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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-05-21 · Heft 21 (21.5.1849) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 21 (21.5.1849)
Date
1849-05-21
Page
Seite 281 (sequence 9)
Language
German
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38! gistraten, vorbesagten Juden nebst denen Seinigen also geleitlich, sicher und ungehindert wohnen, handeln 18), und ihnen diesen Unser» Schutz-Brief und beschriebene Frcyheiten 19J genießen, und sie darwider nicht wrbiren zu lassen; welchen doch zu ändern, zu erläutern, auch aufzuheben, Wir uns Vorbehalten 20). Urkundlich haben Wir diesen Schutz-Brief eigenhändig unterschrieben und mit unserm Fürstlichen Jnsiegel bestärcken lassen. Geschehen Dessau, den 27. August Anno 1805. Auf Befehl meines Herrn Vaters Friedrich, Erbprinz zu Anhalt." Synagogeugesarig. Flicken (Baiern), den 7. Mai. In No. 17 der A. Z. des Iud. las ich zu meinem größten Vergnügen eine Abhandlung über Synagogengesang von Herrn Simon Hecht. Ich muß es offen gestehen, daß die Ansichten des Herrn Verfassers, Einzelnheiten abgerechnet, ganz die Meinigen sind und hat mir der Herr Verfasser wie aus der Seele gesprochen. Nur hatte sich Herr Simon Hecht bei dem Satze: „um seinen Beruf auszufüllen, ist jedes Mittel recht", deutlicher ausdrücken sollen. Ich kann wol nicht der Meinung sein, daß Herr Verfasser glaubt, daß jedes Mittel willkommen fern muß, um seinen Berus auszufüllen, sondern daß in Ermangelung besserer Choralgesange schlechtere Melodieen als Mittel, seinen Beruf als Vorsänger auszufüllen, dienen sollen. Ich drücke nur den Wunsch aus, daß Herr Hecht auch eine zweite Arbeit liefert, in welcher er sich ausspricht, wie seine Ansichten und Vorschläge praktisch geltend gemacht, und der Choralgesang einzuüben sei. K. Kohl. Berkach bei Meiningen, 9. Mai. Wenn nicht die weit und breit gern gelesene Zeitung des Judenthums uns schon oft recht Gediegenes und 18) Das untrennbare „wohnen und handeln" für den Juden! *0) Soweit sie freilich durch die Zunft- und Kramerrechte nicht beschränkt waren, und das war — beinah Alles! 20) Somit war das erlangte Recht immer noch in den Willen des Fürsten gestellt. Beherzigenswerthes über Reform des Gottesdienstes nsttgttheilt hat, so ist jedoch Ln Be-zug auf Synagogengesang und Chorbildung nur äußerst selten Etwas erschienen; obschon dieses mit den übrigen gottesdienstlichen Reformen in einem so engen Zusammenhänge steht, wie Text und Melodie bei einem Gesänge, wie Leib und Seele beim Menschen; obschon es unter uns auch nicht an Männern, selbst nicht an vielen Gemeinden, wie die Annoncen dieser Zeitung oft beweisen, fehlt, die den großen Mangel eines zeitgemäßen Chorgesangs zur Verherrlichung unsers Gottesdienstes nicht nur fühlen, sondern Männer, die auch im Stande sind passende Melodieen für ein Synagogenchor liefern zu können. Schöne Beweise haben uns ja schon Maier Kohn, Isidor und Jermia Neustädter zu München, Sulzer in Wien, Goldberg und Freudenthal zu Braunschweig u. A. m. abgegeben. Zur allgemeinen Einführung eines würdevollen Chorgesanges, der sich für Stadt und Land, für große und kleine Gemeinden eignete, besitzen wir aber noch gar zu wenig Auswahl an wahrhaft erhebenden Chorgesangen. Theils sind die bis jetzt erschienenen nur für starke Männerchöre mit abwechselnden Terzetten, die entweder einen besondecn Chordirektor oder die Begleitung einer Orgel erfordern, oder es sind zu einförmige Sammlungen, welche zu wenig traditionelle Melodieen und zu wenig erhebende Harmonieen enthalten. Auch unsere kleinen Landgemeinden dürfen und wollen zum Theil nicht Zurückbleiben von einem erbaulichen und geregelten Gottesdienste. Finden wir doch auch bei anderen Konfessionen, selbst bei Solchen, die bei ihrem Gottesdienste keine Orgel haben, als: Mennoniten, Freimaurer rc. keinen Unterschied im Chorgesange zwischen größeren oder kleineren, zwischen Stadt- und Landgemeinden. Und sollten unsere Gemeinden selbst so klein sein, daß kein Gesangchor gebildet werden könnte, so kann sie doch wenigstens die Responsorien selbst anständig und taktmäßig vortragen, wodurch mindestens das Durcheinanderbrummen, das Vor- und Nachschreien beseitigt, und Anstand, Ordnung und Andacht erweckt und befördert wird. Für größere Gemeinden aber, in welchen aus der Jugend sowol männlichen als weiblichen Geschlechts (Letztere dürften nie vom Gottesdienste ausgeschlossen bleiben), selbst aus den dazu qualisizirten Männern ein besonderer Chor gebildet werden kann, besitzen wir bis jetzt zu wenig Auswahl von wahrhaft kirchlichen Gesängen, die unseren vielen erhabenen und gemüthlichen hebräischen Gebeten 21 *

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