Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1849)
- Date
- 1849-08-13
- Page
- Seite 461 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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461 Der Verf. läßt bei seinem Artikel nur eine kleine Frage aus, nämlich: ob der Staat das Recht hat, die bürgerlichen Rechte nach der Elle des Glaubens zuzumessen? und wenn er ihm dieses Recht zuschreiben würde, wo er die Grenzlinie ziehen wolle? Wir glaubten, Gewissens- und Glaubensfreiheit wäre die Grundveste des neuern Staates geworden; wir glaubten, die Herren hätten nachgerade eingesehen, in Glaubenssachen lasse sich nicht „ryrannisiren", wie der Verf. selbst seine Vorschläge charakterisirt, in Glaubenssachen bringe die „Tyrannei^ nur gerade die entgegengesetzte Wirkung hervor, und was sie entwurzeln wolle, das befestige sie gerade. Allein wie diesen staatsklugen Menschen die Rechtsgrenze entgeht, die auch dem Staate vorgezeichnet ist, so lernen sie auch Nichts von der Geschichte, und wenn das Lied zu Ende ist, dann sangen sie es wieder von vorn an. Nein! wir wollen hier nicht wieder mit vielen und großen Worten die Glaubensfreiheit vertheidigen — aber was will denn der Herr blos von den Juden? Weiß er nicht, daß es eben die gerechte Nemesis ist, daß, wenn der Staat erst in die Glaubensverhaltnisse der einen Religion sich einzumischen beginnt, er nothwendig auch in die der anderen Konfessionen eingreifen muß? Kennt der Verf. nur eine Religion, welche in ihrem Schooße alte Satzungen herbergt, oder giebt es nicht noch andere, welche der rationale Protestant nicht minder staatsgefahrlich halten kann? Und was ist die Konsequenz? Aber der Verf. weiß vom Staat und Menschen noch nicht das ABC. Ware dies nicht, so könnte er die Schwachen, welche das materielle Treiben der Juden noch hat, nicht allein von einigen Zecemonieen und unverstandenen Gebeten herschreiben, und er müßte wissen, daß mit Abschaffung derselben, wenn sie nicht von innen herauskommt, gar Nichts geschehen ist. Es giebt viele herrliche Charaktere auch unter den Juden, welche den Sabbat noch heilig halten; und es giebt viele Schurken auch unter denen, die weder Sonnabend, noch Sonntag halten. Nein! die Moralität der Menschen hängt von keiner Zeremonie, von keiner Erklärung ab. Die Uebel bei den Juden, die der Verf. freilich bei den polnischen Juden beobachtet, sind noch Folgen ihrer beschrankten Lage, des Hohnes und der Ehrlosigkeit, mit denen man sie überhäufte. Sie haben sich sehr bedeutend gehoben, und werden sich allesammr heben, je länger ihnen das ganze Leben offen steht. Es giebt aber schlimmes Volk in allen Gtaubensparteien und in allen Ständen. Schließlich sagen wir dem Verf., daß wir solche Unterscheidungen in staatsbürgerlicher Beziehung nicht akzeptiren würden. Bei uns handelt es sich um den Grundsatz der Gewissensfreiheit. Dieser Grundsatz ist proklamirt, ist vom Könige, vom zweiten vereinigten Landtag, von der Verfassung vom 5. Dezember anerkannt. Wollen die Herren auch diesen Grundsatz wieder umstoßen? Nun, wir können es nicht hindern — aber die Folgen kommen auf Euer Haupt. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Baden, im Juli. Jede Nummer der Karlsruher Zeitung enthält seit fast 14 Tagen in ihrer Beilage zahlreiche Zitationen von Flüchtlingen, so wie Listen von Vermögensbeschlagnahmen. Israelitische Namen erscheinen darin sehr wenig. Es ist dies um so mehr zu bemerken, als die Behörden, wenn hie und da ein Jude unter den zu Zahnenden sich befindet, Alles thun, um es bemerklich zu machen. Da heißt es z. B. „Die beiden Israeliten Benedikt Kahn, der sich aber nennt Bernhard Kahn, und Hirsch Kahn, der sich aber nennt Herrmann Kahn, haben sich k." Wir fragen: beginnen denn die Steckbriefe etwa: „die beiden Katholiken", „die beiden Protestanten" u. dgl.? Warum, da die Signalements die Rubrik „Religion" nicht mehr enthalten, setzt man allein „Israelit", wie einen Titel „der Geheimrath", oder ein Gewerk „der Schuhmacher", vorn an? Strzelno, im Juli. (Privatmitth.) Auch bei uns herrschen in politischer Beziehung die beiden, in unserer Provinz sich überaus geltend machenden Extreme: die Demokratie unter den Polen und die Reaktion unter den Deutschen. Bei den Juden unterscheidet man einige entschiedene Demokraten, welche ihre Gesinnung dem Geschäfte nicht unterordnen und andere sogenannte „Konstitutionelle", welche ihre Farbe wechseln, je nachdem cs die Umstände erheischen. Bei der überwiegenden kommerziellen Hegemonie der hiesigen Juden ist es evident, daß die Unterhaltung eines geselligen Verkehrs mit denselben sich den Deutschen als eine Nothwendigkeit herausgestellt hat. — Daß dabei auf das Geld ein Werth gelegt werde, ist Nie- I