Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1849)
- Date
- 1849-04-30
- Page
- Seite 245 (sequence 13)
- Language
- German
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m Bedenken wir, daß diese Leute somit weit entfernt, ein Handelspatent zu lösen, vielmehr ein Bettelpatent lösen, das Geld zu dessen Steuer erbetteln und dies erbettelte Geld dem Staate geben, welcher es nimmt. Bedenken wir, wiederhole ich, daß der Staat auf diese Weise unwillkürlich theils aus Unkenntniß, theils durch Vernachlässigung dieses Gegenstandes ein Institut erhalt und duldet, welches Niemanden heilsam, allen aber lästig und sogar Gefahr drohend ist. Bedenken wir dies Alles, so fühlen wir uns theils aus Erbarmen und Mitleid, theils aus politischer Nothwendigkeit und moralischen, wie materiellen Vortheilen für Jedermann veranlaßt, die Ergebnisse auch unsers Nachdenkens über diesen Gegenstand zur allgemeinen Kenntniß und Sprache zu bringen, von denen es uns freut, bekennen zu können, daß sie mit den in beregtem Aufsatze aus Aachen bekannt gemachten Vorschlägen großentheils übereinstimmen. Der Zweck dieser Mittheilungen ist einerseits, dem zur Sprache gebrachten Gegenstand zur Anregung ausführlicherer Besprechungen ebenfalls unsere Worte zu leihen, andererseits einige Modifikationen vorzutragen. Wie überhaupt für den Pauperismus, welcher auf dem Gewerbe- und Handelsstande ruht, etwas zu thun sei, überlassen wir den allgemeinen sozialistischen Bestrebungen. Hier haben wir das Charakteristische des jüdischen Armenwesens in dem geschilderten Wanderleben und darin die Quelle aller der Uebel zu suchen, welche, wie wir gesehen, die jüdischen, wie allgemeinen Zustande in so mancher Beziehung trüben. Man begreift daher, daß, um diese Uebel radikal zu heilen, um die Quelle zu verstopfen, aus welcher ihnen immer neuer Nahrungsstoff zufließt, dieses Wanderleben für die Dürftigen aufzuheben und zu verhindern sei. Um den Armen aber die Veranlassung zu nehmen, welche sie von der Heimath wegtreibt und ein solches Wanderleben zu führen nöthigt, ist ihnen die erforderliche Unterstützung zu Hause zu reichen. Und da der Lokalreichthum der Juden in den einzelnen Ortschaften für alle darin wohnhafte Armen und Dürftigen nicht hinreicht, diese aber seither schon die Juden der Umgegend und Ferne, durch welche die Zahl der jüdischen Armen und Reichen in ein gegenseitiges besseres Verhältniß gestellt zu werden scheint, in Anspruch genommen haben, und deren gemeinsame Hilfe und Unterstützung als zureichend erkannt worden ist: so stimmen auch wir dem Vorschläge bei, Kreis-, Bezirks- oder Provinzialhilfskassen für die dürftigen Juden zu errichten. Wir haben oben schon Grund gehabt, zu vermuthen. daß die Gaben der Juden an ihre armen Glaubensgenossen reich sein müssen. Sie sind es auch, denn es wirkt hier der Einfluß der Religion, welche Almosen spenden, Nackte kleiden, Hungrigen sein Brod brechen u. s. w. zu den vornehmsten Tugenden rechnet und als Forderungen Gottes und der Liebe bezeichnet. Es kommt dazu das Bewußtsein, daß nach den Lehren der Rabbiner und des Talmuds der Zweck und Lohn des Fastens die Almosen für die Dürftigen und Hungrigen seien, wie daß die Almosen von dem Tode erlösen, aus seinen Banden befreien und retten. So wirken die dahin bezüglichen schönen Lehren und häufigen Ermahnungen der Bibel und des Talmuds zu dem schönen Zwecke der Armenunterstützung zusammen. Es wirkt auch besonders noch das den Juden nach öffentlicher und allgemeiner Anerkennung gleichsam angeborene Mitleid, wie auch daß Beispiel der Alten, selbst der sogenannten Formgläubigen. Doch wozu blos vermuthen, wo die Geschichte und Thatsachen der Vergangenheit und Gegenwart sprechen und durch das täglich noch vor uns liegende Faktum beweisen, daß die große Zahl der dürftigen Juden fast allein von ihren Glaubensgenossen auf die bisherige Weise erhalten worden ist? Nehmen wir nun hinzu, was wir vorher zu erwägen gaben, daß mit den eigentlich Bedürftigen jetzt noch so viele Unwürdige unterstützt werden, welche die Gaben jener schmälern; ferner, daß so Vieles von den dargereichten Geldern in Folge der bisherigen Wanderschaft zwecklos verloren geht, und endlich, daß die bisherigen kleinen Gaben in Wahrheit nicht recht genutzt werden können und wol das Leben und den Unterhalt der Dürftigen fristen, aber ihre Armuth, wie es sein sollte, weit entfernt, aufzuheben, vielmehr ihr unwillkürlichen Vorschub leisten: so wird es klar, daß in der vorgeschlagenen Weise durch die Festhaltung und Fesselung der Armen an ihre Heimath und ihr Haus als festen Wohnsitz und die Anlegung der beschriebenen Hilfskassen ihr Unterstützung viel leichter und zweckmäßiger werden muß. Es werden dieselben so nur die wahrhaft Dürftigen und Arbeitsunfähigen erhalten. Diesen wird Alles in nicht nur reichlicherem Maaße, sondern auch besserer und zweckdienlicherer Weise zu Theil werden können. Die mit der bisherigen Wanderschaft verbundenen Mühseligkeiten würden aufhören, da die Armen an'sHaus gebunden sind; die Erwachsenen und Kräftigen würden zur Arbeit genöthigt werden, da ihnen die Unterstützung fehlt. Die Kinder würden an Arbeit gewöhnt, hätten wieder Haus, Schule,