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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-08-13 · Heft 33 (13.8.1849) · p. Seite 459

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 33 (13.8.1849)
Date
1849-08-13
Page
Seite 459 (sequence 3)
Language
German
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439 schtempels weit aufgethan hat, aber wenn er dies gethan hat, muß er noch mehr thun. So lange die Juden als tolerirter Stamm mit einem gewissen Quantum von Staatsbürgerrechlen unter uns lebten, durste er sie noch eher gewahren taffen; es war auch damals sehr schlimm, daß er sich um ihre Schulen und die Bildung ihrer Lehrer und Rabbknen so wenig kümmerte, aber er hatte wenigstens das rohe Schutzmittel für sich denutzt, die falsch und schlecht Gebildeten von manchen wichtigen Richtungen und Tätigkeiten des Staatslebens fern zu halten. *) Jetzt steht die Sache anders. Der Staat hat ausgesprochen: ich will einen kranken und schwachen Theil des Volkes dadurch aufrichten und heilen, daß ich ihm die Rechte und Pflichten der Gesunden und Starken ertheile; jetzt möge er dafür sorgen, daß die Kranke nicht seine Gesunden anstecken, die Schwachen nicht seine Starken lähmen.* 2)— Was bis jetzt geschehen ist, den jüdischen Kultus von stupidem Aberglauben und harter Intoleranz zu befreien, ist sehr unzureichend gewesen, der Staat muß selbst helfen. Wir brauchen ein jüdisches Konsistorium (Sanhedrin), eine Bildungsanstalt für jüdische Geistliche, Seminarien für jüdische Lehrer. Der Sanhedrin wird zunächst durch die Regierung selbst gebildet, welche eine kleine Zahl namhafter Rabdimn zusammenruft, diese ergänzen sich durch Deputirte, je Einer aus jeder Provinz, für deren Wahl durch die Gemeinde sie einen Modus entwerfen, den die Regierung bestätigt. Die letzte oktroyirte Verfassung der jüdischen *) Falschheit, Lüge! müssen wir abermals dem Vers, zurufen. Nicht die Ungebildeten, auch nicht die Orthodoxen hat der Staat vor dem Marz fern gehalten — sondern gerade die Gebildeten und Reformieren. Dem Arzte versagte er das Kreisphysikat, dem Juristen das Richteramt in allen Stufen, dem Gelehrten das Professorat und die Dozentur rc. rc. Das nennen wir jesuitisch! Red. d. A. 3. d. Jud. 2) Schön gesagt, aber falsch! Der Staat hat ausgesprochen: ich will des Glaubens, des religiösen Bekenntnisses wegen keinen Unterschied mehr zwischen den Gliedern des Staates machen, ich will nicht dem Einen Vorrheile, dem Andern Nachtheile in bürgerlicher Beziehung um des Bekenntnisses willen zuweisen; ich will keinen Gewissens-, keinen Glaubenszwang mehr üben. Der Staat hat dies nicht aus Gnade, sondern aus Gerechtigkeit ausgesprochen. Es ist hier nicht von Kranken und Schwachen die Rede, denn der Kranken und Schwachen giebt es unter den Christen wie unter den Juden! Red. d. A. 3. d. Jud. Gemeinden hat sich als unpraktisch bewiesen. Der Sanhedrin entwirft den Plan einer Organisation, die Regierung bestätigt ihn. Bei einer oder mehrern Universitäten wird ein gelehret Rabbi als jüdischer Theolog angestellt. Wer jüdischer Geistlicher werden will, muß den Lehrkursus eines Gymnasiums durchgemacht und die Universität besucht haben. Die Kollegien, welche für seine Bildung nothwendig sind, bestimmt der Sanhedrin. Bei jedem Seminar muß die etatsmäßige Aufnahme jüdischer Schulamtskandidaten gestattet sein, ihren Religionsunterricht bestimmt der Rabbi. Die Regierung hat den zum Sanhedrin zusammentretenden Rabbinen ihre Bedingungen vorzulegen, ohne welche sie die vollständige Emanzipation der Juden nicht bewirken könne. Diese Bedingungen sind: 1) Aufhebung aller Kultuszeremonien, Gebete und Formeln, welche den Grundgesetzen des neuen Staates widersprechen und Abneigung oder Kalte gegen Andersgläubige nähren *); 2) Verlegung des Schabbes auf den Sonntag 2) 3) Erklärung, daß ihrem Gewissen und ihrer *) Und wird der Staat dieselben Bedingungen auch den anderen Glaubensparteien stellen? Wird er das, „was Abneigung oder Kalte gegen Andersgläubige nährt" auch aus den Instituten der übrigen Konfessionen zwangsweise entfernen? Und wird er dies können? Kann er z. B. nur das bewirken, daß die Prediger und Lehrer nicht immerfort die Verachtung des Judenthums in die Seelen der Kinder und Gläubigen einpflanzen? wird er aus den Schulen die Verhöhnung der Schüler jüdischen Glaubens von den Lippen so vieler Lehrer entfernen können? O ihr überweisen Menschen! übet Liebe, handhabt Gerechtigkeit, und alle Kalte und Abneigung wird von selbst schwinden, aber durch Zwang und Gesetz nimmermehr. Red. d. A. I. d. Jud. 2) Kein Mensch von Charakter wird sich vom Staate vorschreiben lassen, wann er seinen Festtag halten, wann er seinen Gott anbeten solle. Der Staat sagt, du kannst kein Amt bekleiden, wenn du am Sonnabend ruhen willst. Gut. Er sagt: du mußt deinen Staatspflichten auch am Sonnabend Nachkommen, z. B. als Soldat. Gut. Er kann selbst sagen: du darfst durch Arbeiten, die Lärmen verursachen, den Sonntag nicht stören (er sagt dies zu Juden und Christen). Gut. Aber keinen Schritt weiter, oder er übt Despotismus. Er darf mir nicht gebieten, du sollst am Sonnabend verkaufe«, du sollst am Sonnabend schreiben, arbeiten rc., und hat nicht das Recht, meine bürgerlichen Rechte hiernach zuzuschneiden. Red. d. A. Z. d. Jud.

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