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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-05-28 · Heft 22 (28.5.1849) · p. Seite 289

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 22 (28.5.1849)
Date
1849-05-28
Page
Seite 289 (sequence 5)
Language
German
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289 so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und | verwalket ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. In Bezug auf die hiesige jüdische Gemeinde handelt es sich zur Zeit nun darum, den Inhalt jener Bestimmung in Ausführung zu bringen. Um dieses zu verwirklichen, ist wol zunächst darauf zu achten, daß die seit fast 260 Jahren hier bestehende jüdische Gemeinde als Solche aufrecht erhalten werde. Sie bedarf jetzt um so mehr einer neuen Organisation ihrer Verfassung, da die bisherigen Grundlagen derselben als veraltet erkannt sind, und sie daher eine den jetzigen Bedürfnissen entsprechende Form erhalten muß. Die Herren Minister der geistlichen rc. rc. Angelegenheiten und des Innern haben uns mittelst Reskripts vom 16. Januar d. I. veranlaßt, „alles dasjenige einzuleiten, was zur Herbeiführung einer „selbstständigen Ordnung und Verwaltung der reli- „giösen Gemeindeangelegenheiten erforderlich ist, ins- „besondere von den selbstständigen, respektive wahlberechtigten Mitgliedern der Gemeinde eine angemessene „Anzahl von Repräsentanten wählen und durch diese „ein Statut über die künftige Vertretung der Gemeinde „berathen und entwerfen zu lassen, daher in der an- „gedeutetcn Weise diejenigen Anordnungen zu treffen, „welche die künftige selbstständige Verwaltung der re- „ligiösen Gemeindeangelegenheiten anzubahnen geeig- „net sind." Dieser an uns ergangenen Verfügung glaubten wir zunächst gm Geeignetsten dadurch nachzukommen, daß wir in Gemeinschaft mit einer Anzahl von Gemeindemitgliedern ein Regulativ für die Wahl von Repräsentanten berathen und entworfen haben. Ein Exemplar dieses Entwurfs theilcn wir hierbei mit. In demselben ist darauf Bedacht genommen, daß die Wahl der Repräsentanten ordnungsmäßig vor sich gehe, daß dieselben insonderheit dazu bestellt werden, für die hiesige jüdische Gemeinde ein Statut zu entwerfen und zu beschließen, und diejenigen Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, damit die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten und der Institute derselben auch bis zu der Zeit, wo das Statut in Kraft treten wird, nicht unterbrochen werde und in Stocken gerathe. Damit jedoch der provisorische Zustand der Gemeindeverfassung für die Zeit von jetzt ab bis dahin, wo das Statut zur Anwendung kommen wird, nicht auf zu lange hinausgeschoben werde, sind in dem letzten Paragraphen des Regulativs für diejenigen, welche mit der Ausarbeitung und der Vollziehung des Statuts beauftragt sein werden, Endtermine bestimmt. Indem wir nun das in Rede stehende Regulativ für die Wahl von Repräsentanten der jüdischen Gemeinde in Berlin den Mitgliedern dieser unserer Gemeinde zusenden, beabsichtigen wir hiermit zugleich, die Annahme dieses Regulativs durch Beschluß der Gemeinde herbeizuführen. Zu dem Ende haben wir einen Termin auf Sonntag, den 20. Mai d. I. in den Vormittagsstunden von 8 bis 1 Uhr in dem Hause des geselligen Vereins der Gesellschaft der Freunde Neue Friedrichsstraße No. 35 anberaumt. Die Mitglieder der Gemeinde werden von diesem Termin durch eine allgemeine Bekanntmachung in dem hiesigen Jntelligenzblatte, in der Spenerschen und Vossischen Zeitung in Kenntniß gesetzt und zu demselben eingeladen werden. Wir laden Sie aber auch hierdurch ein. Sich zu dem gedachten anstehenden Termin einzusinden und Ihre Stimme für oder gegen die Annahme des Regulativs abzugeben. Zu diesem Zwecke erhalten Sie anbei eine besondere Eintrittskarte und auch zwei gestempelte Stimmzettel, nämlich einen mit schwarzem und einen mit blauem Druck, von welchen Sie den einen oder andern, je nachdem Sie zu stimmen sich veranlaßt sehen werden, in dem Termin abzugeben haben. Wie aus der bestimmten Bezeichnung hervorgeht, lautet der Stimmzettel mit schwarzem Druck für, der mit blauem Druck gegen die Annahme des Regulativs. Wir ersuchen Sie, folgende Anordnungen gefälligst zu beachten: 1) In dem gedachten Lokale der Versammlung (neue Friedrichsstraße Nr. 35) werden vier äußerlich bezeichnete Abtheilungen nach alphabetischer Ordnung gebildet sein. 2) Bei jeder Abtheilung wird ein mit einer Oeffnung versehenes Behältniß zur Einsammlung der Stimmzettel aufgestellt werden. 3) Bei einer jeden Abtheilung werden sich drei bis fünf von uns bestimmte Kommiffarien befinden. Das

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