlichen Theile der mecklenburgischen Israeliten sicherlich den freudigsten Anklang finden werden und deren Ausführung, wie wir hoffen, nicht wenig dazu beitragen wird, den so sehr gesunkenen kirchlichen Sinn zu heben und den verlaffenen Gotteshäusern ihre ehemalige Anziehungskraft wieder zu verschaffen. Wie wir einerseits dem herkömmlichen Religionsbewußtsein eine möglichst freie Bewegung zu wahren suchten, so hielten wir uns auch andererseits für verpflichtet, dem mehrseitig sich äußernden Verlangen nach einer gründlichen Umgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes, den Viele in seiner gegenwärtigen Beschaffenheit der Form und theilweise auch dem Inhalte nach nur noch als eine Sache der Phantasie, nicht aber des Herzens betrachten, volle Rechnung zu tragen und demgemäß die Ausarbeitung eines neuen Gebetbuches auf Grundlage der, von der frankfurter Rabbinerversammlung festgestellten Prinzipien und deren Konsequenzen vorzunehmen, dessen Einführung jedoch keineswegs angeordnet, sondern lediglich empfohlen — also dem freien Willen der Gemeinden überlassen werden soll. Daß uns auch bei diesem Unternehmen heiliger Ernst und die Absicht auf Befestigung der jüdisch-religiösen Ueberzeugung leitet, dafür mögen, Falls überhaupt daran noch gezweifelt werden könnte, die Bestimmungen des genannten §. unter c und e sprechen, wornach das brauchbare Material der alten Gebete in die neuen ausgenommen und ferner der Gedanke der Auserwähltheit Israels zum messianischen Berufe in der zukünftigen Gebetsordnung scharf hervorgehoben werden soll. Wir sind freilich weit davon entfernt, mit dieser Auserwähltheit irgend eine Art von Selbstüberschätzung oder gar den partikularistischen Begriff der Geblütsheiligkeit und eines darauf sich gründenden religiösen Monopols zu verbinden, und nehmen für Israel nicht mehr und nicht weniger als den historisch bewährten Beruf in Anspruch, die reine Gottesidee sammt den daraus fließenden Lehren und Verpflichtungen zur allgemeinen Anerkennung zu bringen. Diese Berufsauserwahltheit aber, welche den eigentlichen Kommentar zur 'Geschichte des jüdischen Stammes liefert, ist ein Gedanke, der, als auf den erhabensten Univecsalismus abzielend, der Reform den blos verneinenden Charakter benimmt, eine echt religiöse, d. h. positive Grundlage verleihet, als Brücke zwischen Kopf und Gemüth dient und sonach das innerste konservative und zugleich reformatorische Element, den prägnantesten Begriff des Judenthums bildet. Es scheint uns daher im Interesse nicht minder der Erhaltung, als der Entwickelung unsers Religionslebens durchaus nothwendig, diesen Begriff, als Ersatz und Gegensatz seines immer mehr und mehr erbleichenden leiblichen Bruders, im Gebete in aller Schärfe auszuprägen. Daß wir aber ein solches Gebetbuch zur sofortigen Vorlage nicht jetzt schon in Bereitschaft haben, wird wot Niemandem auffallen, welcher die Größe der an dasselbe zu stellenden Anforderungen kennt. Es ist hier der Ort nicht, über diese sich naher auszulaffen. Nur das Eine mag hervorgehoben werden, wie schwierig es in der gegenwärtigen Uebergangsperiode sei, für die auszuscheidenden Stoffe, namentlich für den Ausdruck der glühenden Sehnsucht nach Zion und der erhabenen Resignation unter Schmach und Druck, einen Ausdruck, der dem jüdischen Gebete eine so seltene Schwungkraft und einen so hohen poetischen Zauber verleiht, vollen Ersatz zu bieten; denn wenn auch der reine Messiasgedanke und die bürgerliche Erlösung, in ihrer tiefen religiösen Bedeutung