Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1849)
- Date
- 1849-07-09
- Page
- Seite 384 (sequence 8)
- Language
- German
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384 heit, Gleichheit, Brüderlichkeit" verzeichnete, da glaubte auch Israel endlich einen Ruheplatz gefunden zu haben und von tausendjährigen Drucke erlöst zu sein. Und der Glaube schien zur Gewißheit zu werden, als die Grundrechte des deutschen Volkes die Gleichstellung der Israeliten mit ihren christlichen Brüdern sanktionirten. Aber wie steht es jetzt! Zwar ist die Gleichstcllung auch in der oktroyirten preußischen Verfassung gewährt, allein sie ist denn eben oktroyirt, und ein Geschenk kann man zur gelegenen Zeit wieder hinwegnehmen oder doch dessen Genuß verkümmern und beschränken. Uebrigens würden wir einstweilen auch mit dem Geschenk zufrieden sein, indem wir von dem Glauben beseelt sind, daß die Menschheit im steten Fortschritte begriffen sei, womit ja auch die prophetische Messiasidee übereinstimmt, und daß der Same des Göttlichen einmal in die Menschheit geworfen, immer mehr Wurzel schlage und Frucht treibe. — Aber was sollen wir vonBaiern sagen? Die Israeliten Baierns sind die einzigen in ganz Deutschland, die noch nicht die Gleichstellung erlangt haben. Zwar hat im jüngsten Landtage das Ministerium einen derartigen Gesetzentwurf verlesen lassen, allein kurze Zeit darauf wurde die Kammer aufgelöst und wirschweben wieder drei Monate in peinlicher Ungewißheit. Fast möchte es uns bedünken, als hätte man die Israeliten, die bisher Grund genug zur Unzufriedenheit mit der Regierung hatten, einstweilen beschwichtigen und zeigen wollen, wie sehr der Regierung das Wohl der israelitischen Staatsangehörigen am Herzen liege. Aber was soll das Verlesen eines Gesetzentwurfs in einem Augenblicke, wo man die Auflösung der Kammer, wo nicht schon beschlossen, doch bei dem Mißtrauensvotum der Kammermajorität gegen das Ministerium voraussehen konnte! Und wozu hätte es überhaupt eines Gesetzentwurfes bedurft, wenn die baiersche Regierung die Grundrechte nach dem Willen der Majorität anerkannt hätte? Denn wie, wenn auch die zweite Kammer die Gleichstellung beschlossen, die erste Aristokratenkammer dagegen Modifikationen verlangt oder gar dagegen gestimmt hätte, was dann? Soll das Wohl von 60,000 baierschcn Einwohnern, die alle Staatspflichten erfüllen, von einer Kammer abhängig sein, die in ihrer jetzigen Zusammensetzung nach den Grundrechten gar nicht bestehen dürfte! Aber die Regierung, könnten Sie mir erwidern, meint es doch ehrlich und die erste Kammer würde nicht gegen die Regierung in Opposition treten." Aber wie kommt es denn, daß man wenigstens das Matrikelwesen, diesen Schandfleck im Edikt von 1813, noch nicht aufgehoben hat, daß in der allcrneuesten Zeit vom Ministerium blos darum die Ansässigmachung verweigert wurde, weil keine Matrikel vakant war?! „Ja, man will ohne Mitwirkung der Kammern kein Gesetz abändern, das Ministerium verläßt den Boden der Verfassung nicht, es ist durch und durch konstitutionell!" Ganz recht, es heißt aber auch im Edikte von 1813, daß nur wissenschaftlich gebildete Männer als Rabbiner angestellt werden sollen, und doch hat man Beispiele, daß von der Wissenschaft dispensirt wurde. „Aber das sind ja alte, vormärzliche Geschichten, die unter dem Regimente Abels passirt sind!" Bitte recht sehr um Entschuldigung, das ist unter dem konstitutionellen Ministerium von der Pfordten geschehen. Es ist dies eine erbauliche Geschichte. Unter dem Ministerium Beisler wurde Weiskopf, Religionslehrer, Schochet rc. aus Aub, als zum Rabbineramte untauglich verworfen, und nachdem W. sich an den Staatsrath, der ein Komplex aller abgetretenen vor- und nachmärzlichen Minister ist, gewandt und der Staatsrath dessen Gesuch nochmals dem Kultusministerium zugewiesen hatte, wurde W. von der Kenntniß der lateinischen und griechischen Sprache, so wie von dem Besuche einer wissenschaftlichen Anstalt dispensirt, die frühere Ministerialentschließung aufgehoben und ffi; als Rabbiner bestätigt. Aus welchen Gründen weiß ich nicht, vielleicht war es eine staatsrechtliche Rothwendigkeit! Was denken Sie nun vonunserm Ministerium? Also Leute, die, wie ich Nachweisen kann, nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sind, und nur ihre ganze Lebenszeit auf dem „Meere des Talmuds" hcrumgeschifft sind, setzt man in der jetzigen Zeit als Rabbiner, ein, und Kandidaten, die ihre Kräfte und ihr Vermögen geopfert haben, um dem Gesetze nachzukommen und sich nebst talmudischen Kenntnissen auch wissenschaftliche Bildung anzueignen, welche die Zeit und ihre Bedürfnisse erkennen, müssen zurückstehen! Ist das gerecht? Und der Staat besoldet ja nicht einmal die Rabbiner, wie kann demnach die Regierung Gnade ausüben auf Unkosten Anderer, die auf dem Boden des Gesetzes stehen! Welchen Nachtheil die Besetzung der Rabbinate mit solchen Männern, die noch im Mittelalter leben, für die Jugend hat, wie dadurch mittelbar alle Achtung vor der