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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-09-10 · Heft 37 (10.9.1849) · p. Seite 525

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 37 (10.9.1849)
Date
1849-09-10
Page
Seite 525 (sequence 9)
Language
German
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525 beweisen die Namen Carlsberg, Ullmann, Bodenheimcr zu Krefeld und Marx und Cahn zu Trier anzuführen. Wenn nun auch dem Korrespondenten von Koblenz seine Freude über die Auflösung der rheinischen Konsistorien nicht so sehr zu verdenken ist, weil hierdurch die Hemmungen von Seiten des bonner Konsistoriums beseitigt wurden, so hatte derselbe doch bei einigem Nachdenken über das einseitige Auflösender jüdischen Konsistorien, seine Freude etwas mäßigen und einsehen müssen, daß dieser Auflösungsakt. wieder sehr stark nach dem alten Systeme des christlichen Staates riecht, welches das Judenthum stets ignorirte und es als Solches niemals anerkannt hat. — Denn trotz des §. 12 der Verfassung vom 5. Dezember v. I. bestehen die evangelischen Konsistorien und die katholischen Rcligionsbehörden in ihrer früher» Gestalt und unter derselben Beaufsichtigung der Regierungen noch fort, was die verschiedenen Ministerialreskripte hinreichend beweisen und führe ich besonders das vom 27. Dezember v. I. an, nach welchem das Kultusministerium die Angelegenheiten der evangelischen und römisch-katholischen Kirche noch in der Hand behält und sie vorerst so zu ordnen gedenkt, um die Selbstständigkeit der Kirchen zur Wahrheit zu machen. Dieses Reskript schließt mit den Worten: ,,Auf diesem Wege wird es möglich werden, die in der Verfassungsurkunde enthaltene Verheißung zu verwirklichen, ohne den geordneten Gang derVerwaltung zu unterbrechen und die Interessen der Kirchen zu gefährden. Nur bei den Juden soll — natürlich aus einer besonder« Liebe zu ihnen — sogleich die in der Verfaffungsurkunde enthaltene Verheißung ihre Verwirklichung finden; alles Bestehende soll daher bei ihnen sogleich aufgelöst werden, „wenn auch hierdurch „der geordnete Gang der Verwaltung unterbrochen und die Interessen der Synagoge sehr gefährdet werden"; das thut alles Nichts; die Juden sollen und müssen für den langen Druck und das viele ihnen geschehene Unrecht endlich einmal entschädigt und bevorzugt werden!! Hätte der Korrespondent von Koblenz dieses überlegt, so hätte er als Solcher, dem ich heiliges Interesse für das Judenthum zuschreibe, gewiß diese einseitige Auflösung nicht als „einen Segen von oben", vielmehr als einen Fluch von oben betrachten müssen, wenn auch die israelitische Gemeinde zu Koblenz einen momentanen Bortheil hiervon hat. Die rheinischen israelitischen Konsistorien waren das einzige jüdische religiöse Institut, welches, aus der französischen Periode stammenk, die preußische Regierung anerkannte und als Solches überwachte. Dieses durste daher auch die Staatsbehörde durchaus nicht früher, als die ähnlichen Institute ander r Konfessionen, aufgeben, Falls die in der Verfaffungsurkunde ausgesprochene Gleichstellung aller Konfessionen zur Wahrheit und nicht, wie die theilweise im Jahre 1812, zur Lüge werden sollte. Auch dieses hatte der Korrespondent bedenken und hieraus den Schluß ziehen müssen, daß es mit unserer Emanzipation nach diesen bekundeten Grundsätzen nicht so sehr gut stehen kann. Der Korrespondent hätte ferner bedenken und hierdurch in seiner Freude sich etwas herabstimmen müssen, daß durch diese einseitige und so strenge Anwendung des §. 12 der Verfassung aus unsere religiösen Angelegenheiten, uns hierdurch alle Aussicht aus Unterstützung zur Bestreitung unserer Kultusausgaben von Seiten des Staates benommen ist, worauf wir doch, wenn unsere Emanzipation eine Wahrheit sein soll, die gerechtesten Ansprüche haben, wie Solches auch in Frankreich und Belgien schon seit vielen Jahren geschieht. Der Korrespondent wird gewiß leider! zu früh diesen Nachtheil in seiner nächsten Umgebung wahrnehmen müssen, wenn er sich in seiner Hoffnung, „daß dieses Rabbinat (koolenzer) sich recht bald dadurch, daß die einzelnen umliegenden Gemeinden sich anschließen, zu einem größer» Sprengel ausdehnen wird, getäuscht findet. Denn ohne besondere prophetische Anlage zu besitzen, kann ich doch im Voraus schon prophezeihen, daß diese „umliegenden Gemeinden" sich nicht so leicht aus freiem Willen entschließen werden, ihre Geldbeutel zu öffnen, um das Rabbinat zu Koblenz zu einem großen Sprengel zu machen, und wäre der bisherige, durch den „Segen von oben" so schnell vom „Prediger" zum „Rabbiner" beförderte Ben-Israel ein auch noch so echter und wahrer Ben-Israel, und hätte derselbe durch seine sechsjährige Verwaltung des Peredigeramtes auch auf die eklatanteste Weise bewiesen, daß ihm weder die Fähigkeit noch der gute Wille fehlt, das religiöse Leben zu fördern und zur Hebung des Kultus sein gutes Theil bcizutragen, — alles dieses würde Nichts nützen, so die „umliegenden Gemeinden" Geld hergebcn müssen; und nicht einmal aus Dankbarkeit gegen die Koblen- 37*

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