Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1849)
- Date
- 1849-04-30
- Page
- Seite 241 (sequence 9)
- Language
- German
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341 sichtsmaßregeln gegen jeden derartigen Mißbrauch festzusetzen und wir haben gar Nichts dagegen, wenn in diesem Sinne noch Mehreres proponirt würde. Was den Art. 15 anbelangt, so haben wir, wie schon gesagt, die anlockende, sich durch die große Leichtigkeit der Ausführung empfehlende Idee, überall oder zum Theil an die Stelle der Freiwohnungen, Geldunterstützungen für Micthe eintreten zu lassen, bald durch die Ansicht, beseitigt, daß wir dann unferm gesummten Lystem zuwider, nicht im Stande sein würden, die Wohnungen oder deren Surrogat auf die ganze Lebenszeit fest zu vergeben, indem Solche vielmehr von dem Ertrage jedes Jahres abhängig wären. Hier war aber von einem doch nicht ganz unmöglichen Fall die Rede, in welchem wir glaubten von jener Ansicht abgehen zu dürfen, nämlich von dem, wo ein, vielleicht zwei Jahre hingingen, ohne daß ein zweckmäßiger Ankauf oder ein Bau zu Stande käme. In diesem einzigen Falle, nicht etwa den Ertrag der Schillingssammlung selbst, sondern nur die Zinsen derselben, gleichsam als antizipirte Freiwohnungen anzuwenden, das glaubten wir schon gestatten zu dürfen; aber nur vorübergehend und mit der Absicht einer baldigen solidem Verwendung. Freilich würden auch die fraglichen Zinsen von keinem großen Belang sein, da das Geld nicht auf einmal sondern wochweise eingeht und auch immer fließend gehaltend werden muß. Die Kommission glaubt, geehrte Herren, den ersten Theil ihrer Aufgabe nunmehr erfüllt zu haben. Der zweite bestand in der Veranstaltung dieser Versammlung und für dessen Erfüllung zeigt Ihre schätzbare Anwesenheit. Die Kommission tritt ab, indem sie Sie noch ersucht, Behufs der weiteren Berathungen ein neues provisorisches Büreau zu wählen. Die Kommission. I. Horwitz, Wortführer. I. Bing. S. I. Cahen. vr. H. M. Cohen. H.Lipschütz. A. S. Marburg. M. M. Haarbleicher, Protokollführer. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien» 20. April. Das Gemeindgesetz ist vom Ministerium erlassen worden, und enthält keine Bestimmung, welche eine Beschränkung aus religiösen Gründen wäre. Prag, 16. April. sPripatmitth.) Der erfreuliche Umschwung unserer politischen Stellung ist Ihnen längst bekannt. Die Stimmung der Betheiligten ist, wie sich leicht denken läßt, eine gehobene, die Haltung bisher ernst und taktvoll. Man fühlt das Gewicht des Momentes in seiner ganzen Schwere. Der Weg von der Theorie zur Praxis, vom Wort zur Thal — ist zu bedeutend, als daß er selbst im Freudenräusche ignorirt werden könnte. Indessen — er ist einmal betreten, und an Rückkehr oder auch nur Stillstand ist unter den obwaltenden Umständen gar nicht zu denken. Also Glück auf! — Nur nicht selbst Gespenster an die Wand malen, und es werden keine vorhanden sein. Kleinmüthigkeit wäre hier — diplomatisch gesprochen — mehr als ein Verbrechen — es wäre ein Fehler! — Die trotz der gedrückten Stimmung der politischen Parteien wegen der Verfassung im Allgemeinen dennoch einmal nicht zu umgehende Emanzipationsfeier hat hier am zweiten Feiertag im Tempel auf höchst angemessene Weise stattgefunden. Wie immer waren alle Räume überfüllt, und wie immer stellte sich die Unzulängkeit des gegenwärtigen Lokals heraus; wie immer befanden sich die Tempelkomissare in dem Dilemma, entweder Nicht-Sitzinhabern den Einlaß in das Gotteshaus zu verweigern, oder Sitzinhabern ihren schwer bezahlten Sitz verzuenthalten, — und wie immer konnte der Knoten nur ä la Alexander gelöst werden; wie immer erkannte man gar wohl, wie ungehörig es sei, den unbemittelten Glaubengenoffen seinen Einlaß in den Tempel als eine Gunst betrachten zu lassen, — und wie immer — doch nein! der jetzt rege Geist berechtigt zu größerer Hoffnung. Bereits ist eine Kollekte zur Renovirung resp. Erweiterung des Tempels eröffnet, und dem Vernehmen nach sollen schon nahmhaste Beiträge gezeichnet sein. — Die bei der erwähnten Feier gehaltene Rede hat dem allgemeinen Verlangen gemäß durch den Druck veröffentlicht werden müssen, und ist der Reinertrag für verschämte Hausarme ohne Unterschied der Konfession bestimmt. Da die betreffende Rede jedoch — durch die Umstände bedingt — eine mehr lokale Färbung an sich trägt und daher Lakalkenntniß, namentlich Vertrautheit mit unseren Zuständen in dem jüngst verflossenen Jahre voraussetzt, so will ich sie mit dem Lesen derselben verschonen. 18*