Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1849)
- Date
- 1849-05-14
- Page
- Seite 264 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225606-3225627--10176-3240211- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
264 btptyn habe, was nicht? — so ergiebt sich hieraus Zwiefaches: erstens, daß diese Frage immer verschieden beantwortet werden, also verschiedene religiöse Parteien Hervorrufen mußte; und diesen begegnen wir denn auch zu aller Zeit, und Sadduzäer und Pharisäer, die Schule Schamrnai's und die Schule HLllel's, die Kabbalisten und schlichten Talmudisten rc. bis auf die einzelnen Rabbiner, die irgend eine Nbkw verschieden beantworteten, gruppiren um diese Frage sich als Parteien. Zweitens aber mußte diese Frage zu den Zeiten die entschiedensten Parteiungen Hervorrufen, welche den vorhergehenden Zeiten durch irgend eine Umwandelung des Geistes bedeutend entgegengesetzt waren. Zu einer Zeit, wo die Autorität des gesummten Ueberlieferten am Wenigsten angefochten war, konnte sich der Streit nur um die geringfügigsten Dinge drehen. Dann aber, wenn der Geist der Kritik sich belebte, wenn Ln das Judenthum der Geist der wissenschaftlichen Kultur eindrang, wenn die Bekenner des Judenthums der Strömung des allgemeinen Lebens naher traten und sich in dieselbe versenkten — dann mußte der Streit durch oas ganze Gebiet des Ueberlieferten streifen. So in unserer Zeit. Ueberblicken wir daher den gesammten Standpunkt der religiösen Parteiung im Judenthume unserer Zeit, so sehen wir, daß sie allesammt sich um die Frage gruppiren, wie viel und was, abgesehen von dem höchsten Inhalt der Lehre, mit dessen Negirung man aus dem Judenthume hinausschreiten würde, vom Ueberlieferten bestehen bleibe. In der Beantwortung dieser Frage giebt es nun verschiedene Stationen, und diese machen die Parteien aus. Während die Einen sich den Schein geben, durchaus Nichts vom Ueberlieferten fallen zu lassen, ich sage, den Schein, denn in der Wirklichkeit ist auch bei diesen schon Vieles gefallen, wahrend die Anderen den ÄN272 aufgeben, aber die nicht fahren lassen wollen, die Dritten die rabbinische Satzung negiren, aber wozu ihnen der Talmud in irgend einem Worte einen Anhalt giebt, festhalten, die Vierten auch die talmudische Satzung von sich schütteln, wolaber auf der Tora beharren wollen, stellen sich die Fünften auch über diese hinaus, und wählen heraus, was sie noch nicht von sich lassen wollen. Ganz kann sich aber natürlich Niemand vom Ueberlieferten entfernen, und auch die berliner Reformgenossen feiern noch die Festtage, und nicht dlos die toraischen, und nicht blos im Sinne der Tora, sondern auch in dem der Ueberlieferung, und wenn sie die Beschneidung nicht als unumgänglich ansehen, so haben sie dieselbe auch nicht abgeschafft. Ist durch das Obige der eigentliche Boden der Parteiung uns überschaubar geworden, so sind wir der Beantwortung unserer Frage bedeutend näher gerückt. 1) Wir Alle stehen auf demselben Boden der Lehre und des aus ihr fließenden Sittlichkeitsgesetzes, gegenüber dem modernen Heidenthume des neuaufgefrischten Pantheismus, dem streng kirchlichen Christenthume und dem Islam, wesentlich unterschieden vom christlichen Rationalismus. 2) Wir Alle haben vom Ueberlieferten abgethan, und wir Alle haben das Ueberlieserte nicht ganz abgethan, und die Parteiung besteht allein im Maße des Abgethanen. 3) Das Ueberlieserte trennt sich in das, was die Person, den Einzelnen betrifft, und das, was dieGesammtheit, die Gemeinde, den öffentlichen Kultus betrifft. 4) In Allem, was die Person, den Einzelnen betrifft, besteht völlige Gewissensfreiheit, und ein Zwang irgend welcher Art ist unstatthaft. 5) Der öffentliche Kultus, als der Ausdruck der Gesammtheit, der Gemeinde, gehört dieser an. Alle Bestimmung desselben kann nur von der Gemeinde ausgehen. In jeder Gesammtheit kann der Einzelne, der ihr angehören will, seine Meinung nur insofern geltend machen, als seine Meinung die der Mehrheit iü, oder sich zu derselben zu machen vermag. Die Gemeinde muß demnach eine Verfassung haben, in der sich bei allen prinzipiellen Fragen die Meinung der Mehrheit auszusprechen vermag. Der Entscheidung dieser Mehrheit muß der Kultus als Ausdruck der Gesammtheit unterworfen sein. In diesen kurzen Sätzen ist unsere Ansicht ausgesprochen. Wir werden hier ein anderes Mal fortfahren. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg» 4. Mai. (Privatmitth.) Am 1. d. M. ist der hiesige Chacham, Herr Isaak Bernay s an den Folgen eines Schlagflusses Plötzlich mit Tode abgegangen, nachdem er sein Alter nicht höher als auf 551/* Jahre gebracht und seinem Amte 271/2 Jahre vorgestanden hatte. Die Beerdigung fand I gestern unter Begleitung von reichlich 250» Menschen