Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1849)
- Date
- 1849-09-10
- Page
- Seite 527 (sequence 11)
- Language
- German
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m Stande sein werden, einen Vorbeter und Religionslehrer, geschweige denn einen Rabbiner oder Prediger zu besolden, weil das Einheitsband fehlt, und Viele von der Freiheit des Nichtbeitragens Gebrauch machen werden. Und wer bsirgt denn dem Herrn Korrespondent dafür, daß nicht auch in seiner, mit so gutem Beispiele vorangeschrittenen Gemeinde, diese gepriesene Selbstständigkeit, bald störend wirken könnte, indem sobald der Reiz des Neuen vorüber, Mancher gegen diesen auch nur kurzen Gottesdienst gleichgiltig sein und mancher Andere sich wieder nach dem langen alten sehnen würde! Ich komme zum Schlüsse und zum eigentlichen Hauptzwecke dieses Artikels. Da nämlich aus dem Vorhergehenden klar und deutlich erwiesen ist: 1) daß die Anwendung des §. 12 der Verfassung vom 5. Dezember v. I. auf unsere religiösen Angelegenheit eine einseitige und daher ein Jgnoriren und eine Zurücksetzung des Judenthums und somit gegen das Prinzip der Gleichstellung ist; 2) daß dieses gänzliche Aufgeben des Judenthums von Seiten des Staates die nachtheiligsten Einwirkungen auf das Fortbestehen und die Weiterbildung der einzelnen jüdischen Gemeinden ausüben muß: so fordere ich alle Männer in Israel, deren Herz für Judenthum und jüdisches Interesse noch warm schlägt, hierdurch dringendst auf: Alle gesetzlichen Schritte gegen diese einseitige Anwendung des erwähnten tz. 12 auf uns Israeliten bald möglichst zu thun. In der festen Uebcrzeugung, daß Sie, geehrtester Herr Redakteur, im Wesentlichen mit mir einverstanden sind, bitte ich Sie, die Sie schon so sehr Vieles zum Heile und Segen des Judenthums und der Judenheit gewirkt haben, — auch diese Angelegenheit noch weiter erörtern und befördern zu wollen. Die Zeit drängt; die Gefahr für uns ist sehr groß; warten wir daher nicht bis man das verhängnißvolle: „Es ist zu spät" uns entgegenrufen kann!! Berlin» 26. August. Die Verfassungskommission der zweiten Kammer hat in dem den Religionsunterricht betreffenden Paragraphen statt „besorgen und überwachen" — „leiten" gestellt, so daß er jetzt heißt: „Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften" — eine Veränderung, welche den Gegenstand noch vieldeutiger macht. Anzeiger. In demselbey werden Annoncen aller Art gegen 1V* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Aufforderung. Die vor fast einem Jahre abgebrannte Klaus yti* tnm ist jetzt wieder so weit aufgebaut, daß rfbd zu nächsten hDiün löan deren Einweihung beabsichtigt wird. Jenes unglückselige Ereigniß zerstörte bekanntlich die reichen Schätze, die die ehrwürdige Anstalt an '*nn und Yißbn besaß, fast gänzlich. Seit der Zeit hat zwar religiöser Sinn und Hochherzigkeit, gepaart mit echt jüdischer Wohlthätkgkeitliebe darin gewetteifert, den bedeutenden Verlust des tDVJdn md, durch theilweise werthvolle Schenkungen von weniger fühlbar zu machen, zu ersetzen. Doch Vieles, ja das Meiste bleibt in dieser Beziehung noch zu thun übrig. Im Vertrauen daher auf jenen altbewährten, da wo es die Förderung eines religiösen Liebeszweckes galt, nie vergeblich angerufenen jüdischen Wohlthatigkeitssinn, in der festen Ueberzeugung, daß das Gefühl für '-nn und ,hnn ^rabn, zumal wo durch Vereinigung de- T2bbi “robb des Studiums höchste Blüte und Bedeutung erreicht wird, noch mächtig in der Brust vieler Glaubensgenoffen wiederhallt, erlauben sich die Unterzeichneten Vorsteher ihre Mitbrüder von nah und ferne, so im Besitze hieher gehöriger 'mn oder ^dd -iin-'b sich befinden sollten, zu bitten, solche als Opfer an heiliger Stätte niederzulegen, 'n npTnn na* nnb S hpd-' nw«d ‘yp ndns ndd. Möge der Erfolg dieser unserer Bitte den gehegten Erwartungen entsprechen! Mögen zugleich die edlen Spender im Voraus schon auf unsere volle Dankbarkeit rechnen, mehr aber noch auf das Bewußtsein einer Gutthat, heilbringend, segenspendend, wie nicht viele Andere mehr. STTinSn rvoti "»ttm db^s dbw^ /tan ,dr>d d-d^njan b? *pn N^nibi .dill nd^id drpby «am Ndbw drv-nsui?: Hamburg, 5609. p. t. Vorsteher der Klaus: id-jm A. S. Marburg. Laz. Sams. Cohn.