Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1849)
- Date
- 1849-09-17
- Page
- Seite 540 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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r 540 Aber selbst bis zur Stunde bietet unsere Lage eben nicht viel Erfreuliches dar und die anregenden Momente zu einer Konferenz sind noch sehr spärlich vorhanden. Nichts desto weniger füge ich mich gern den vielfachen Aufforderungen meiner Herren Kollegen, und schlage im Einverständniß mit Freund Alsbach den 3. und 4. Oktober o. zu einer Konferenz in Bielefeld vor. Wir hätten unsere Zeit dann so einzutheilen, daß wir am 3. in der Provinzialkonferenz die allgemeinen Schulsragen diskutiren, am 4. aber in zwei Sitzungen unsere speziellen Angelegenheiten besprechen könnten. An desfallsigen entsprechenden Vorlagen wollen wir es nicht fehlen lassen. Indem ich um recht zahlreiche Theilnahme bitte, bitte ich zugleich die Theilnehmer, sich zeitig bei Herrn Lehrer Posener in Bielefeld melden zu wollen. Der zeitige Konfercnzvorsteher. Wolfs. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 lj\ Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Israelitisches Neligionslehrer-Seminar im Herzogthum Nassau. In der hiesigen Anstalt zur Ausblildung israelitischer Religionslehrer und Vorsänger beginnt mit dem 14. Oktober d. I. — bis dahin einige qualisizirte Kandidaten austreten — ein neuer Lehrkursus; weshalb diejenigen Jünglinge, welche sich diesem Berufe widmen wollen und zur Aufnahme in das israelitische Seminar vorbereitet sind, sich zeitlich bei dem Unterfertigten zu melden haben. Für nafsauische Staatsangehörige wird der Unterricht in den musikalischen und jüdischen Kenntnissen unentgeldlich ertheilt; Unbemittelten auch das Logis frei gegeben und notorisch armen Aspiranten sowol der freie Besuch der hiesigen Realschule gestattet, als auch für deren Kostgebung theilweise aus öffentlichen Fonds gesorgt. Auswärtige Jünglinge, resp. deren Eltern oder Vormünder, haben sich wegen dieser Kosten mit dem Unterzeichneten zu benehmen. Langenschwalbach, den 15. August 1849. Dr. Hochftädter, Btrzirksrabbiner und Seminardirektor. Lehrnnd Erziehunftsanstattzn Kassel für israelitische Töchter. Seit der Verlegung meiner Lehr- und Erziehungsanstalt von Wolfhagen nach hiesigem Orte habe ich mit derselben zugleich eine jüdische Töchterschule hierselbst begründet. Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, erlaube ich mir gleichzeitig beizufügen, wie die Thätigkeit der Anstalt auf die Erziehung und Beaufsichtigung ihrer Zöglinge und die sittlich-religiöse Aufführung derselben sowol in als außer dem Hause sich erstreckt. — Vollständigen Unterricht in sämmtlichen Realien, in der französischen Sprache, Zeichnen, Musik und weiblichen Handarbeiten erhalten die Pensionärinnen durch namhafte, an dem Institute wirkende Lehrer und Lehrerinnen, und zwar vom 6. bis zum 14. Jahre in einer, dem Alter des Zöglings entsprechenden Klaffe der Töchterschule und vom 14. Jahre ab in der, an dieselbe sich anschließenden Fo rtbildungsklasse. Englisch und italienisch werden nur auf besonderes Verlangen gelehrt. Eltern, welche dem Institute ihre Kinder zuzuführen bebeabsichtigen, werden ersucht, sich über das Nähere in portofreien Briefen gefälligst an mich zu wenden. Kassel, 1. September 1849. I. M. Japhet, Vorsteher einer Lehr- und Erziehungsanstalt hierselbst. Im Verlage Enrit Baensch in Magdeburg erschien: Israelitische Konfirmationsscheine In Quartformat. Sehr elegant gedruckt. Der Preis ist für ein Exemplar schwarz 1 */2 Sgr. zehn Exemplare - 10 Sgr. ein Exemplar broncirt 2 Sgr. zehn Exemplare - 15 Sgr. In größeren Partieen bedeutend billiger. Jede Buchhandlung nimmt Bestellungen darauf an. Proben stehen zu Diensten. Widerruf. Durch ein Versehen des Expedienten im Drange der Ostermeßgeschäfte wurde I. Behrend in Warin in No. 25. 28. 30. 32. 35. und 37. dieser Zeitung zur Zahlung rückständiger Jnsectionsgebühren aufgefordert. Wir erklären hiermit, daß jener Herr das betreffende Inserat sofort nach dem Abdruck vermittelst Postvorschuß bezahlt hatte, und bitten ihn, wegen der verursachten Kränkung, um Entschuldigung. Da die vermeintliche Forderung so unbedeutend war, hatten wir die öffentliche Mahnung nicht ergehen lassen, wenn wir nicht, schon oft um Jnsertionsgebühren betrogen, damit ähnlichen Fällen hatten Vorbeugen wollen. Zu unserm Bedauern hat hier ein Unschuldiger für die Schuldigen leiden müssen. Leipzig, den 14. September 1849. Baumgärtners Buchhandlung. Druck von I. B. Hirfchseld in Leipzig.