Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1849)
- Date
- 1849-08-06
- Page
- Seite 454 (sequence 14)
- Language
- German
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434 dienstes. — In der biblischen Zeit war der Neumondstag ein vollkommener Festtag und den Sabbaten und hohen Festen gleichstehend, er wird daher bei allen Gelegenheiten mit diesen zugleich genannt, er war, wie der Sabbat, ein Tag, an welchem man vornehme Personen, Propheten besuchtes, ja der Geschäftsverkehr war an ihm wie am Sabbate unterbrochen^), daher auch für einen feierlichen Gottesdienst sehr wohl geeignet3). In der spatem Zeit sank die Würde des Neumondes, er war ein Werktag wie andere, nur von besonders frommen Frauen wird im Talmud die Sitte berichtet, daß sie aus freiem Antriebe am Neumode sich des Arbeitens enthielten; also trotzdem, daß zu jener Zeit die Verkündigung des Neumondes, welche durch das Synedrium vorgenommen wurde, eine große Feierlichkeit war, hatte doch der Tag keinen festlichen Charakter. Seitdem die Feststellung des Kalenders durch Berechnung eingeführt, wurde, ist auch jene Verkündigungsfeier geschwunden und eine bloße Anzeige am vorhergehenden Sabbate vertritt deren Stelle. Nur der Gottesdienst trägt noch Spuren eines alten Festes, das nicht mehr existirt, Spuren, die im Widerspruche mit der gegenwärtigen Bedeutung des Tages stehen. Mögen die Hallelpsalmen ihm verbleiben, das Vorlesen der Tora, das Mußaf muß ihm entzogen werden. Noch mißbräuchlicher ist die doppelte Feier des Neumondes, wenn nämlich der vorhergehende Monat ein voller ist, d. h. 30 Tage zählt, wo der letzte Tag des frühern und der erste des neuen Monats ausgezeichnet werden. Diese Doppelfeier hat bekanntlich ihren Grund in der alten Einrichtung, daß der Neumond jeden Monat nach der Aussage von Zeugen, welcher seiner ansichtig geworden, verkündet wurde; am 30sten Tage harrte man nun der Ankunft solcher Zeugen und bereitete die Feier vor, kamen sie jedoch nicht, so war erst der folgende Tag der Neumondstag, und beide hatten daher einen gewissen feierlichen Charakter. Dieser Umstand konnte bald bei diesem, bald bei jenem Monate eintreffen. Seitdem jedoch die Kalenderberechnung eingeführt worden, steht es fest, welcher Monat 30, welcher 29 Tage zahlt; bei jenen ist also immer der auf den 30sten folgende Tag der Neumondstag, und wenn dennoch auch der 30ste als Solcher im Gottesdienste mitgefeiert wird, so ist dies eben geradezu eine Selbsttäuschung, die des Gebetes unwürdig ist. Die Feier des Neumondtages hangt überhaupt nach unserer Kalenderbestimmung nicht allein von dem Erscheinen des Neumondes ab, vielmehr haben andere Feststellungen, die mit dem Grundsätze, daß das Neujahr weder am Sonntage, noch Mittwoch, noch Freitag gefeiert werde, in enger Verbindung stehen, oft den Tag ganz verschoben, und er ist jetzt eben weiter Nichts, als der erste Kalendertag; diesem noch einen ersten voranzustellen, den man aber doch nicht als den ersten betrachtet, ist widersinnig, und die Feier des 30sten Monatstages daher ganz zu beseitigen. Zu den im Gottesdienste ausgezeichneten Wochentagen gehören ferner die sogenannten Fast tage. Zur Zeit des babylonischen Exils kannte man vier solche Tage, denen jedoch der Prophet Zacharias keinen eigentlichen Werth beilegt*), sie sind während des zweiten Tempels, wie natürlich, da sie sich auf die Zerstörung des ersten Tempels gründeten, nicht beachtet worden, hingegen tritt mit dem zweiten Exile der neunte Tag des Ab wieder als Fast- und Trauertag auf^), an den man sich sogar an einigen Orten, wie an Sabbaten und Festtagen der Arbeiten enthielt3), selbst die vorhergehenden Tage vom Beginne des Monats Ab an, namentlich aber der achte Ab, wurden den wehmüthigen Erinnerungen geweiht*). Von anderen bestimmten Fasttagen weiß die Mischna Nichts, und selbst von dem siebzehnten Tage des Tammus erwähnt sie nur die an ihm eingetroffenen Unfälle, ohne irgend einen besondern Brauch für. ihn festzustellen5). Nur die spätere trübe Zeit, die sich an Trauer und Kasteiungen nicht genug thun konnte, setzte die vier Festtage ein zur Erinnerung an einzelne Ereignisse bei der Einnahme Jerusalems und vermehrte sie noch mit anderen, welche wieder anderen Leiden gewidmet waren. Mag der neunte Tag des Ab als ein Tag der Erinnerung an ein jedenfalls bedeutungsvolles Eceigniß noch eine gewisse Feier beibehalten, sonstige Fast- und Trauertage sind bei der wirklichen Abwesenheit aller Trauer im Herzen nur eine verwerfliche *) 2. Kön. 4, 22: tarn *nb8 nabist na sm» na® 8bi ®tn 8b. 2) Amos 8, 5: "Qw ®tnn w* inn ha nnnen na® st». 3) Jes. 66, 23: na® ■'•wi 'NN irim 'n" ^>728 ^vb mnn®nb t®2 ba Kia\ *) Zachar. 8, 19, vergl. 7, 3 u. 5. 2) Misch. Thaaniot- 2, 10. 3) Misch. Peßachim 4, 5. 4) Misch. Thaaniot 4, 6 u. 7. 5) Das. 6.