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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-08-13 · Heft 33 (13.8.1849) · p. Seite 458

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 33 (13.8.1849)
Date
1849-08-13
Page
Seite 458 (sequence 2)
Language
German
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458 dem Drucke bürgerlicher Unfreiheit lebten, war es nicht an der Zeit, ihnen ihre gemeinsamen Eigenthümlichkeiten und Schwächen vorzuenthalten. Jahrelang hat die .Presse und die öffentliche Meinung mit bewundernswerrher Energie die politische und gesellschaftliche Gleichstellung der Juden mit den Christen vorbereitet. Das letzte Jahr hat diese Gleichheit wenigstens begründet, jetzt ist es ebenso sehr Pflicht der Presse, an die Juden selbst die angemessene Forderung zu stellen, daß sie sich fähig machen, als Gleichberechtigte mit ihren christlichen Brüdern zu leben, und eine Pflicht des Staates ist es geworden, die Schwachen und Verkrüppelten unter den Juden dahin zu zwingen, Menschen des 19. Jahrhunderts zu werden, so weit der Staat überhaupt das Individuum zwingen darf/) Ein Geschlecht, daß die eheliche Verbindung mit Christen für eine Gottlosigkeit erklärt2 3), das sich für verunreinigt halt, wenn es aus demselben Becher trinkt, von demselben Teller ißt, aus dem der Christ gegessen und getrunken hat^), kann auf gesellschaftliche Gleichheit nicht, um dem Leser unbewußt zu insinuiren: das sind die jüdischen Kaufteute, sie alle, um daraus wieder seinen nachfolgenden Umsturz der bürgerlichen Gleichstellung zu motiviren? Red. d. A. Z. d. Jud. *) Der Verf. verfahrt sehr listig, aber doch nicht zu listig. Um den Schein der Freisinnigkeit zu retten, sagt er, die Schwachen der Juden waren Folgen des Drucks, aber er fügt hinzu: nun der Druck ausgehört hat, müssen die Juden gezwungen werden, sofort die Folgen des Druckes aufzuheben. Sehr psychologisch, sehr human. Ferner: der Staat soll die Juden zwingen, so zu werden, wie der Verf. sie haben will (und wenn auch der unerhörteste Gewissenszwang damit geübt würde), aber er besinnt sich, und fügt hinzu: „so weit der Staat überhaupt das Individuum zwingen darf."... Lieber Mann, da sind wir ja gerade mit Ihrer Weisheit so weit, wie vorher. Denn die vorgeschlagenen Awangsmaßregeln, z. B. die Verlegung des Sabbats auf den Sonntag, sind ja eben Dinge, die der Staat nicht erzwingen darf und kann, ohne dicht an der spanischen Inquisition angelangt zu sein! Red. d. A. Z. d. Jud. 2) Lieber Freund, besinnen Sie sich, das preußische Gesetz war dies, und erst vor Kurzem wies das berliner Gericht eine Mischehe zurück, weil „für Solche noch kein Zivilstandsregister da wäre." Lesen Sie dagegen die Erklärungen des pariser Sanhedrins, der braunschweiger Rabbinenversammlung. Red. d. A. Z. d. Jud. 3) Da haben wir wieder die alte Verdrehung und Lüge! Ja, Lüge! Lüge! Lüge! Kein Jude steht an, mit den Christen keinen Anspruch machen; die Gemeinde, welche in ihrer Synagoge die alten Verwünschungsgebete gegen die Nichtjuden nicht aufgeben will und sich in Lehre und Gebet als besonderes Volk gegenüber der deutschen Nation, deren Theil sie ist, empfindet, hat keinen Anspruch auf bürgerliche Gleichstellung mit den Gojim l), ein Mann, dessen Gewissen ihm verbietet, am Sonnabend eine Feder in die Hand zu nehmen oder Geld einzukassiren, ist unfähig, irgend ein Gemeinde¬ oder Staatsamt zu bekleiden.2) Oie Mehrzahl der Juden in Breslau ist in dieser Lage, trotz den Bemühungen unsers vortrefflichen Rabbi Geiger und dem guten Beispiel, welches durch eine Anzahl angesehner jüdischer Familien gegeben wird. — Es ist gut und schön, daß der Staat den Juden die Pforten seines Gevon dem Teller zu essen, wovon ein Christ gegessen, aus dem Becher zu trinken, aus dem ein Christ getrunken. Täglich speisen Christen bei den orthodoxesten Juden, und es fallt diesen nicht ein, das Geschirr nicht weiter für sich zu gebrauchen. Das orthodoxe Speisegesetz will nur, daß aus die Teller keine verbotene Speise komme; wer davon ißt, ist ihm gleichgiltig, und einen Teller, von dem ein Jude verbotene Speise gegessen, wird der orthodoxe Jude ebenfalls nicht gebrauchen. So verdreht man die Sache, aus Unkenntniß oder aus Haß! Red. d. A. Z. d. Jud. *) Wir vertheidigen derartige Auswüchse einer Zeit der furchtbarsten Verfolgung sicherlich nicht — abec wir legen auf die Anwesenheit dergleichen nicht den Werth, den der Verf. darauf legt. Kennt der Vers, nicht die Macht der Gewohnheit? „die Gewohnheit nennt er seine Amme." Die alten Verwünschungsgebete, d. h. Stoßseufzer der Gemarterten werden freilich noch gesagt, aber fürwahr! Sinn wird mit ihnen nicht verbunden. Ja, sie müssen fort — aber sie sind wahrlich! nicht von der Bedeutung, um das Recht des Bürgers darum zu schmälern. Lieber Mann, dann hätten ja diese Gebete wieder Bedeutung, und man könnte es nicht ganz verargen, wenn man sic behielte! Solche Gebete, Gebete um die Bestrafung der Verfolger, Mörder rc. sind doch lange nicht so arg,.wie ein Glaubensbekenntniß: „alle Andersgläubigen werden nicht selig" — wovon sich die Synagoge auch in der finstersten Zeit fern gehalten. Immer den Splitter in Anderer Augen, den Balken im eigenen nicht! Red. d. A. Z. d. Jud. 2) Coiicedo. Diese werden sich aber auch nicht darum bewerben. Bewerben sie sich aber nicht, was geht es Sie an, was ein Nachbar am Sonnabend thun oder lassen will? Diese Leute haben Begriffe von Freiheit — gerade wie die, die sie so sehr schmähen, die Sozialisten! Red. d. A. Z. d. Jud.

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