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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-08-06 · Heft 32 (6.8.1849) · p. Seite 450

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 32 (6.8.1849)
Date
1849-08-06
Page
Seite 450 (sequence 10)
Language
German
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450 bis auf 1446 (1846 waren es sogar 1502) gewachsen ist, und die, wie bereits bemerkt, das Zunahmsverhältniß der Population weit übertrifft, liefert einen frappanten Beweis verminderter Armuth und vermehrter Betriebsamkeit. Die angesessenen Fremden haben, ohne das Gemeinderecht zu besitzen, für den ihnen gestatteten Geschäftsbetrieb pro minimo Krt. Mk. 100 jährlich zu steuern, und dafür Bürgschaft zu stellen. Wenn in den letzten Jahren der Durchschnittsertrag dieser Steuerklasse unter 106 Mark bleibt, und beispielsweise 1848, 116 Personen nur Krt. Mk. 9700 zahlten, so liegt der Grund darin, daß bei manchen Fremden, die viele Jahre lang gesteuert hattenj, unter veränderten Vermögensumständen eine billige Berücksichtigung nicht abzuweisen war. Obgleich nicht eigentlich dazu verpflichtet, hat die Gemeinde den völlig verarmten, längere Zeit hier angesessenen Fremden alle ihre milden Stiftungen gleich den Einheimischen geöffnet. Unter der in der Tabelle angegebenen Zahl unserer wirklichen Kontribuenten befinden sich etwa 50 im Luslande domizilirte, die sich durch einen jährlichen Beitrag blos das Recht reserviren, bei ihrer Rückkunft ohne Einkaufsgeld wieder in die Gemeinde zu treten." Eintrittsgebühr. „Dies ist eine altherkömmliche Abgabe nach Klassen zu 9, 18, 36 und 60 Mk., welche sich nach der Höhe der Steuerquote normiren. Sie wird blos von Ehemännern im ersten Jahr nach ihrer Verheirathung entrichtet, ohne Rücksicht darauf, ob sie schon früher kontribuirende Gemeindemitglieder waren oder nicht. Der Anwachs dieser Rubrik gewährt ein interessantes Seitenstück zu der Vermehrung unserer Bevölkerung und Kontribuentenzahl im Allgemeinen." Bräutigamsabgaben. „Bei jeder Verheirathung ist verfassungsmäßig — zufolge eines Gemeindebeschluffcs von 1782 — eine Abgabe zum Besten des Krankenhauses zu entrichten, in der Größe von 2 pCt. des deklarirten Heirathsguts, wenn die Trauung hier, und von nur 1 */3 pCt., wenn sie auswärtig vollzogen wird (weil in diesem Fall auch Gebühren an die auswärtige Gemeinde zu zahlen sind). — Die übrigen zwei Rubriken dieser Abgabe: Stolgebühren und Trauungsgebühren, betragen, außer einigen kleinen festen Ansätzen, zusammen 7/12 pCt. des Heirathsguts, und sind, wie ihr bekannter ebräischer Name Rechasch anzeigt, zum Zweck der Salarirung der Kultusbeamten eingeführt." Grabstättenverkauf. „Die Einnahme aus dem Verkauf der Grabstätten ist niemals bedeutend, da Hiesige für ihren letzten Platz Nichts bezahlen, und blos für Fremde, die hier sterben, eine angemessene Vergütung beansprucht wird." Unter den Ausgaben zieht insonders die zweite Rubrik: „Armenwesen" unsre Aufmerksamkeit auf sich. Der Bericht sagt: „Ein Blick auf unsere Jahresrechnungen zeigt, daß dies unsere stärkste Ausgabe ist, und mit ihren Nebenzweigen dem ganzen Ertrag der Armensteuer gleichkommt." I. Die eigentliche Armenanstalt hat 1848 von der Gemeindekaffe Krt. Mk. 63,624 bezogen. Das feste Wochengeld erhielten: 527 Seelen wöchentlich 403 Krt. Mk. Die auf das Wochengeld 1848 verwendete Summe belief sich auf Krt. Mk. 21,170. Außerdem wurden momentane Unterstützungen Krt. Mk. 3524, an verschämte Arme Krt. Mk. 3724 in Gaben von 4—30 Mk. verabreicht. Die Hausarmenpflege kostete Krt. Mk. 4185. — Die Brot- und Suppenanstalt hat 1848 täglich 160—170 Kinder in unseren Freischulen mit Mittagessen versorgt, und außerdem Rockenbrod vertheilt an 71 einzelne Personen und kleine Familien, 56 mittlere und 19 große Familien, Weißbrod an 32 schwache Personen, und Suppen an 17 einzelne Personen und 6 Familien: zusammen 75,873 Pfund Rockenbrod, 11,453 Stück Weißbrod und 49,684 Portionen Suppe." Ueber die Fremdenpflege läßt sich der Bericht folgendermaßen aus: „Diese Rubrik hängt mit der Aufsicht über die fremden Juden überhaupt zusammen, die wir mil Ernst zu führen genöthigt sind, so lange die Last unserer Armenversorgung, vergrößert durch die vielen hier vorkommenden fremden jüdischen Armen, auf uns allein ruht und so lange die öffentliche Meinung nicht ganz aufhört, eine gewisse moralische Solidarität zwischen der Gesammtheit aller Juden anzunehmen. Einer Gemeinde, die aus öffentlichen sowol als aus Privatmitteln so viel für fremde Arme thut als die Unsrige, gebührt mit Recht die Befugniß, den Zudrang einigermaßen in Schranken zu halten; wobei noch zu bedenken ist, daß bisher die meisten deutschen Bundesländer den hiesigen Juden zur Niederlassung verschlossen waren. Di gulatir laut 7 len au reisend Durch nach 7 Stadt, bei W sobald den. verlier jüdisch Ar aus n deren Die 2 war 1 damal londor und p der st Vors e tt» 3JM..7 1,492, und § zuzufr Mitgl sie sch hat, wähnt rerc i jetzige' Darle möge ihrem büßt. 2'/2p den 8 n von! gebro

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