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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-09-10 · Heft 37 (10.9.1849) · p. Seite 526

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 37 (10.9.1849)
Date
1849-09-10
Page
Seite 526 (sequence 10)
Language
German
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526 zer, welche diese Gemeinden von den Beiträgen zum bonner Konsistorium befreit haben, werden sie sich hierzu verstehen, vielmehr den Segen “p'is aussprechen und i'roh sein, wenn sie so viel zusammenbringen, um ihren Lehrer, Vvrbeter und Schächter zu besolden und die übrigen Kultusbedürfnisse zu bestreiten. Berichtigt muß werden, wenn der Korrespondent behauptet, daß durch einen Ministerialcrlaß die Konsistorien aufgelöst worden sind. Denn von einem Auflösen ist und kann auch keine Rede sein, da ja nach dem §. 12 der Verfassung es der Staatsbehörde nicht zustehet, irgend ein jüdisches Institut aufzulösen, es vielmehr den betheiligten Gemeinden überlassen bleiben muß, ob sie noch in dem frühern Verbände bleiben wollen. Und in der That heißt es auch in der erwähnten Verfügung, daß die Fortdauer und Wirksamkeit der auf dem linken Rheinufer bestehenden jüdischen Konsistorien jetzt außerhalb der Kognition der Staatsrcgierung liegt. Die Konsistorien bestehen somit faktisch noch und so lange bis sie freiwillig ihre Wirksamkeit aufgegeben, oder die Gemeinden ihnen den Gehorsam gekündigt haben, was nun Koblenz zunächst gethan zu haben scheint, so doch, glaubeich, in dem Jrrthume — und dieses ist ein zweiter Punkt, worin der Korrespondent berichtigt werden muß — als wenn die bisher zu dem Konsistvrialbczirke gehörenden Gemeinden nicht mehr ihren Verpflichtungen gegen die Konsistorial-Oberrabbiner u. s. w. nachzukommen hätten. In dem erwähnten Ministerialreskript heißt es dagegen ausdrücklich: „Insofern aus den bisher bestandenen Einrichtungen Rechte für einzelne Personen und denen entsprechend Verpflichtungen der einzelnen jüdischen Religionsverbände entstanden sind, können diese ... nicht als erloschen angesehen werden." Der Korrespondent möge daher seine Hoffnung, daß die umliegenden Gemeinden sich zu dem koblenzer Rabbinare schlagen und dieses zu einem größern Sprengel machen möchten, noch mehr mäßigen, da aller Wahrscheinlichkeit nach diese umliegenden Gemeinden nach wie vor zu dem Gehalte des Oberrabbiners zu Bonn beitragen müssen, so daß sie nicht „jeder geistlichen Obhut entbehren", wie der Korrespondent versteckter Weise sich äußert, um hierdurch die „umliegenden Gemeinden" zu ködern, sich anzuschließen und ihr Geld dem neugebackenen echt israelitischen Rabbinate zufließen zu lassen. Der Herr Korrespondent schließt mit folgendem frommen Wunsche: „Mögen die übrigen jüdischen Gemeinden der Rheinprovinz die erlangte Selbstständigkeit in Betreff der Kultusangelegenheit nicht zum Zerstören, sondern zur Befestigung und Verherrlichung unserer heiligen Religion', welche so vielen Stürmen Trotz geboren, nützen und gebrauchen." Hier scheint ihm doch seine Freude durch die Befürchtung, daß die Gemeinden diesen „Segen von oben" wie alles Gute auch zum Zerstören mißbrauchen und daher in einen Fluch verwandeln könnten, etwas getrübt worden zu sein, und in der That fürchte auch ich, daß dieser Wunsch ein pium desiderium bleiben n>irt>. Die Israeliten auf dem rechten Rheinuser und fast in ganz Preußen waren schon längst selbstständig in Betreff ihrer Kultusangelegenheiten, da ja bekanntlich der preußische, christliche Staat sich nicht um das Judenthum und dessen Kultus kümmerte, und nur auf dem linken Rheinufer wurde hierin eine sehr geringe Ausnahme gemacht durch die bestehenden Konsistorien, da auch hier die Regierung ihre Betheiligung nur auf das Aeußerliche so viel als möglich beschränkte. Was ist nun auch in den größeren Gemeinden des rechten Rhcinufers und überhaupt in den vielen Gemeinden Preußens — mit Ausnahme von Berlin, Magdeburg, Breslau und noch einigen anderen — trotz dieser „Selbstständigkeit" zur Befestigung und Verherrlichung der Religion geschehen? Der Korrespondent möge seine nächste Umgebung, die Gemeinden des rechten Rheinufers, betrachten, die von den so „hinderlich im Wege gestandenen rheinischen Konsistorien" befreit und vollkommen selbstständig waren, und sich in diesen nach angestellken Rabbinern oder Predigern und guten Lehrern, oder einem geregelten Gottesdienste und geordneter Gemeindeverwaltung u. s. w. umsehen. Er wird mit sehr geringer Ausnahme, nur wenig von all diesem finden, in jedem Falle wird sich das Verhältniß viel besser in den Gemeinden des linken Rheinufers Herausstellen. Oder glaubt vielleicht der Korrespondent, daß durch die jetzt erlangte noch größere Selbstständigkeit, gemäß welcher es jedem frei stehen wird, sich von den Kultusbeiträgen auszuschließen, ein besserer Geist und ein größeres Interesse an alle jüdische Verhältnisse entstehen würde. Leider kann ich diesen Glauben nicht theilen; im Gegentheil muß ich befürchten, daß in nicht langer Zeit viele Gemeinden nicht mehr im

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