Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1849)
- Date
- 1849-07-16
- Page
- Seite 400 (sequence 8)
- Language
- German
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400 Großbritanien. London, 30. Juni. Zn Folge des Schicksals der auf die parlamentarische Eidesleistung bezüglichen Bill im Hause der Lords ist Baron Rothschild als Jude noch immer verhindert, seinen Platz im Unterhause als Repräsentant für die City von London einzunehmen. Eine neue Wahl wird nun stattsinden, und es unterliegt kaum einem Zweifel, daß man Rothschild wieder wählen wird. Eine Versammlung der liberalen Wähler der City, die vorgestern stattfand, hat ihre Meinung über das Benehmen der Lords und über die demselben entgegenzusetzende Opposition bereits auf's Entschiedenste ausgesprochen. Mit einem solchen Grade von Sicherheit laßt sich der Erfolg der neuen Wahlen vorhersehen, daß es den Protektionisten noch nicht gelungen ist, einen von ihrer Partei als Gegenkandidaten aufzustellen. —. Vor uns liegt das Rundschreiben Lionel Rothschilds, das er am 27. Juni an die Wähler der City erlassen. Er sagt darin: „der Streit ist zwischen dem Hause der Lords und Euch selbst. Jenes will den letzten Rest der religiösen Intoleranz aufrecht erhalten, Ihr wollt ihn entfernt. Ihr allein könnet entscheiden, ob Ihr dieses ehrenvolle Bestreben fortsetzen, oder Eure eigene Erklärung und die Sache der Freiheit aufgeben wollet. Ich hatte gehofft, daß der stätige Fortschritt der öffentlichen Meinung zu Gunsten religiöser und bürgerlicher Freiheit, auf die Lords seinen Einfluß üben, daß das Beispiel der größten Staatsmänner aller politischen Parteien ein Führer in ihren Berathungen sein wird — aber diese Hoffnung ist getäuscht worden. Eure Sache und die Meine als Eine betrachtend, und urtheilend über Eure jetzigen Ansichten nach Eurer frühem großmüthigen Gesinnung, stehe ich nicht'an, Eure Stimmen auch jetzt zu erbitten, weil in meiner Person ein Prinzip verfochten wird, und weil ich meine, daß Ihr das große konstitutionelle Bestreben mit derselben Kraft und demselben Ernst fortsetzen wollet, welchen Ihr früher erwiesen habet." — Am 28. Juni erließ in Begleitung dieses Zirkulärs das „Kommittee der freisinnigen Wähler der City" ein Rundschreiben, worin es heißt: „Es ist nicht Eure Wahl, die Ihr zu rechtfertigen habet, sondern Euer Recht zu wählen, welches Ihr vertheidigen müsset. Durch die Wahl des Baron Rothschild erklärt Ihr dem Vaterlande Euer» festen Entschluß, die Unverletzlichkeit Euerer religiösen Freiheiten aufrecht zu erhalten." „Die unerschrockene und gewissenhafte Anhänglichkeit an der religiösen Ueberzeugung giebt die beste Bürgschaft für ihre Treue in jeglichem Amte, welches wir ihnen anvertrauen. In der Erinnerung, daß Baron Rothschild Jude ist durch seine Abstammung und in seinem Glauben, dürfen wir nicht vergessen, daß er Engländer ist durch Geburt, in Gesinnung, Charakter und Interesse, und daß wir seine Wahl nicht aufgeben können, ohne unsere Rechte aufzugeben." —. Der Erfolg entsprach den Erwartungen. Allerdings stellten die Tories einen Gegenkandidaten in Lord I. Manners auf. Bei der Wahl zeigte sich jedoch schon die Mehrheit auf Seiten Rothschilds. Demungeachtet verlangten die Gegner den Poll. Derselbe ergab 6619 Stimmen für Rothschild, 3164 für Lord Manners. Die deutschen Blätter drücken sich dahin aus, daß das Oberhaus zum dritten Male die Wahl nicht zu verwerfen vermöchte. Sie irren, denn es ist jetzt das fünfte Mal, daß diese Frage vor das Parlament kommt, und es wird wol auch jetzt in seinem Widerstand beharren. London, 6. Juli. Als Ausweg aus dem Dilemma, in dem sich das Oberhaus durch die abermalige Wahl des Barons Rothschild befindet, räth die Times dem Unterhause, dasselbe Verfahren wie früher bei dem Eintritte von Quäkern einzuschlagcn. Die Wählbarkeit eines Juden in das Unterhaus, sagt das Blatt, ist der streitige Punkt. Blos das Unterhaus ist davon berührt. Der Jude kann schon Wähler, Alderman, Sheriff und Lordmayor sein. Seine Ausschließung aus dem Unterhause kann als ein reiner casus üm>88us in der Aufzählung seiner bürgerlichen Eigenschaften betrachtet werden. Eine Präzedenz für das Recht des Unterhauses, seine Mitglieder auf seine oder auf ihre Weise zuzulaffen, ist schon vorhanden. Es erkannte die einfache Bejahung des Quäkers in dem Falle des Herrn Pease für ausreichend an; warum soll es nicht dasselbe mit dem Eid eines Juden bei Herrn Rothschild thun? Herr v. Rothschild könnte im Unterhause denselben Eid leisten, den er in Westminsterhall leisten würde, und dann kann das Unterhaus beschließen, daß der so geleistete Eid rechtskräftig und ausreichend sei. Dadurch sähen sich die Lords aus einer sehr unangenehmen Lage befreit, und da