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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-09-17 · Heft 38 (17.9.1849) · p. Seite 536

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 38 (17.9.1849)
Date
1849-09-17
Page
Seite 536 (sequence 8)
Language
German
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536 Religionsunterrichte, von geschichtlicher Bildung und Auffassung keine Spur! Dies ist es, was sich jetzt rächt, an beiden Parteien, weil sie die Zeit nicht verstanden, die etwas Kräftiges, Erkräftigtes verlangt, und nur durch den Geist aufrecht erhält. Wie wird es weiter werden? Prag, 31. August. (Lloyd.) Das Ministerium hat neuerdings einer Renitenz unfers Magistrats den letzten Rest gegeben. Bekanntlich blieb diese Korporation, welche doch als ein Vorbild der Toleranz der Landbehörden hätte voranleuchten sollen, bisher hinter diesen immer zurück. Sic konnte es nicht verschmerzen, daß auch der Jude endlich ein Eigenthum sollte besitzen, und sich ein Weib nehmen dürfen, ohne erst mit ungeheueren Aktenstößen und jahrelangen Mühen und Warten die vielen Schranken hinweg zu räumen, die ihn von dem Ziele feiner Wünsche trennten. Die Verfassung hatte aber diesem kläglichen Drucke gänzlich eine Ende gemacht, und auf dem Lande wird man wenig Orte finden, wo die Behörden nicht allsogleich bereitwilligst dem kaiserlichen Geschenke gemäß gehandelt hätten. Aber unser Magistrat war pünktlicher, und wollte ohne detaillirte ministerielle Erklärung des §. 1 der Grundrechte den Juden ihre Gleichstellung noch vorenthalten. Heirathslustige Israeliten wurden auf diese Weise zu Dutzenden abgewiesen, und nahmen mitunter ihre Zuflucht zu den Landesbehörden, von denen ihnen die Vermählung ohne Schwierigkeit gestattet wurde. Endlich hat dieser Tage ein Ministerialerlaß dem Magistrate den eindringlichen Befehl ertheilt, den vollen Inhalt des §. 1 auch in allen Heiraths- und Kaufsangelegenheiten sich einzuprägen, und nur darnach zu handeln. — Ich glaube, dieser Paragraph bedarf eben erst keiner weitläufigen Erklärung, wenn man ihn nur verstehen will. —. Bei dem hier neu cingeführten Geschwornengericht haben auch schon Juden fungirt. Deutschland. Kraisdorf in Unterfrankcn Baierns, 28. August. (Privatmitth.) Meine Abhandlung über Synagogengesang in der Allg. Ztg. ds Jud. No. 17 hat noch mehrere Besprechungen hervorgerusen, welche zur Genüge beweisen, daß die Frage des Synagogengesanges eine interessante und angelegentlichste Sorge geworden ist. Es könnte daher das von Herrn Ehrlich beantragte Blatt oder die von der Redaktion d. Z. in Vorschlag gebrachten Musikhefte vom nützlichsten Einflüsse sein, und ersuche ich deshalb Herrn Ehrlich, da ich nicht das Vergnügen habe, im Briefwechsel mit ihm zu stehen, auf diesem Wege, Schritte zur Verwirklichung seines Vorschlages zu thun. Ich werde gewiß mein Schärflein, so viel es meine schwachen Kräfte erlauben, hierzu beitragen, so wie ich auch gleiche Versicherung von tüchtigen Vorsängern habe. Da ich schon früher den Plan hatte, selbst eine Sammlung von Synagogengesängen dem Drucke zu übergeben und mir zu diesem Zwecke derartige Melodieen schon gesammelt habe, so werde ich nicht anstehen, diese Gesänge der projektirten Zeitschrift mitzuthcilen. Mein Bruder Emanuel, Lehrer zu Hoppstätten, wird sich an dem theoretischen Theil gern betheiligen und das Werk fördern helfen. An Abnehmern und Mitarbeitern wird es nicht fehlen. Da ich hier unwillkürlich meines Bruders erwähnte, kann ich mir nicht versagen, eine Stelle eines Briefes hier mitzutheilen, den ich von ihm vor einigen Tagen erhalten. Sie lautet: „Soeben komme ich vom Regierungssaale zu Birkenfeld, in welchem ich im Aufträge des Ministeriums mit dem Regierungsrathe oder den Schulreferenten, einem Lehrer der höher» Lehranstalt, drei Geistlichen und zwei Schullehrern ein allgemeines neues Schulgesetz anfertigen half. Mir vorbehaltcnd. Dir in meinem Nächsten Ausführlicheres und Vollständigeres über unsere Thätigkeit mitzutheilen, mache ich Dich nur auf einige Beschlüsse aufmerksam, die Bezug auf Juden haben und die sicher bei Dir Staunen und Freude Hervorrufen werden. Mit fast Einstimmigkeit gingen die Anträge durch, daß 1) die Kommunalschulen wol Prinzip seien, auf die Bedürfnisse der Religionen indessen doch der Art Rücksicht genommen werde, daß der erste Lehrer von der Konfession der Majorität der Gemeindeglieder, der zweite Lehrer von der der bedeutendsten Minorität, der dritte von der kleinern Minorität sein müsse. (Nach dieser Bestimmung muß in den Gemeinden, in denen z. B. lauter Protestanten und nur 1 Jude wohnen, der zweite Lehrer ein Jude sein, Falls zwei Lehrer nöthig find. Ortschaften des hiesigen Landes mit 5 bis 6 jüdischen Familien erhalten dadurch jüdische Lehrer, vom Lande besoldet).

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