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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-08-27 · Heft 35 (27.8.1849) · p. Seite 492

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 35 (27.8.1849)
Date
1849-08-27
Page
Seite 492 (sequence 4)
Language
German
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492 Justiz gehört, theiLs unnöthig sind, indem die allgemeinen Gesetze schon dasselbe enthalten. Aber gerade gegen den letzten TheiL muß man ebenso stark protestiren, da ec die alte Kategorie der Ausnahmegesetze wieder herstellt, welche wir so lange zu beklagen hatten. Dadurch sicht das Ganze so aus, als ob wir wieder in der Erwartung weitläufiger Judengesetze zu stehen hatten. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 12. August. Die neueste Nummer des Ministerialblattes enthält nun die Ministerialverfügung, welche wir bereits in No. 32 aus Siegburg mitgetheilt haben. Posen, 15. August. (Privatmitth.) In unserer Zeit, die sich durch religiösen Jndifferentisinus charakterisirt, ist es Pflicht jedes für Erhaltung und Fortschritt des Judenthums strebenden Israeliten die, wenn auch geringfügigen Veränderungen in größeren jüdischen Gemeinden vor das Forum der Ocffenrlichkeit zu bringen. Um so mehr nimmt es mich Wunder, daß Ihr hiesiger Korrespondent die Verhältnisse der hiesigen jüdischen Gemeinde fast mit Stillschweigen übergeht, und sich meist auf dem politischen, die verschiedenen Nationalitäten der hiesigen Provinz betreffenden Gebiet bewegt *). Ich sehe mich daher veranlaßt, den Lesern Ihres geschätzten Blattes von einem neuen hier in's Leben gerufenen Verein Nachricht zu geben, der wol in anderen in der Auflösung begriffenen Gemeinden Nachahmung zu finden verdient. Wie Ihnen wohl bekannt, hat sich die hiesige jüdische Korporation, in Folge der Verfassung vom 5. Dezember aufzulösen begonnen. Die Sleuerverweigerung zurKorporationskaffe ward so allgemein, daß seit Januar e. die Quellen, aus denen die religiösen Institute der hiesigen Korporation erhalten wurden, fast ganz versiegt sind. Da aber mit dem Aufhören dieser Institute der ganze religiöse Verband seiner Auflösung cntgegengeht, so sind 16 hiesige Familienväter, von dieser Besorgniß und von dem edeln Streben nach Erhaltung wohlthätiger Anstalten erfüllt, zusammengctreten, um einen Verein in's Leben zu rufen, der durch freiwillige, jährliche Beiträge die zur Erhaltung der religiösen Institute erforderliche ungefähre Summe von 2000 Thlr. zusammenzubringen sich vorgenommen hat. Die hiesigen jüdischen Familienväter werden einzeln aufgefordert, ihre Erklärungen, resp. Zeichnungen, vor einer zu diesem Zwecke gewählten Kommission abzugeben, und es läßt sich bei dem religiösen und Wohlthätigkeitssinne der hiesigen Juden mit Zuversicht hoffen, daß die erforderliche Summe in kurzer Zeit durch Zeichnungen gedeckt sein wirb, worauf dann die Theilnehmer in einer Generalversammlung das Weitere berathen und festsetzen werden. Allerdings wurde das „Sonntagsblatt" in der Provinz unter das Militär gratis vertheilt und hat in mehreren kleinen Städten seine bösen Früchte getragen, indem das bisherige friedliche Verhältniß zwischen den Deutschen und Juden gestört und der Haß gegen Letztere durch das genannte Blatt bedeutend vermehrt worden ist. Königsberg, 16. August. Es soll hier in diesen Tagen die Einsegnung einer jüdischen Mischehe stattsinden. Derselben sind jedoch dadurch Schwierigkeiten entgegengetreten, daß dem betreffenden Prediger von der Behörde mitgetheilt ist, daß er den religiösen Akt nicht eher vornehmen dürfe, als bis die Zivilehe vollzogen sei. Diese kann nun aber nicht vollzogen werden, weil für Mischehen Zivilstandsregister noch nicht eristiren. Hamburg, im August. (Hamburgiensia. Privatmitth. Schluß.) Zum Schluffe heben wir aus dem Berichte einige Daten über die Bevölkerungs- Verhältnisse hervor, deren Bestimmungen allerdings darum wenig genau sind, weil in Hamburg eine besondere Zählung der Juden nicht ftattfindet. In den angeführten 33 Jahren bilden die Juden von den Geborenen den 20sten, von den Kopulirten den 21sten und von den Gestorbenen den 24sten Theil. Ziehet man die Ziffern von 1816 bis 1820 inkl. zusammen, so gehörte von den Geborenen der 19te und von den Gestorbenen der 23ste Theil dem Judenthum an. Vergrößert man diese Periode auf 10 Jahre, also bis Ende 1825, so war der zwanzigste Geborene und der drciundzwanzigste Gestorbene ein Jude. Von den Geborenen der letzten fünf Jahre *) Siehe No. 21 und 25 d. Z. d. I.

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