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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-06-11 · Heft 24 (11.6.1849) · p. Seite 316

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 24 (11.6.1849)
Date
1849-06-11
Page
Seite 316 (sequence 4)
Language
German
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w 310 ) siellung dec Lebensformen, die Aufgabe des RabbinismuS die Aufrechthaltung derAutorität des Gegebenen: so kann nur die wahre und wesentliche Aufgabe des zukünftigen Merkes, also der Synodalbestrebungen die Dogmatik sein. Dafür spricht der Geist der Zeit, dafür die Natur des Kampfes, für den das Werk geschaffen wird, und der im kultuslosen, geistigen Heidenthume sein Element hat. Abermals wird man erschrecken: ist Dogmatik nicht Fessel des Geistes? Haben wir nicht eben die Fessel der Form gebrochen, oder sind noch darin begriffen, und wir sollen uns eine neue Fessel auflegen? Nun, etwas Fessel, etwas Fesselndes muß jede Gemeinsamkeit haben, denn ohne jenes kann diese gar nicht bestehen. Alles Gemeinsame ist das, worin die Individualitäten aufgehen, dem sich die Individualitäten hingeben. Insonders aber muß allerdings eine Sturmzeit auf einen Wall, einen Damm, eine Mauer treffen, und die sich bergen hinter der Mauer müssen den Schutz mit dem Opfer von etwas freier Aussicht erkaufen. Kommt die Zeit, wo das Bindende eben eine Fessel, ein Joch, eine Bürde wird, da fehlt es an der Kraft, ihrer ledig zu werden, niemals, und noch keine Mauer, kein Zaun (^ö) widerstand dem Andrang von innen, wenn er auch Jahrtausende dem Andrang von außen widerstand. Dies ist das Werk, die Aufgabe der Synode. Daraus geht ihre Nothwendigkeit hervor Darum wird sie auch zu Stande kommen. Wenn nicht in diesem, doch im nächsten Jahre. Wenn nicht im nächsten, doch im nachnächsten, oder einem der folgenden. Das macht Nichts aus. Nur wenn unsere Voraussetzungen (Prämissen) irrig mären, würde unsere Folgerung falsch sein. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 1. Juni. (Privatmitth.) In vor. Nr. d. Z. ist eines Protestes erwähnt worden, den die hiesige Genossenschaft für Reform gegen die Schritte der Gemeindealtestcn erlassen habe. Einen „Protest" kann man es durchaus nicht nennen. Anbei die betreffenden Zirkulare, die um so weniger in der Allg. Zeit, des Jud. fehlen dürfen, als die weiteren Resultate immerhin von Wichtigkeit sind. Das erste Schreiben ist an die Mitglieder der Genossenschaft gerichtet, und lautet: Berlin, 18. Mai 1849. l'. 1\ Mir Bezugnahme auf die Verhandlung unserer jüngsten Generalversammlung, so wie aus die von dem jüdischen Gemeindevorstande ergangene Einladung zu einem auf den 2(J. d. M. anberaumten Termin zur Annahme eines Regulativs für die Wahl von Repräsentanten, müssen wir unser Bedauern darüber aussprechen, daß die Kürze der Zeit uns die Berufung einer Generalversammlung zur Zeit unmöglich gemacht hat. Dagegen halten wir es für Pflicht, den werthen Mitgliedern unserer Genossenschaft mitzutheilen, daß wir nach reiflicher Prüfung der obwaltenden Verhältnisse eine Betheiligung derselben an dem genannten Termine und an den bevorstehenden Wahlen im Interesse der Genossenschaft, sowol wie der Gesammrgemcinde für wünschenswerth erachten, und hoffen wir für diese Ansicht Ihre Zustimmung zu finden, wenn sie sich mit dem Inhalte des umstehend abgedruckteu Schreibens bekannt machen wollen, das wir in Bezug auf diese Angelegenheit an den Gemeindevorstand gerichtet haben. Die Bevollmächtigten der Genossenschaft für Reform im Judenthum. Berlin, 18. Mai 1849. Einem wohllöblichen Vorstande der jüdischen Gemeinde zu Berlin. In Folge der verfassungsmäßig für alle Religionsgesellschaften festgestellten Berechtigung ihre Angelegenheiten selbstständig und ohne Einmischung der Staatsgewalt zu ordnen und zu verwalten, hat ein wohllöblicher Gemeindevorstand die einleitenden Schritte gethan, um eine neue Organisation der Gemeinde- Verhältnisse hervorzurufen, wie dieselbe den Bedürfnissen der Gegenwart im Allgemeinen und den Wünschen der Gemeindemitglieder insbesondere entspricht. Ein wollöblicher Gemeindevorstand hat damit, so weit es ihm unter den gegenwärtigen Verhältnissen möglich war, die Aufgabe gelöst, eine, aus der freien Zustimmung aller Gemeindeangehörigen hervorgegangcne Organisation der Gemeinde anzubahnen, ohne doch den bisherigen Verband derselben der Auflösung Preis zu geben und eine Einheit zu zerreißen, die, zum Segen der Betheiligten und insbesondere der ■

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