Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1849)
- Date
- 1849-09-17
- Page
- Seite 539 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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589 noch immer sehr bescheiden gegen ihre reicheren Glaubensgenoffen sind. Jndeß mögen sich die Gelehrten um diese Frage die Köpfe zerbrechen — wir hier in Berlin sind schon so glücklich, die schwierige Frage entschieden zu haben, wir sind bereits möglichst versehen. Um dies zu erweisen, brauche ich nur darauf hinzuweisen, daß wir auch schon ein Regierungsblatt haben „die konstitutionelle Zeitung", dessen jüngstes Bulletin folgendermaßen lautet: „Berlin, 5. September. Die Versammlung der konstituirenden Repräsentanten der jüdischen Gemeinde Berlins ist am 2. September 10*/r Uhr Morgens eröffnet worden. Nach ihrer Konstituirung unter.einem Alterspräsidenten, Herrn Salomon Meyer, schritt man zur definitiven Wahl eines Vorsitzenden in der Person des Herrn Stadtrath Dr. M. Veit. Aum Stellvertreter desselben ward der Geh. Kommerz.-Rath I. W. Meyer, zum Schriftführer Dr. P. Gumbinner, zu seinem Stellvertreter Dr. D. Cassel erwählt. Die zweite Sitzung fand am 3. September Abends 6 Uhr statt unter Vorsitz des Dr. Veit. Die Versammlung beschäftigte sich mit der Wahl eines administrativen Vorstandes der jüdischen Gemeinde. Es wurden dazu die Herren A. Asher, Major S. Burg, A. H. Heymann, Harry Jacob, Moritz S. Meyer, Michael Salomon, und L. A. Benda, Letzterer als Rendant, erwählt. Eine vom Vorsitzenden zu ernennende Deputation wird den neuen Vorstand in seine Amtsthätigkeit einführen. — Der Versammlung ist zu ihrer Aufgabe, ein bindendes Statut für die jüdische Gemeinde zu entwerfen, der Zeitraum eines halben Jahres gewährt." —. Unsere glücklichen Enkel werden sich über die Chronologie nicht zu zerarbeiten haben: wir wissen bis auf eine halbe Stunde genau, wann das große Werk begonnen. Aber was sagen Sie zu der Großartigkeit der Formen? Was fehlt uns noch? Eine konstituirende Versammlung, ein Alterspräsident, ein wirklicher Präsident, eine provisorische Regierung, eine vom Präsidenten ernannte Deputation zur feierlichen Einführung, ein Regierungsblatt — mein Herr! es wundert mich nur, daß solche republikanische Institutionen geduldet werden. Sicher werden nun im Schoße dieser Konstituante Parteien entstehen, die ihre Fraktionsversammlungen halten werden, große parlamentarische Kämpfe — warum hat man noch keine Stenographen? — wo das Bureau, namentlich der Präsident seine ganze moralische Größe entwickeln wird — kurz, wer weiß, was noch entsteht, und ob nicht zuletzt eine Oktroyirung dem ganzen Spiel ein Ende machen muß. Auflösung, Belagerungszustand — es ist gefährlich. Und dann auch schon die Diplomatie, die nicht fehlt, und die die zukünftigen Stürme voraus verkündet. „Die Aufgabe, ein bindendes Statut für die jüdische Gemeinde zu entwerfen", — wie diplomatisch! „Ein bindendes Statut", damit erklärt sich die Konstituante für souverän, die Gemeinde ist gebunden. „Entwerfen", ein Entwurf ist kein Gesetz, was entworfen ist, kann verworfen werden; fatal, das hebt das Erstere wieder auf. „Ein halbes Jahr" als lerminns acl guem, das ist lange für ein Gemeindestatut — „gewährt", wer hat es ihr gewährt? Giebt es außer der Konstituante noch eine Macht? Und wenn sie zur Zeit noch nicht fertig ist, sondern bei den Grundrechten hält, — denn es ist nicht bestimmt, daß jeder nur 10 Minuten sprechen soll — wer will sie zwingen? Das nenne ich diplomatisch, und darum muß man Akt davon nehmen, denn, wie ich oben schon gesagt, man weiß nicht, was daraus entsteht. Nun, lassen wir die Ironie. Sicher ist es lächerlich, wegen eines einfachen Gcmeindestatuts so viel Lärmen zu machen, beaueoup de bruit pour une omeletle. Jndeß ist es doch gut, daß Etwas geschieht. Die Masse will doch auch etwas Spiel haben, und, was man in Frankfurt gelernt, muß man in Berlin üben. Lübbecke, 3. September. (Privatmitth.) In einer Zeit, wie die jüngst verlebte, wo die Politik fast alle Kräfte absorbirte, alles Andere in den Hintergrund drängte, und selbst die Existenz zahlreicher Gemeinden in Frage stellte, da schien uns die Abhaltung von Konferenzen zur Besprechung unserer speziellen Angelegenheiten ein müßiges Unternehmen, und mußten wir es als einen Mißbrauch des uns bis jetzt geschenkten, uns so sehr ehrenden Vertrauens, betrachten, unsere Kollegen in einer so schwankenden Zeit zu nutzlosen Geldopfern zu veranlassen. Für das Fortbestehen des Instituts war auch Nichts zu fürchten; dafür bürgt die solide Basis, auf der es ruht, so wie der Geist, der sich bis jetzt unter den Theilnehmern kund gethan hat. Somit war die Suspension der Maikonferenz hinreichend gerechtfertigt.