Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1849)
- Date
- 1849-08-20
- Page
- Seite 477 (sequence 5)
- Language
- German
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477 israelitischen Kultus zuließen. Die Geistlichen, welche der Gesetzentwurf zuläßt, vertreten nicht die Wissenschaften, sondern nur die Religion: warum also den israelitischen Kultus dieser Vertretung berauben? Etwa weil seine Bekenner nicht so zahlreichin Frankreich sind, wie die der christlichen Kulte? Aber wir leben ja unter einer Verfassung, welche den israelitischen Kultus ebenso anerkennt, wie die christlichen? Es ist also keine Gunst, sondern ein Recht, welches das Zentralkonsistorium fordert. Der Minister erkannte dies an, und verhieß, darauf Rücksicht zu nehmen. Hieraus wandte sich das Zentralkonsistorium an die Kommission der Nationalversammlung, und richtete an diese ein Schreiben, dessen Haupttheile so lauten: „Wir haben nicht nöthig, die eminenten Männer, aus denen die Kommission besteht, zu erinnern, daß der israelitische Kultus, abgesehen vom Einfluß der Zahl, in Frankreich dieselben Rechte genießt, wie die beiden christlichen Kulte. Er hat, wie sie, seine Zivilverfaffung, seine Verwaltungshierarchie, seine vom öffentlichen Schatze bezahlten -Beamtete. So war auch von 1830, der Zeit seiner vollständigen Gleichstellung, an, seine gesetzmäßige Zwischenkunft in der Ueberwachung und Verwaltung der Schulen, die so eng mit der Gewissensfreiheit verbunden ist, niemals einem Zweifel unterworfen. Sie sehen sie sanktionirt durch das Gesetz von 1833, durch den der Pärskammer 1844 vorgelegten, und endlich durch den de« Deputirtenkammer vorgelegten Gesetzentwurf von 1848. Mit schmerzlichem Erstaunen sahen wir, daß es in dem allgemeinem Entwurf, der der gesetzgebenden Versammlung den 18. Juni 1849 übergeben worden, anders ist. Nach den Bestimmungen des 1., 9. und 43. Artikels soll die Verwaltung und Ueberwachung der Schulen anvertraut werden 1) einem Oberschulrath zu Paris, 2) akademischen Rathen in dem Hauptorte jedes Departements, 3) Kantonaldelegirten, die gemeinsam mit dem Märe, dem Pfarrer oder Pastor jeder Gemeinde zu verfahren haben. In jedem dieser Instanzen sehen wir Plätze für die Organe des katholischen und beider protestantischen Bekenntnisse gewahrt; der israelitische Kultus allein hat keinen; sein Name selbst ist in dem ganzen Entwurf nicht genannt. Wir sind weit entfernt, dieses Stillschweigen einer Idee von Ausschließung zuzuschreiben, welche, schon vor dem letzten Regime zurückgewiesen, noch weniger mit dem Geiste und Buchstaben unserer republikanischen Institutionen sich vereinigen, und vom Standpunkte der Verwaltung die größten Schwierigkeiten verursachen würde. Sie werden in dem Gesetze nicht eine Lücke lassen, welche für unfern Kultus eine wahre Herabsetzung von dem Range, den er jetzt einnimmt, und ein gefährlicher Angriff auf das Prinzip der Gewissensfreiheit sein würde." — Ferner formulirt das Schreiben die Forderungen des israelitischen Kultus folgendermaßen: 1) unter die Glieder des Oberschulraths einen Dclegirten des Zentralkonsistoriums der Israeliten aufzunehmen; 2) in den akademischen Rath jedes der Departemente, in denen ein israelitisches Konsistorium vorhanden, einen Delegirten desselben oder den Großrabbinen des Bezirks eintreten zu lassen; 3) den Lokalschulautoritäten einen Beamten des israelitischen Kultus, wenn die Gemeinde einen hat, oder einen Delegirten des Bezirkskonsistoriums zuzufügen." Die Kommission soll dieses Schreiben in Betracht gezogen haben und das verletzte Gesetz der Gleichheit wiederherstellen wollen. (Arcli. isr. de Fr.) —. Chateaubriant, der berühmte, gefeierte, edle, staatsmännische, sagt in seinen Memoires d’outre-tombe, die jetzt in der „Presse" veröffentlicht werden, Folgendes: „Napoleon', der Alles in Bewegung setzte, ersann damals das Sanhedrin. Diese Versammlung ertheilte ihm zwar Jerusalem nicht, aber von Folge zu Folge ließ sie die Finanzen der Welt in die Schubsäcke der Juden fallen, und brachte hierdurch in der sozialen Dekonomie einen -unseligen Verfall hervor." Kann man sich ein größeres Gefasel denken. Das Sanhedrin hat den Juden die Gleichstellung nicht gegeben, sondern 1789. Und welcher Zusammenhang zwischen der Gleichstellung, dem Sanhedrin und dem Zustande der Finanzen? Welche oberflächliche und narrische Vorstellung von dem Finanzwesen, den Juden, oder auch nur einzelnen jüdischen Bankiers den Verfall der Finanzen zuzuschreiben! Der bewaffnete Friede, der seit 1816 nicht aufgehört hat, das ungeheure Beamtenheer u., diese sind Schuld an dem Verfall der Finanzen, die nicht blühen kön-, nen, bevor jene Ursachen sich nicht geändert. Also auch die gefeierten, „edlen" Geister sind den gemeinsten Vorurtheilen und Leidenschaften unterworfen. —. Goudcheaux, Großrabbine des Departements des Oberrheins, ist 78 Jahre alt gestorben.