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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-08-13 · Heft 33 (13.8.1849) · p. Seite 469

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 33 (13.8.1849)
Date
1849-08-13
Page
Seite 469 (sequence 13)
Language
German
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469 statt aus der Kommunalkaffe, an die sie doch auch gleichmäßig beizutragen verpflichtet sind, empfangen, und die Kinder der Unbemittelten würden den Unterricht unentgeltlich genießen. Hörte aber für die Folge jedes Schulgeld unter diesem Namen gänzlich auf, und zur Forterhaltung allex Lehrinstitute erhöbe man eine bestimmte Steuer, so dürften aus dieser Steuer die Kosten einer jeden Konfessionsschule bestritten werden, da die Steuern doch größtentheils in gleicher Proportion zu den Ausgaben der Anstalt stehen werden. Die Ueberwachung solcher Schulen, die unter dem Titel von öffentlichen Schulen auftreten, gehörten in Folge solcher Leistungen in ihrem wissenschaftlichen Theile zu den Funktionen der städtischen Schulkommission, ganz nach Vorschrift des §. 21 der Verfafsungsurkunde: „die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule und die Wahl der Lehrer, welche ihre sittliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden gegenüber zuvor nachgewiesen haben müssen, stehen der Gemeinde zu." Die Ueberwachung dieser Konfessionsschule in ihrem religiösen Theile gehörte aber ganz naturgemäß zu den Amtsverrichtungen des betreffenden israelitischen Geistlichen, der doch nach erfolgter Emanzipation dem Staate gegenüber auf gleicher Stufe mit dem Geistlichen anderer Konfessionen steht, und dieses um so mehr, als der Schluß des tz. bemerkt, den religiösen Unterricht in der Volksschule besorgen und überwachen die betreffenden Religionsgesellschaften. 3) Von dieser Auffassung aus vergönne man uns auch auf die anzustellenden Schulmamtskandidaten selbst einen Blick zu richten. Nach diesen Grundzügen dürfte der an eine Konfessionsschule zu berufende Lehrer einer doppelten Prüfung sich zu unterziehen haben, und wenn er seine Befähigung nach beiden Richtungen hin kundgegeben, kann ihm ein so wichtiges und heiliges Amt mit Zuversicht anvertraut werden. Bei der vom Staate ernannten Prüfungskommission habe er, nachdem er das Seminarium verlassen, ein gründliches Examen in allen zum Lehrfache erforderlichen Wissenschaften abzulegen, bei dem israelitischen Orts- oder Bezirksgeistlichen aber, der, nach unserm unmaßgeblichen Dafürhalten, von Staalswegen der Prüfungsbehörde zu diesem Zwecke am Füglichsten zu adhariren wäre, in den umfassenden Religionskenntnissen. Einem in beiden Fachern so tüchtigen Manne, müßte nun aber auch nach einem Provisorium von einem Jahre, wo man Gelegenheit genug hatte, somol seinen Charakter als auch seine Methode kennen zu lernen und zu beurtheilen, eine definitive Anstellung an der Konfessionsschule zu Theil werden, und vermögen wir dieses als das einzige Mittel zu bezeichnen, welches die Lage der israelitischen Lehrer einer Verbesserung entgegenzuführen im Stande ist, und die Lage eines Mannes verdient gewiß Verbesserung, der sich von Morgen bis Abend mit Kindern abzuplagen hat, um ihnen die ersten Elemente des Wissens einzuprägen, der in Wahrheit im Schweiße seines Angesichts sein Brod verzehrt; auf den Staat und Kirche mit Sehnsucht Hinblicken, weil sie nur aus seinen Händen taugliche Subjekte erwarten; der, mit einem Worte, in das zarte, empfängliche Gemüth reine Empfindungen gießt, in das jugendliche Herz schon jetzt Trosttropfen für im irdischen Dasein unausbleibliche Leiden träufelt, und den Blick des Kindes auch dahin lenkt, wo aller Haß entschwunden und nur reine Liebe alle Seelen uwschlangelt. Wir müssen es bekennen, die Lage der israelitischen Lehrer war bis heute in jeder Beziehung eine höchst prekäre, eine höchst mißliche. Seine Stellung war und ist heute noch eine unsichere, und der beständige Lehrerwechsel, der nicht selten die Folge der Laune eines Augenblickes ist, „Laune löst, was Laune knüpfte, nur die Natur ist redlich", wirkt am Nachtheiligsten auf die Erziehung der Jugend. Es war zu bewundern, wenn der Lehrer nicht selbst alle Achtung vor einem Fache verlor, das ihn bezüglich der Existenz noch nicht einmal über den gewöhnlichen Bedienten des Hauses erhob. Das Gehalt, von einer kleinen Gemeinde aufgebracht, deren einzelne Mitglieder nicht einmal gesetzlich zu einem Beitrage angehalten werden konnten, mußte ein höchst unzureichendes, kärgliches sein. Bei aller Sparsamkeit ist an die kleinste Erübrigung nicht zu denken; und da das Gehalt selbst zu Selbstbeköstigung nicht hinrer'cht, wird der Lehrer noch an den meisten Orten auf Reihetische verwiesen, die nicht wenig dazu beitragen, seine Persönlichkeit in den Augen seiner Zöglinge zu erniedrigen. Seine Schule zu überwachen maßten sich oft Männer an, die selbst keine zeitgemäße Schulbildung genossen, denen also die Fähigkeit abgeht, ein wahres Urtheil über die Leistungen zu fällen, durch deren Anordnung auch nicht selten die Entwicklung der geistigen Kraft der Schüler vernachlässigt wird, und so erhält, wie ein tüchtiger Schulmann sagt: nicht nur die keimende Kraft gleich im ersten Treiben eine falsche Richtung, sondern es erhält auch die Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit gleich Anfangs eine sehr reichliche Nahrung, daß sie in der Folge der gründlichste Unterricht nur selten mehr vertilgen kann

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