Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1849)
- Date
- 1849-07-02
- Page
- Seite 367 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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367 Kassel, 25. Juni. (Privatmitth.) Die hiesige Gemeinde befindet sich noch immer in derselben Auflösung, an welcher sie nun bereits so lange laborirt. Es ist weder an die Wahl eines Rabbincn, noch an die Regenerirunz der Gemeindeinstitute, wozu insondcis auch das, sehr verfallene Seminar gehört, noch überhaupt an eine Herstellung einheitlicher Gestaltung;u denken. Bor einiger Zeit rief ein Theil wohldenkender Männer hierzu die Hilfe der Regierung an, um unter ihrer Leitung eine Ordnung einzusetzen; allein dieselbe verweigerte es, da die Rcichsverfassung alle staatliche Einmischung in die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften untersagt. Auf diese Weise weiß Niemand, was daraus werden solle, und das religiöse Interesse ist im höchsten Grade gefährdet. Aus Anhalt-Bernburg, im Juni. (Privatmitth.) Auch unser Ländchen bietet die grenzenloseste Verwirrung in kirchlich-gemeindlicher Beziehung. Das feste Band, das die jüdischen Gemeinden zusammenyielt, und, wenn auch mit einzelnem Widerspruche, doch im Sinne der Mehrheit das Synagogalleben förderte, in einigen Gemeinden selbst die besten Früchte hcrvorrief, es ist zerrissen. Aber nicht allein, daß die Existenz des Landradbinats sehr gefährdet ist, es ist keine, verhältnismäßig kleine Zahl der Gemeinden, die als Solche aufgchört haben zu sein, die gänzlich zerfallen sind. Alles ist der Willkür preisgegeben, und bei der Hartnäckigkeit und Zanksucht, die von jeher ein natürlicher Antheil unsers Stammes waren, können wir der Zukunft auch nicht an einem Orte sicher sein. Es ist das ganz anders, als in Preußen, wo meistens jetzt das Berhältniß ebenso ist, wie seit lange, wo daher der Zustand naturgemäß herausgcwachsen ist, so daß er sich so ziemlich zurechte gelegt. Bei uns, wo der Zustand gesetzlich geordnet, und bei möglichster Schonung der Selbstständigkeit, doch auch gewisse Grenzen gezogen waren, nun mit Einem Male in die Auslösung versetzt, geht Alles zu Grunde. Was wird düs, je weiter dieser Zustand greift, äußerlich wie innerlich für Wirkung auf das Judenthum haben? Ich will nur Eines herausgreifen. Es war'schon immer ein trübes Loos, Beamter einer jüdischen Gemeinde zu sein, mag er Schächter, Vorsänger, Lehrer oder Rabbiner heißen, das Loos immerwährender Anfechtung, immerwährender Mißachtung und Hindernisse, das Loos der herbsten Undankbarkeit, Verkennung und Hilflosigkeit. Wie aber nun? Wer, der noch irgend eine Kraft in sich fühlt, wird sich in Zukunft diesem Fache widmen wollen? wer seine Söhne, so lange noch irgend eine Zuflucht vorhanden, hierzu bestimmen und heranbilden mögen? So wird das Judenthum auch nach innen den unübersehbaren Schaden haben, daß sich die besten Kräfte immer mehr ihm entziehen, was um so eher eintretcn wird, als jetzt auch den jüdischen Kräften der freieste Spielraum geworden ist. Aber wenn irgendwo, so ist im Judenthum der Allgemcingeist auf Null reduzirt. Man kann sich jetzt deS trübseligen Wortspiels nicht enthalten: bis dahin waren die Juden nur geduldet, von jetzt an ist das Judenthum nur geduldet. Bei der Mehrzahl der Juden ist es eben nur noch geduldet. Es ist dies bitter, wer kann sich aber der Bitterkeit enthalten? Aus dem Großherzogthum Weimar, 9. Juni. Die bloße Verkündigung der deutschen Grundrechte scheint in vielen Fallen doch noch nicht genügend. So hat dem wcimar'schcn Landtag über Aufhebung aller bürgerlichen und politischen Beschränkungen der Juden ein Entwurf Seitens der Regierung Vorgelegen, den er angenommen und sich nur noch über die Förmlichkeiten beim Eide der Israeliten seine Erklärung Vorbehalten. Rußland. Wilna, 12. März. (Privatmitth. Verspätet.) Der hiesige israelitische Kaufmann, Herr Baruch Rindsunsky hat kontraktmäßig auf 12 nacheinanderfolgende Jahre vom Departement des Ministeriums der Volksaufklärung den ausschließlichen Debit der nächst bei diesem Ministerium in St. Petersburg erscheinenden israelitischen Schulbücher, welche hohen Befehls zufolge, in die öffentlichen israelitischen Krons- und Privatschulen sowol, als auch in sämmtliche Chedarim eingeführt werden müssen. Die Bücher, welche zu diesem Zwecke, laut einer offiziellen Bekanntmachung des Ministeriums, gegenwärtig erscheinen, sind folgende: 1) Eine hebräische Lesefibcl mit Berücksichtigung der Anfangsgründe der hebräischen Sprache. 2) Ein Gebetbuch (-irro) im hebräischen Texte mit deutscher Uebersctzung sammt den erforderlichen Dinim.