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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-07-16 · Heft 29 (16.7.1849) · p. Seite 396

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 29 (16.7.1849)
Date
1849-07-16
Page
Seite 396 (sequence 4)
Language
German
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386 sein; wie so diese Gesammtsumme nur eine Einheit, die Alles erhält, ist, bleibt ihm freilich unerklärlich; darum ist jedes Einzelne sich selbst Gott, und das moderne Heidenthum gelangt zu einer Art von Vielgötterei, zur Abgötterei. Fragt man sich nun, was will man hiermit anfangen? so kommen wir zum zweiten Unterschiede. 2) Das moderne Heidenthum zieht hauptsächlich das Soziale, die Gesellschaft, herein, es ist charakteristisch sozial. Es ist bekannt, daß das ursprüngliche Heidenthum in seiner einzelnen Durchführung nach dem Muster der Gesellschaft sich aussormte, so daß die Götterwelt, je nach der Gesellschaft des Volkes, einen Götterstaat bildete. Aber nicht umgekehrt wirkte das Heidenthum auf den Staat. Ganz anders war es in der Gotteslehre, wo vom Begriff Gottes und vom Verhältniß des Menschen zu Gott aus die menschliche Gesellschaft in ihrem Charakter, in ihrer Ordnung bestimmt ward, so daß die Gesellschaft von der Lehre geordnet, jene die Verwirklichung dieser wurde. So im Mosaismus. Schon im Prophetismus, ganz und gar im Christenthum aber wurden Religion und Gesellschaft, Lehre und Leben gänzlich von einander getrennt. Der Talmudismus suchte diesen Riß zu heilen, aber es gelang ihm nur in einzelnen Splittern, da er ebenso wenig auf der Höhe des Mosaismus stand, wie er die Macht hatte, die Gesellschaft zu überwältigen. Dennoch erhielt er im Judenthume die Verbindung zwischen Religion und Gesellschaft noch lebendig, so daß sie nicht ganz und gar verloren ging. Es ist Sache des modernen Judenthums diese Einheit wenigstens im Geiste wiederherzustellen, die Verwirklichung ist Aufgabe der Geschichte*). Auch hier kehrt das moderne Heidenthum auf das ursprüngliche Gebiet zurück, indem es die Gesellschaft nach seinem Inhalt zu ordnen sucht, indem es noch mehr sozial, als Theorie zu sein strebt. Aber welch' ein Unterschied hier gerade zwischen ihm und der Gotteslehre!! Das moderne Heidenthum wirst da einen schwachen, morschen Grund, daß das darauf aufgeführte Gebäude aller Festigkeit ermangelt. Hören wir den „Katechismus der freien Gemeinden." „Was ist Sittlichkeit? Die Unterordnung unter den Zweck der menschlichen Gesellschaft. Was ist der Zweck *) Vgl. unsre Vorlesungen: Die Entwickelung der religiösen Idee. Baumgartner, 1847. Die Religion der Gesellschaft. Baumgärtner, 1848. der menschlichen Gesellschaft? Die Freiheit jedes Einzelnen. (S. 34.) Ihr einziger Zweck muß die Freiheit und Wohlfahrt jedes Einzelnen und diesem alle Staatseinrichtungen und alle Menschen untergeordnet sein." In einem Athem wird also die Freiheit jedes Einzelnen und die Unterordnung aller Menschen als das Fundament gelehrt. Wie? ist dies nicht der Widerspruch von vorn herein? Dem Staatszweck sollen sich alle Menschen unterordnen, d. h. alle Einzelnen ihre Freiheit aufgeben, und doch soll der Staatszweck nur die Freiheit jedes Einzelnen sein? — Aber wie? Der Begriff der Sittlichkeit wäre allein in der „Unterordnung unter den Staatszweck" gefaßt? Wie unterscheidet sich dann die Sittlichkeit, die der despotische Staat fordert, von der der freien Gemeinde? Hat jener eine andere Erklärung? Will ec etwas Anderes? Hierin liegt schon der ärgste aller Fehler, ein Schwanken, eine Unbestimmtheit, die uns nicht einnehmen kann. Ja, antwortet Ihr, aber dieser Staatszweck darf kein anderer, als die Freiheit des Einzelnen sein. Auch dies ist Widerspruch. Der Staat kann gar nicht die Freiheit des Einzelnen zu seinem Zwecke haben; denn der Staat ist die Vereinigung aller Einzelnen, diese Vereinigung kann aber nicht hergestellt werden, ohne daß die Freiheit des Einzelnen beschränkt werde; dies gebet Ihr selbst zu, denn Ihr sprechet vom „Unterordnen;" wie könnte aber das Zweck sein, was zu beschranken, also aufzuheben zugleich eine Notwendigkeit ist? . . . Ja, sehen wir genauer zu, so wird diese Unterordnung in dem Staate des modernen Heidenthums eine größere sein, als je in einem andern. Denn dieser will gleichmäßige Behandlung aller Einzelnen als Arbeiter, und da er doch Verschiedenheit der Arbeit, also Verschiedenheit der Arbeiter anerkennt (S. 40.), so folgt daraus, daß die Freiheit des Einzelnen auf eine völlig unerhörte Weise beschrankt, d. h. gänzlich ausgehoben wird, da der Staat die „Verschiedenheit der Arbeit" unter das Maaß „gleichmäßiger Behandlung" zwingt. Die Herren sahen bis jetzt in der Geschichte Herren und Knechte. Dies ist vom Uebel. Was thun? Wir machen Alle zu Knechten — vielleicht dünkten sich dann alle Herren! Ich zweifle. — Wenn also dies die große Offenbarung der Neuzeit ist, wenn Sittlichkeit, Moral, Tugend sich auf solche nichtssagenden, widerspruchsvollen Prinzipien aufbauen sollen: dann fürwahr! war es „viel Lärmen um Nichts!" . . .

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