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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-09-17 · Heft 38 (17.9.1849) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 38 (17.9.1849)
Date
1849-09-17
Page
Seite 533 (sequence 5)
Language
German
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583 deren Richtung ein. Alles dies ist aber aus den bisherigen Verhältnissen heraus bei den Juden mehrzählig so gewesen, daß sie auf den Standpunkt der Opposition gegen die früheren Regierungsprinzipien hingedrängt wurden. Werden Sie sich darüber wundern, daß alle Herren vom Adel auf der konservativen, ja zum guten Theile auf der reaktionären Seite stehen? Nehmen Sie aber an, daß es nicht mehr also sein werde, nehmen Sie an, daß der Staat die Juden als seine Söhne ansieht, und sie gleich behandelt mit den übrigen, so ist dieser Opposition die Wurzel genommen, und mit um so größerer Hingebung werden sie dem Staate seine Wohlthaten zu vergelten streben. Beweis hierfür Liefern alle Kreise, die dem Juden seit längerer Zeit geöffnet sind, wie in Preußen die Stadtverordnetenversammlungen, wo die gewählten Juden stets eine nützliche Thätigkeit entfalteten. B. Was Sie mir gesagt haben, verrückt mir zwar den politischen Standpunkt nicht, giebt mir aber wenigstens einen sittlichen Maßstab der Beurtheilung. S. Dies genügt mir. Mein Gegner soll mein Gegner bleiben, aber mich achten. »Zeitungsnachrichten. Frankreich. Paris, im September. Wir haben bereits in früheren Nummern (No. 29. 34.) den Gang, den die israelitische Schulangelegenheit in Frankreich nimmt, sorgfältig verfolgt, weil hierin ein erster großer Axthieb zu erkennen, der dem Baume der Gleichstellung der Kulte in Frankreich beigebracht wird. Wie erinnerlich, hatte der Gesetzentwurf den israelitischen Kultus gänzlich ignorirt, und während Geistliche aller Konfessionen in die verschiedenen Schulräthe, so wie in den Oberschulrath berufen sind, ist von keinem Israeliten die Rede. Die Konsistorien protestirten dagegen. Man hörte hierauf. Wie die Kommission der gesetzgebenden Versammlung den Protestationen auf sehr zweideutige Weise zu genügen denkt, ersieht man aus folgendem Artikel der Arch. isr. de Fr. Die Kommission für das Unterrichtsgesetz hatte, bevor sie ihre Arbeiten vertagte, den Herrn Beugnot, ihren Berichterstatter, beauftragt, eine Unterhaltung mitHerrn Franck über die Interessen des israelitischen Kultus zu haben. Franck war davon durch mehrere ihm befreundete Mitglieder der Kommission benachrichtigt worden; da er aber von dem Berichterstatter keine Mittheilung erhielt, richtete er folgendes Schreiben an ihn: „Mein Herr! Die Kommission der gesetzgebenden Versammlung, die mit der Prüfung i>es Gesetzentwurfes über den öffentlichen Unterricht beauftragt ist, hat Ihnen den Auftrag ertheilt, mich Betreffs der israelitischen Interessen zu hören. Meine Absicht war Anfangs abzuwarten, bis Sie mich rufen ließen; aber, unterrichtet durch die Journale von der Entscheidung, welche die Kommission in Betracht unser getroffen, und in dieser Maßregel nur eine ganz besondere Verletzung des Prinzips der bürgerlichen und religiösen Gleichheit erblickend, bitte ich Sie, meine Ungeduld wohl zu verstehen und, so viel es Ihnen möglich ist, die Unterhaltung zu fördern, welche ich mit Ihnen haben soll. Empfangen Sie, mein Herr, rc." Franck erhielt denselben Tag von Herrn Beugnot die folgende Antwort: 11. August. „Mein Herr! Ich würde die Ehre gehabt haben, Ihnen zu schreiben, um von Ihnen zu verlangen oder Ihnen anzubietcn eine Zusammenkunft, nach dem Wunsche des Herrn Thiers, wenn ein Mitglied der Kommission, schlecht unterrichtet, wie es nun scheint, mir nicht versichert hätte, daß das Zentralkonsistorium sich von der Bestimmung, die wir in den Entwurf einzuschalten Vorschlägen, und welche die Journale nicht genau wiedergeben konnten, befriedigt glaube. Weil Sie aber der Kommission Reklamationen zukommen zu lasten wünschen, bin ich bereit, Ihnen zum Organ zu dienen; unglücklicherweise verlasse ich Paris morgen Mittag, und wenn es Ihnen angemessen ist, bitte ich Sie morgen früh bei mir zu sein. Empfangen Sie rc. Beugnot." Herr Franck begab sich zu Herrn Beugnot, der sich sehr bereit zeigte, das Unrecht zu verbessern, welches dem israelitischen Kultus durch den neuen Gesetzentwurf geschehen. Die Gründe, die Franck bei Beugnot geltend machte, sind:

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