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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-05-07 · Heft 19 (7.5.1849) · p. Seite 251

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 19 (7.5.1849)
Date
1849-05-07
Page
Seite 251 (sequence 3)
Language
German
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251 und errungen werden. — Darum mögen jene nicht zu viel hoffen, diese nicht zu sehr verzweifeln. Was jene zurückhalten, was diese unreif zu Tage fördern wollen, es wird trotz Leiden eintreffen zu seiner Zeit." So spricht die wahre Geschichte, und hierauf wollen wir bauen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 26. April. (Privatmitth.) Unsere Gemeindeangelegenheiten nehmen hoffentlich einen erfreulichen Entwickelungsgang. Der gewählte Ausschuß besteht fast ausschließlich aus ruhigen und gemäßigten Männern. Weitere Resultate werde ich Ihnen melden. —. Die Entwickelung unserer freistaatlichen Zustände, im Sinne der Neuzeit, naturwüchsig aus dem Keime sich entfaltend, welcher im März 1848 in unfern aufgelockerten Boden gelegt wurde, schreitet immer weiter und freudiger vorwärts. Das ist doch auch einmal ein großer Vortheil, der aus der Erhaltung der kleinen deutschen Staaten hervorgeht, daß in ihnen gerade die freisinnigen Bestrebungen einen guten Boden finden. Es würde mit uns in Deutschland noch weit schlimmer stehen, wenn wir statt der vielen kleinen Staaten noch einige zwölfseitige Königreiche mehr hätten. Ist einmal Deutschland uneinig, so wollen wir die kleineren Staaten nicht in die großen aufgehen lassen, denn in ihnen wohnt, für alle Zeiten, in welchen man das Volk braucht, ein tüchtiges Hilfshecr für die Freiheit. Auch unser frankfurter Freistaat soll, so Gott will, ein Dorn sein in der Seite eingefleischter Rückwärtsmänner; das bürgt uns der freisinnige Entwurf zu einer Verfassung des Freistaates Frankfurt, der vor uns liegt. Derselbe beruhtauf den Grundrechten des deutschen Volkes, geht aber vielfältig über dieselben hinaus. Daß in derselben jeder Unterschied aus konfessionellen Gründen verschwunden und auf immer vernichtet ist, können Sie voraussetzen. Allein ich hebe Ihnen auch noch den Art. 33 hervor: „Niemand braucht die Ruhetage irgend einer Religionsgesellschaft zu feiern;" diese Bestimmung hat keine Verfassung in Europa. Der Jude, der seinen Sabbat feiert, braucht also nicht auch den Sonntag zu feiern. Vergleicht man damit, daß soeben eine Bill im englischen Unterhause durch fiel, welche die schottischen Eisenbahnen zwingen wollte, am Sonntage die Passagiere zu besorgen, weil in Schottland am Sonntage alle Eisenbahnen still zu liegen bis jetzt gezwungen sind, so wird man gestehen, daß das Festland das stehen gebliebene Großbritanien schnell überflügelt hat. Ein anderer, höchst wichtiger Paragraph ist Art. 153. „Die öffentlichen Schulen sind nicht konfessionell. Das Unterrichtsgesetz kann demnach die konfessionelle Religionslehre unter die Gegenstände des Unterrichts nicht aufnehmen, sondern nur eine reine Sittenlehre. DenElternund deren Stellvertretern bleibt es überlassen, für den Religionsunterricht der Kinder außerhalb derSchule zu sorgen. Auch dies ist ein Paragraph, den in solcher Bestimmtheit noch keine Verfassung hat, denn die übrigen haben dies wol im Sinne, gehen aber nicht mit der Sprache deutlich heraus, weil — die Verfassungsgeber es damit nicht aufrichtig meinen. Diese Bestimmung ist aber die einzige, die konsequent aus dem konfessionslosen Staate folgt, und durch sie allein können die eingenisteten Vorurtheile nachhaltig getilgt werden. Wird dieser Versassungsentwurf angenommen, so bekommen wir die freisinnigste Verfassung auf dem ganzen Erdboden. Es schwindelt Einem fast bei diesem Gedanken! Frankfurt — Frankfurt am Main, und die freisinnigste Verfassung der Welt! Was sagt, wasthut der wohlregierende Herr Bürgermeister? und der hoheSenat? und die hochlöblichePolizei? und die wohllöbliche Schul- und Kirchenkommission? und die löblichen Aemter sammtund sonders? Schreckliche Zeit, die vor keiner Autorität zurückbebt! Und es ist alle Hoffnung vorhanden, daß die proponirte Verfassung, mit wenig Abänderungen in der Konstituante durchgehen und dann von der gesammten Bürgerschaft des Freistaates, welche in Bausch und Bogen über Annahme oder Verwerfen zu entscheiden hat, werde angenommen werden. Die gleichgestellten Landbewohner, die biederen Sachsenhäuser, die freigewordene, dankbare jüdische Bevölkerung und ein überwiegend großer Theil der christlichen Bevölkerung hiesiger Stadt werden,

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