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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-06-25 · Heft 26 (25.6.1849) · p. Seite 348

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 26 (25.6.1849)
Date
1849-06-25
Page
Seite 348 (sequence 4)
Language
German
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348 unterlassen, Sie, hochgeehrter Herr Redakteur! um Aufschluß zu bitten über einen Punkt, der uns in der „'Stellung der religiösen Parteien im Juden th um e," die Sie in No. 20 dieser Blätter so scharfsinnig gezeichnet haben, nicht ganz klar geworden ist. Sie sagen zu §, 5: „Die Gemeinde muß eine Verfassung haben, in der sich bei allen prinzipiellen Fragen die Meinung der Mehrheit auszusprechen vermag; der Entscheidung der Mehrheit muß der Kultus als Ausdruck der Gesammtheit unterworfen sein." Demnach wird die Meinung der Minorität keine Berücksichtigung finden können. Nehmen wir nun an, in G. wäre der umgekehrte Fall eingetreten. Die Majorität hätte ihre Meinung dahin abgegeben, daß der Kultus ganz nach der verjährten Form und Weise eingerichtet werde, mit seinem Geschrei und Gedudel, mit seiner traditionellen Unordnung und dem rczipirten Lärmen. Die Minorität aber, die von dem Ueberliefertcn fast schon Alles abgethan hätte, und nur im Kultus noch den einzigen Ausdruck ihrer jüdischen Gesinnung finden könnte, in einer lolchen Kultuseinrichtung aber, wie sie die Majorität will, ihr religiöses Bedürfniß nicht befriedigt wird, zu dem Entschluß gekommen wäre, auch für sich einen solchen Kultus zu schaffen, der ihrem religiösen Bewußtsein entspricht, und an dem ihr Herz sich erheben kann; sollte dies ihr nicht gestattet sein? Sollte sie, nachdem der Sabbat bei ihr die Heiligkeit verloren, das Speisegesetz die verbindende Kraft eingebüßt, nicht einen Anhalt finden dürfen für ihr religiöses Bedürfniß? Wie, und wenn diese Minorität, wie das nicht selten, gerade zu dem besitzenden Eheste der Gemeinde gehört, und daher beim Gemeindebudget zumeist betheiligt ist, wird sie für den Schochet bezahlen, der für sie nicht schlachtet, für den Chasan, an dessen Triller sie keinen Gefallen findet, und endlich auch für den Rabbiner, bei dem sie sich keine Lösung ritueller Skrupel zu holen braucht? — Freilich wäre in einem solchen Falle das Beste, daß auch auf die Wünsche der Minorität Rücksicht genommen werde und daß der Kultus so viel wie möglich den Anforderungen einer lichtern Zeit entspräche; aber wissen wir nicht, daß jene Partei des Stillstands den absoluten Stillstand will und die Zeit und den Ort verleugnen, wann und wo sie lebet? Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns, Herr Redakteur, darüber bescheiden wollen. Brieg, 9. Juni. Unsere Gemeinde hat, trotz den Wirrnissen, in die die Neuzeit die. Verhältnisse der Judengemeindcn gebracht hat, einen Rabbiner angestellt. Auf Herrn vr. Landsberger ist die Wahl gefallen, und hat derselbe am Sabbat vor dem Wochenfeste die Antrittspredigt gehalten. Wir freuen uns, die Wahl eine glückliche nennen zu können. Wie wir Herrn 0r. Landsberger kennen, wird er ein rüstiger Arbeiter im Weinberge Gottes werden und die heiligen Interessen der Religion, sowol vor dem Gifthauch des „modernen Heidenthums" als auch vor der Verdumpfung der gedankenlosen Gewohnheit bewahren. So erobert sich die Wissenschaft immer mehr Boden in unserer Provinz und gewiß ist es ein bedeutender Fortschritt, daß nun schon der vierte Lehrer des Gotteswortes seine Bildung aufAkademieen vollendet hat. Berlin, 13. Juni. Bei der Wichtigkeit, welche Staatsdokumente haben, um auf die beabsichtigte Entwickelung der staatlichen Verhältnisse Licht zu werfen, dürfen Sie die im Preußischen Staatsanzeiger veröffentlichte „Denkschrift zu dem von den königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurf der Verfassung des deutschen Reichs" nicht übersehen. Wir kommen auf den, schon oft bemerkten Satz zurück, daß mit den bloßen Verfaffungsparagraphen noch Nichts gethan ist, sondern daß es darauf ankommt, wie aus Grund derselben die Verhältnisse in der Wirklichkeit fortgebildet werden. Werfen wir daher auf diese Denkschrift einen prüfenden Blick, um die Absichten der deutschen Machthaber näher kennen zu lernen. Es kann uns natürlich hier nur der Theil der Denkschrift interessiren, der von den Grundrechten handelt. Hier ist es zunächst folgender Abschnitt: „Die Religionsgesellschaften. Die Artikel V und VI über Religion und Schule mußten in dem Maße, wie sie bedingend und bildend in das ganze Staatsleben eingreifen, der ernstesten Prüfung unterworfen werden. Das Prinzip der geistigen Freiheit — wie unvollkommen Solches auch im §. 152 der frankfurter Aufstellung ausgedrückt ist — hat unbedingt geachtet werden sollen; wie denn vom rechten Glauben an die Wahrheit die Ueberzeugung nicht zu

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