Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1849)
- Date
- 1849-08-13
- Page
- Seite 467 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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467 Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Schulwesen. Krefeld, 31. Juli. Wir theilen hier die vom Oberrabbiner Bodenheimer im Aufträge der dortigen Lehrerkonferenz verfaßte Denkschrift mit. Nachdem die Paragraphen 17 bis 22 der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 5. Dezember 1848 einige höchst intereffante, auf Freiheit und Humanität basirte Bestimmungen bezüglich des Unterrichtswesens enthalten, über deren Entstehung und Zweck die ausführliche ministerielle Denkschrift Auskunft giebt, und aller Wahrscheinlichkeit nach der Zeitpunkt nicht mehr ferne liegt, der die ausgestellten Prinzipien verwirklicht und die dem Geiste unsers Jahrhunderts^ zur Ehre gereichenden Ideen dem Gebiete der Theorie entrückt, um ihnen im Bereiche des praktischen Lebens Geltung zu verschaffen, weshalb auch ohne Zweifel das §. 23 erwähnte besondere Gesetz, das das gesammte Unterrichtswesen regelt, recht bald zur Publikation gelangen dürfte: so beehren wir uns, noch vor Erlaß der organischen Schulgesetze dem hohen Staatsministerio einige, das israelitische Schulwesen speziell berührende Wünsche ganz gehorsamst vorzutcagen, und leben wir, gestützt auf die humanen Gesinnungen der höchsten Staatsbehörde, um so mehr der Hoffnung, daß unsere Vorstellung einer der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechenden Berücksichtigung sich zu erfreuen haben wird, als der in der Verfassungsurkunde vorkommende Ausdruck „Volksschule" auch die Deutung zulaßt, die wir zu beantragen uns erlauben. 1) Nach reiflicher Ueberlegung und sorgfältiger Prüfung, wie es die Bedeutsamkeit des Schulwesens erfordert, gestatten wir uns von unserm Gesichtspunkte aus die Ansicht auszusprechen, daß die Errichtung von Simultan- und Auslösung der Konfessionsschulen nicht allein den beabsichtigten Nutzen und den ersprießlichen Erfolg nicht überall erzielen, sondern sogar mancher Gemeinde einen Nachtheil bereiten und zu Wirren jeglicher Art in der Mitte derselben Veranlassung geben dürste. Wir vermögen durchaus nicht in der Konstituirung der Simultanschuten einen Fortschritt des Erziehungswesens zu erblicken. Ganz abgesehen davon, daß Simultanschulen im Allgemeinen, an denen einzig und allein der Religionsunterricht von dem betreffenden Geistlichen der Konfession ertheilt, wahrend jedes andere Lehrfach ohne irgend eine religiöse Färbung von dem angestellten Lehrer den versammelten Schülern der verschiedensten Konfessionen in gleicher Gestalt vorgetragen werden soll, auf ungemein viele Hindernisse stoßen und manches Gewissen mit Recht beunruhigen dürften, indem, um nur eine Seite zu berühren, die Weltgeschichte in ihrer ganzen Entwickelung und ihren vor Augen liegenden großartigen Resultaten von jeder Glaubenspartei nothwendigerweise anders angeschaut und aufgefaßt werden muß, und Geschichte von Religion sich gar nicht trennen läßt, vielmehr Letztere, besonders in ihrem positiven Theile, ohne Erstere als reines Phantastegebilde erscheint, dem jede unerschütterliche Basis fehlt; ganz abgesehen ferner davon, daß aus noch vielen anderen Beweggründen schon Stimmen der bewährtesten Männer der katholischen Kirche gegen diese Einrichtung von Simultanschulen sich vernehmen ließen, die wahrscheinlich bei späteren Berathungen über diesen Gegenstand nicht leer verhallen, und denen, weil sie den Ansichten tüchtiger Pädagogen entsprungen, das neue organische Schulgesetz wol hier und da Rechnung tragen wird: so greift die Einrichtung solcher Institute doch noch wesentlicher und schärfer in die Verhältnisse des israelitischen Schulwesens ein, berührt daselbst die Nerven des ganzen Gemeindeorganismus, daß wir es uns zur heiligsten Ausgabe machten, die Gegenzründe nicht zu verschweigen, so sehr auch in allen Beziehungen des unbefleckten politischen und sozialen Lebens eine Amalgamation der Staatsbürger von frühester Jugend auf im höchsten Grade wünfchenswerth erscheint. Der jüdische Religionsunterricht beschränkt sich keinesweges allein auf das Erlernen der, in den überall eingeführten Religionsbüchern verzeichneten Glaubensartikel und Pflichtenlehren, sondern dem Kinde müssen auch, wenn es sich nicht ganz der Historie und weltgeschichrlichen Bedeutung seines Stammes entfremden will, einige Kenntnisse der Sprache beigebracht werden, in welcher seine heiligsten Urkunden niedergelegt sind; so weit wenigstens muß es herangebildet werden, daß es den Pentateuch und einige Prophetenstücke in der Ursprache verstehe, sonst bleiben ihm nicht nur so manche im Gotteshause vorkommende Gebräuche fremd, sondern das daselbst vorgetragene Pentateuchstück, die im Original noch mehr begeisternden Worte eines Jesaias und Habakuk lassen es kalt und üben nicht den geringsten Einfluß auf seine intellektuelle Bildung, das Gebet wird statt zu erheb cn nur ermüden; statt zum Himmel zu leiten, zu profanen Gedanken Zeit verleihen. Zum wirklichen Re-