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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-08-20 · Heft 34 (20.8.1849) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 34 (20.8.1849)
Date
1849-08-20
Page
Seite 474 (sequence 2)
Language
German
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474 abgefaßt ist und demnächst im Drucke erscheinen wird, werde ich Ihnen sofort ein Exemplar, Behufs der Besprechung in Ihrem auch hier vielgelesenen Blatte, zusenden. Der Entwurf basirt allerdings auf der breitesten Grundlage, wie sich der Verfasser des erwähnten Artikels ausdrückt, und also ist dem bisherigen „historischen Kultus" der möglichste Raum gestattet, aber der Reform nicht minder der richtige Weg gebahnt, worauf sie das rechte Ziel erreichen kann. An Euch, Israeliten Mecklenburgs, ist es nun, fromm und kräftig fortzubauen auf dem Fundament, das von Neuem Euch gelegt wird, damit nicht Eure heiligste Angelegenheit und somit Ihr selbst zum Gespötte derer werdet, die Eurer moralischen Vernichtung längst harren! Der Artikel lautet folgendermaßen: Schwerin, 19. Juli. Die deutschen Grundrechte greifen auch in das jüdisch-kirchliche Leben tief ein. Klein und verschuldet, wie die jüdischen Gemeinden hier im Lande mehr oder minder sind, müssen sie der völligen Auflösung entgegengehen, wenn sie sich spalten und theilen. Ja, der Fortbestand einer ganzen Gemeinde hängt nicht selten vom Verbleiben eines einzigen Mitglieds ab. Daß der Oberrath, seinen ausgezeichnet tüchtigen Rabbiner an der Spitze, sich den dem Judenthum in Mecklenburg drohenden Gefahren gegenüber nicht gleichgiltig verhalten werde, dafür bürgte schon hinlänglich seine bisherige Wirksamkeit, welcher die Juden Mecklenburgs die wesentlichsten Verbesserungen und Fortschritte im Kirchen- und Schulwesen verdanken. So trat denn nach längeren schriftlichen Verhandlungen am Montag voriger Woche der Oberrath im Verein mit mehren dazu eingeladenen Religionslehrern hier zu einer Konferenz zusammen, um die Geschicke der jüdischen Kirche zu beralhen. Nachdem Herr Schulrath Meier als landesherrlicher Kommissarius die Konferenz mit erhebenden Worten eröffnet hatte, entspann sich eine längere Berathung über die Frage: ob man zunächst den Gemeinden ihre inneren Verhältnisse zu ordnen überlassen und dann erst eine Vereinigung sämmtlicher Gemeinden zu Einem Verbände erzielen solle, oder aber ob nicht von Haus aus der Zusammentritt sämmtlicher Gemeinden zu einer Synode, um eine Versöhnung und Annäherung der verschiedenen Glaubensansichten zu erreichen oder doch anzubahnen und sich über die Regelung der Kirchen-, Schul- und Gemeindeverhältnisse zu verständigen, zu veranlassen sei. Letztere Ansicht, mit vieler Beredtsamkeit von Herrn vr. Einhorn vertheidigt, wurde von der -großen Mehrzahl der Konferenz mit entschiedenem Beifall ausgenommen; worauf er den Entwurf einer kirchlichen Verfassung für die mecklenburger Juden der Berathung und Beschlußnahme unterlegte. Derselbe handelt zuerst von der Organisation der einzelnen Gemeinden (auch allgemeine Bestimmungen über zusammengesetzte Gemeinden sind gegeben), dann von ihrer Vereinigung zur Landesgemeinde, welche ihre Angelegenheiten theils durch Synoden, theils durch den Oberrath, dessen Kompetenz jedoch sehr beschränkt worden ist, verwalten soll. Nach einer mehrtägigen Berathung ist dieser Entwurf so festgestellt worden, wie er der Synode vorgelegt werden soll. Die Zeit ihres Zusammentritts ist noch nicht entschieden. Jedenfalls aber berechtigt der Geist der Versöhnung und Milde, welcher den Entwurf durchweht und sich mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der verschiedensten Glaubensansichten paart, zu der Hoffnung, daß die Synode nicht blos zu Stande kommen, sondern auch den den Juden nachgcrühmten, tief religiösen Sinn im Interesse der Erhaltung und Einigung der Gemeinden bewähren werde. Das kann unmöglich der Lohn für die deutschen Grundrechte sein, daß sie dem Fanatismus oder Jndifferentismus neue Nahrung zuführen und den Zerfall der Gemeinden im Gefolge haben sollten. Aus dem Fürstenthum Lüneburg, im Juli. (Privatmitth.) Die Reformen auf dem Gebiete der Synagoge, welche in unserm Lande, nachdem wir bereits seit einer Reihe von Jahren ein geregeltes Gcmeindewesen mit Rabbinatsbezirken besitzen, eigentlich von den geistlichen Vorständen besonders in Anregung gebracht werden sollten, von diesen aber nicht im Mindesten gefördert werden, trotzdem dieselben öffentlich manifestirt haben, daß sie sich wenigstens zu dem Prinzip des mäßigen Fortschritts bekennen, wird daher jetzt von einzelnen Gemeinden des Landes selbst in die Hand genommen, und suchen dieselben ihrem Gottesdienst diejenige Gestalt zu geben, daß derselbe nicht allein von den Alten, sondern auch von der Jugend mit segensreichem Erfolge besucht werde. Als Muster darf aus unserm Landestheile die äußerst strebsame Synagogengemeinde Dannenberg hervorgehoben werden. Schon seit drei Jahren ist dieselbe im Besitze i sehr en wird v ergriffe, Bcscha, welche bedeute des reli werther sonders seiner < selb, in beigetrc dem m Beitra, leuchtet bewend ein Ox einem müth s durch > jüdische Herrn sie zur recht o dern s« hörend! terspra> zu ver, ändert, dreijäh die Ge weit r Gesän, solch e müdet Zustän Nähe damit Leben sen, d Anzahl zergeh, erquick zen en Israel trägt,

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