Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1849)
- Date
- 1849-06-11
- Page
- Seite 323 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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323 Zweite Sitzung. Nachmittags 2^/2 Uhr. Nachdem das Protokoll verlesen war, wurde die dritte Frage, welche Vorschläge und Anträge sind in die Denkschrift aufzunehmen, zur Debatte gebracht. Präs, schlägt vor in derselben zu beantragen: 1) Die Beibehaltung von Konfessionsschulen. Die jüdischen Schulen müssen in die Zahl der öffentlichen ausgenommen werden und von der Kommune das Fehlende am Gehalte des Lehrers beziehen. Wenn jedoch das Schulgeld wegfiele und eine allgemeine Steuer eingesührt würde, so müßten auch die jüdischen Lehrer aus den Kommunalgeldern unterhalten werden. 2) Definitive Anstellung der Lehrer; im Uebrigen beziehe er sich auf die in seiner Rede und im Laufe der Diskussion von ihm gemachten Vorschläge. Herr Kramer bezieht sich auf die vom Präs, entwickelten, in die Denkschrift aufzunehmenden Punkte, und heißt sie gut und erschöpfend. Der Ansicht jedoch, daß durch Einführung von allgemeinen Volksschulen, in welchen der Unterricht unentgeltich ist, die jüdischen Schulen gänzlich in Verfall kamen, könne er nicht beistimmen. Auch jetzt wäre das Schulgeld in den christlichen Elementarschulen sehr geringe, und es würden die Gemeinden gewiß sich nicht eine eigene Schule gründen, wenn sie die Kosten scheueren. Liffgens beantragt, in die erwähnte Denkschrift aufzunehmen: 1) Definitive Anstellung nach zwei- oder dreijährigem Provisorium. 2) Ueberwachung der Wirksamkeit des Lehrers in den Religionsfachern durch den jüdischen Geistlichen, oder eine von diesem dazu autorisirte Kommission. 3) Zusammenziehung kleiner einander naheliegender Gemeinden Behufs Gründung einer Elementarschule. Ucber 1 sagt derselbe, daß definitive Anstellung beantragt weroen muß, bedarf keiner weitern Begründung, jedoch könne oicftlbe erst nach zwei- oder dreijährigem Provisorium erfolgen, da man einer Gemeinde nicht zumuthen könnte, einen Lehrer definitiv anzustellen, bevor sie ihn genau kennt und sich von seinen Leistungen überzeugt hat. Die Ueberwachung des Unterrichts in den hebräischen Fächern durch den jüdischen Geistlichen hält derselbe für sehr wichtig, die Kontrolle über die Wirksamkeit des Lehrers könne und dürfe wie bisher im Allgemeinen nicht mehr den Vorstehern zustehen. Viele dieser Herren ohne alle pädagogische und vielleicht auch anderweitige Kenntnisse maßten es sich nichtsdestoweniger an, den hebräischen Unterricht zu überwachen. Die Jnspizirung des Elementarunterrichtes könne dem christlichen Inspektor zustehen. Was 3 beträfe, so bedürfe die Zweckmäßigkeit desselben keiner weitläufigen Auseinandersetzung. Redner kennt viele sich nahe liegende kleinere Gemeinden, die sich verbinden können, aber es fehlt gar zu häufig an Einigkeit und gutem Willen. Goldstein kann sich mit der Ansicht nicht einverstanden erklären, daß der Lehrer erst nach zwei- oder dreijährigem Provisorio angestellt werden sollte, da die Gemeinde dann Provisorium auf Provisorium folgen lassen werde; ferner ist derselbe gegen die Zufammenzrehung kleinerer Gemeinden, weil dann die Kreise zu groß gezogen würden. Uebrigens ist derselbe mit dem vom Präs. Vorgeschtagenen einverstanden. Herr Pölitz stimmt im Wesentlichen mit dem von früheren Rednern Gesagten überein und wünscht noch, daß der Schulvorstand aus fünf Personen bestehen solle, nämlich aus zwei Gemeindemitgliedern, dem christlichen Ortsgeistlichen, dem jüdischen Geistlichen und dem Lehrer. Bis jetzt wäre der Lehrer vom Schulvorstande gänzlich ausgeschlossen gewesen. Anspacher erklärt sich mit den von L. gemachten Vorschlägen einverstanden, da die Kontrolle über die Schule schwierig und es hierzu an Fähigen mangelt, so sollten christliche Privatleute in Verbindung mit dem Lehrer dieselbe inspiziren. Die Oberaufsicht über alle jüdische Schulen des Sprengels müsse von dem betreffenden jüdischen Geistlichen ausgeübt 'werden. Präs, bemerkt, daß die Kommunen, wenn sie die jüdischen Schulen aus den Kommunatkassm unterhalten, denselben auch den Inspektor zuweisen. Die Sitzung wurde hiermit geschlossen und die folgende auf Donnerstag Morgens 9 Uhr anberaumt. Dritte Sitzung, am 4. Mai, Morgens 91/2 Uhr. Nachdem das Protokoll verlesen war, stellte Präs, den Antrag, noch in die Denkschrift auszunehmen, daß der Lehrer nach bestandener Prüfung bei der Prüfungskommission nun auch ein Examen in den Religkonsfächern bei dem Rabbinen mache. Herr Kramer ist für den Antrag und schlägt noch zu beantragen vor, daß der jüdische Examinator Mitglied der vom Staate eingesetzten Prüfungskommission werde; ebenso Herr Goldstein. Liffgens ist auch dafür, daß der Lehrer ein Examen bei dem jüdischen Geistlichen in den Religionswissenschaften mache, damit er der Gemeinde eine Garantie über seine Befähigung in diesen Fächern gebe, kann sich aber durchaus nicht damit einverstanden erklären, daß der jüdische Geistliche der vom Staate eingesetzten Prüfungskommission beigegeben werde. Derselbe motivirt seine Ansicht folgendermaßen: Nach dem Prinzip der Trennung der Kirche vom Staate, welches auch in den deutschen Grundrechten ausgesprochen ist, und jetzt wot überall zur Geltung