Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-09-24 · Heft 39 (24.9.1849) · p. Seite 551

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 39 (24.9.1849)
Date
1849-09-24
Page
Seite 551 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225606-3225646--10480-3240534
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

551 eine Thronrede eröffnet. In derselben kommen folgende zwei Passus vor: „Die baierische Verfassung hat bereits mehrfache Abänderungen erfahren: andere sind nothwendig, damit Baiern in der neuen Zeit seine alte Kraft bewahre. Eine Revision der Verfassung wird Ihnen vorgelegt werden. Sie soll die von der Nationalversammlung als Grundrechte des deutschen Volkes bezeichneten Prinzipien im Sinne der Regierungsvorlagen vom 18. Mai dieses Jahres zur Geltung bringen. Diejenigen Gesetzgebungsgegenstände, welche bereits an die vorigen Kammern gebracht waren, aber leider unerledigt geblieben sind, werden Ihrer Berathung unterstellt werden." Beide Passus müßten den baierischen Israeliten die, allein in Deutschland ihnen vorenthaltene, und ihnen in Deutschland nöthigste Gleichstellung (weil sie von den mittelalterlichsten Ausnahmegesetzen noch gedrückt sind) bringen, wenn den Verheißungen immer Erfüllung folgte. Wird die baiersche Verfassung nach den Prinzipien der deutschen Verfassung umgestaltet, so können die vollen bürgerlichen Rechte einer bestehenden Konfession nicht versagt und nicht verkürzt werden. Zu den Gesetzesvorlagen, die schon an die vorigen Kammern gelangt sind, gehört auch die über die Gleichstellung der Juden. Werden also diese Vorlagen aufrecht erhalten, so muß die Gleichstellung verhandelt werden. Es bleiben uns also die beiden Fragen: bei der Menge und Größe der zur Verhandlung kommenden Gegenstände würden die Kammern auch zu dem Emanzipationsgesetze kommen? und wenn sie dahin kommen, werden sie es vollständig und bedingunglos annehmen? Vielleicht holt das Jahr *hn für uns nach, was dSn versäumt hat. Darmfkadt, 4. September. (Privatmitth.) In Einem Punkte sehen wir es gern, wenn an alle Religion, oder vielmehr alle Religionen vergessen wird, nämlich bei staatsbürgerlichen Gesetzen. So ist soeben das Gesetz für Hessen über Zusammensetzung und Wahl der beiden Kammern publizirt worden. Es ist darin von Religion nicht die Rede, und die einzige Bedingung ist das Lebensalter, und für die erste Kammer ein mäßiger Zensus. Schwerin, im September. (Privatmitth.) Ich erlaube mir hiermit, Ihnen den von Herrn Dr. Einhorn ausgearbeiteten „Entwurf einer kirchlichen Verfassung für die Israeliten im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin" nebst der Denkschrift dazu mit der gehorsamen Bitte zu senden, ihn den verehrlichen Lesern Ihres geschätzten Blattes mittheilen zu wollen*). Wie Schreiber dieses bereits früher bemerkte, so ist den verschiedenen Parteien innerhalb der Gemeinden mit diesem den deutschen Grundrechten völlig Rechnung tragenden Entwürfe eine Grundlage gegeben, worauf alle ferneren Gemeindeangelegenheiten friedlich fortgebauet werden können. So wie der israelitische Glaube an den Einen Gott alle Israeliten im Leben und Tode einigt, so können auch die verschiedenen Parteien diesen Einig-Einzigen (zu dem schon Salomo gestehet: Auch des Heiden Gebet erhöre, o Gott, in diesem Hause rc.) in einem Gotteshause verehren. Wie schön sind Deine Gotteshäuser, o Israel, wenn Alles in Frieden sich darin lagert, aber wie bald würden sie verwüstet und öde dastehen, wenn das Häuflein Israel in zwei Lagern diesen tröstlichen Sammelplatz verließe. Noch ist die Zeit nicht da, wo Israel seine Missionsreise auf zwei verschiedenen Wegen fortsetzen kann. Einheit thut Dir noth, um Deiner Lehre von dem Einen willen, um eine Fahne mußt Du Dich scharen, damit Dir das Panier nicht entrissen werde, das Du seit Jahrtausenden auf gefahrvollen Wegen mit Dir sortgetragen. Zu diesem einheitlichen Verband der Gemeindeangehörigen ist indeß in dem fraglichen Entwurf dadurch Mittel gebottn, daß der bisherige Gottesdienst in seiner ganzen FüRn abgehalten werden, und hierauf eine nach dem etwanitzen vorhandenen Bedürfnisse einzurichtende Andachtsstunde für die Reformgenossen stattsinden kann. Niemand hätte alsdann zu klagen nöthig: bs>a biart denn keine Partei würde den Tempel verunreinigen, weder die eine, welche in deutscher Mundart ihr Lobgebet zum Himmel sendet, noch die andere, welche ihre heiße Sehnsucht nach dem Berge Zion in hebräischer Sprache ausdrückt. Bei der Reformpartei beschränkt sich ja ohnehin das religiöse Bedürfniß auf Predigt und Gesang, daher kann sie sich mit solcher Anordnung begnügen, und den Orthodoxen Raum gestatten, sich nach Lust und Liebe auf ihrem Gebiet bewegen zu können. Der Gemeindesriede könnte, wie *) Er erfolgt unter der Rubrik „Abhandlungen verschiedenen Inhalts."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.